Da wird man kaum vor Gericht gehen,wenn die RÄ gut ist.
Wenn nicht genau und schriftlich der Umfang des Auftrags fixiert ist , bleibt einzig nachprüfbar der zeitliche Ablauf und
der spricht wohl eher gegen den Kunden.
Mit seinem Motor kann man machen ,was man will ,rumfahren könnte man zur technischen Überprüfung mit WerkstattNummernSchild,irgendwann müsste man ja auch mal zum TÜV fahren.
Aber wie gesagt ,der zeitliche Ablauf...
Ich muß sagen ,ich fahre drei getunte Autos ,auch mit nötigen Nachbesserungen (problemlos). In diesem Fall kann ich
mich aber eigentlich eher nur auf die Seite der Tuner stellen.
Könnte aber auch ein Signal sein ,den Umfang der Auftragsarbeit mit eventuellen Risiken genau schriftlich zu fixieren.