Die Veränderung betraf vorwiegend die "Nachrüstpartikelfilter" für Dieselmotoren (ohne Wirkung).
Danach wurden alle Teilegutachten für Systeme zur Verbesserung der Abgasnorm mit 19.3 Gutachten eingezogen. Entweder haben die Hersteller einen Bogen nach Paragraph trullala nachgereicht, oder die Gutachten haben ihre Gültigkeit verloren (es gilt Bestandsschutz).
Was gilt sind die ABEs (gelten immer noch), aber eben NUR in KFZ in denen der Motor eben serienmäßig verbaut war und in dessen Umfeld die Komponenten geprüft wurden.
D.h. du baust nen C20LET in nen Vectra der Euro2 bis xx.xx.2000 benötigt (das ist immer noch so), kannst diese Norm aber streng nach allen Auflagen nicht erreichen. Dann greift §21 und der Prüfer trägt das ganze Trotzdem ein weil blablabla (wenn er will, es seinem Sachverstand obliegt etc).
Aber das "rückschlüsseln" was ihr meint bis 10.97 oder wann, bezieht sich auf die tatsächliche Verschlechterung, heißt, Wagen hat Euro2/D3 Norm (div. Corsa X12SZ/X14SZ hatten z.b. bei Auslieferung Euro2 Norm und konnten nachträglich hochgestuft werden), dann kann dieses KFZ auf Euro1 runtergeschlüsselt werden (so ist das z.b. auch in meinem Fall). Da z.b. nie ein C20XE im Corsa mit Kat von HJS geprüft wurde (oder auch MiniKat, egal hauptsache ABE), kann man die Norm auch nicht verbessern.
Grundsätzlich -> Es gilt die zum EZ Zeitpunkt des KFZ gültige Mindestnorm, wird diese erfüllt, kein Problem.