LET Eintragung in 97 XEV Calibra möglich?

Diskutiere LET Eintragung in 97 XEV Calibra möglich? im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; Nix aussuchen. Aber du beziehst dich doch auf den §19.2?! Dort stehen Gründe für das Erlöschen einer Betriebserlaubnis und weiterhin steht dort...
Acki

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Nix aussuchen. Aber du beziehst dich doch auf den §19.2?!
Dort stehen Gründe für das Erlöschen einer Betriebserlaubnis und weiterhin steht dort doch auch:
"Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend."

Also ich weiß nicht was dieser Paragraph begründen soll.
 
El-Hardo

El-Hardo

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Du solltest sowas nicht aus dem Zusammenhang reißen. Die 21 gilt für Bundeswehrfahrzeuge!
Oder meinst, daß wenn eine Gefährdung zu erwarten ist, daß dies mit ner 21er eintragungsfähig ist?

Anhang:
(2) [4][5]1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

3Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. 4Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend.
 
Acki

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Also da ich schon einige Eintragungen nach §21 (Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 STVZO) hinter mir habe, ist der Bezug zur Bundeswehr meiner Meinung nach nur eine Erweiterung der möglichen "Erlösungsgründe" und die Neuerteilung bezieht sich auf alle diese Sachen (faktisch Punkt 1-3 + Bundeswehr, vermutlich wurde das in der Grundfassung des Textes vergessen und später nachgeschoben?!).

Den Rest dürfen irgendwelche Leute auseinander nehmen die in Deutsch ne 1 haben :D

/edit:
Hier der Text für alle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.php
 
El-Hardo

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Was du meinst ist §19.3, worauf sich die 21er bei bereits bestehender Betriebserlaubnis (Einzelabnahme) bezieht. Oder anders gesagt. §21 ist durch §19.3 ermächtigt worden.
 
Acki

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Ok so kann man es auch sehen (hab auf 19.3 nicht geachtet muss ich ehrlicherweise sagen).
 
fate_md

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@ El Hardo

Von wann ist dieser Auzug bzw. ab wann gültig? Ich hab in meinen 98er D4 Corsa vor ca. 5 Jahren nen XE mit Euro 2 eingebaut, hatte das vorher mit dem TÜV und dem KBA abgestimmt (haben mir ne mail geschickt damals, wo eindeutig drin stand, dass es KEIN Problem ist). Abnahme war dann beim TÜV Nord, also auch net über nen Tuner oder so.
 
El-Hardo

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Von wann kann ich leider nicht sagen, ist aber eine aktuelle Dienstanweisung (also kein Gesetz/Verordnung - daher etwas schwammig). Wann und ob es in dem Bereich eine Änderung gab kann ich auch nicht sagen.
Es ist ja auch immer Auslegungssache. Der eine Tüvler trägt es ein, der andere nicht. Alles hoch offiziell und trotzdem gibts verschiedene Ansichten.
 
fate_md

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Wie gesagt, hatte auch in diversen Foren gelesen, dass es diesbezüglich Änderungen zum (ich glaub) 1.1.2009 gab. Anfrage beim KBA erbrachte aber nur, dass es Ländersache ist. Da ich aktuell keinen Umbau vorhabe, habe ich mich dann nicht weiter erkundigt.
 
S

satanos

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Die Veränderung betraf vorwiegend die "Nachrüstpartikelfilter" für Dieselmotoren (ohne Wirkung).

Danach wurden alle Teilegutachten für Systeme zur Verbesserung der Abgasnorm mit 19.3 Gutachten eingezogen. Entweder haben die Hersteller einen Bogen nach Paragraph trullala nachgereicht, oder die Gutachten haben ihre Gültigkeit verloren (es gilt Bestandsschutz).

Was gilt sind die ABEs (gelten immer noch), aber eben NUR in KFZ in denen der Motor eben serienmäßig verbaut war und in dessen Umfeld die Komponenten geprüft wurden.

D.h. du baust nen C20LET in nen Vectra der Euro2 bis xx.xx.2000 benötigt (das ist immer noch so), kannst diese Norm aber streng nach allen Auflagen nicht erreichen. Dann greift §21 und der Prüfer trägt das ganze Trotzdem ein weil blablabla (wenn er will, es seinem Sachverstand obliegt etc).


Aber das "rückschlüsseln" was ihr meint bis 10.97 oder wann, bezieht sich auf die tatsächliche Verschlechterung, heißt, Wagen hat Euro2/D3 Norm (div. Corsa X12SZ/X14SZ hatten z.b. bei Auslieferung Euro2 Norm und konnten nachträglich hochgestuft werden), dann kann dieses KFZ auf Euro1 runtergeschlüsselt werden (so ist das z.b. auch in meinem Fall). Da z.b. nie ein C20XE im Corsa mit Kat von HJS geprüft wurde (oder auch MiniKat, egal hauptsache ABE), kann man die Norm auch nicht verbessern.


Grundsätzlich -> Es gilt die zum EZ Zeitpunkt des KFZ gültige Mindestnorm, wird diese erfüllt, kein Problem.
 
nr1ebw

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Kleiner Anhang zum Motorenumbau:

"... Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch nach der Umrüstung eingehalten werden. ..."

Das kann ich aber auch so lesen:

Wenn der Grenzwert zum Datum der Typgenehmigung (Erstzulassung) Euro 2 war, der Motor aber die Euro 3 schon erfüllt (obwohl sie noch nicht gefordert ist) dann darf ich das Kraftfahrzeug auch auf Euro 2 zurück schlüsseln. Denn der geforderte Grenzwert wäre weiterhin Euro 2.
 
Der Frank

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Aber das "rückschlüsseln" was ihr meint bis 10.97 oder wann, bezieht sich auf die tatsächliche Verschlechterung, heißt, Wagen hat Euro2/D3 Norm (div. Corsa X12SZ/X14SZ hatten z.b. bei Auslieferung Euro2 Norm und konnten nachträglich hochgestuft werden), dann kann dieses KFZ auf Euro1 runtergeschlüsselt werden (so ist das z.b. auch in meinem Fall). Da z.b. nie ein C20XE im Corsa mit Kat von HJS geprüft wurde (oder auch MiniKat, egal hauptsache ABE), kann man die Norm auch nicht verbessern.


Grundsätzlich -> Es gilt die zum EZ Zeitpunkt des KFZ gültige Mindestnorm, wird diese erfüllt, kein Problem.

Genau das geht eben nicht mehr. Das ist vorbei, aber schon lange. Die Prüforganisationen haben die entsprechenden Vorgaben die auch umzusetzen sind.

Mindestnorm, alles nicht mehr relevant. Nur der Abgasschlüssel ist von Bedeutung und das damit verbundene zulassungsfähige Datum.

Hier glauben und verbreiten Leute Sachen die nichtmal irgendwo geschrieben sind und es werden aktuelle gängige Vorschriften einfach ignoriert. Wenn ich nicht aus das nicht zum teil mein tägliches Geschäft wäre, würde ich hier auch garnix zu schreiben. Ist ja teilweise nur zum Kopfschütteln.

Kleiner Anhang zum Motorenumbau:

"... Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch nach der Umrüstung eingehalten werden. ..."

Das kann ich aber auch so lesen:

Wenn der Grenzwert zum Datum der Typgenehmigung (Erstzulassung) Euro 2 war, der Motor aber die Euro 3 schon erfüllt (obwohl sie noch nicht gefordert ist) dann darf ich das Kraftfahrzeug auch auf Euro 2 zurück schlüsseln. Denn der geforderte Grenzwert wäre weiterhin Euro 2.

Das kann unter Umständen sogar möglich sein, sofern es das Fahrzeug mit dieser Euro 2 serienmäßig gegeben hat.
 
Sidt328

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Kann den Niemand mal ne Ordentliche Quelle sagen DAS man nicht mehr runter schlüsseln kann.

Bis jetzt hab ich hier nur gelesen das laut KBA und Tüv es geht
 
Acki

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Das Problem bei solchen "Anweisungen" und "Vorgaben", einmal gibt es diese Anweisungen z.b. nur bei einer Prüforganisation und was zu all dem noch dazu kommt, man erhält solche Vorgaben meistens nicht um selber nachzulesen. Oft kommen solche Vorgaben auch nicht bis zum letzten Prüfer (wie auch immer sowas möglich ist...).
Letztendlich gilt auch dort "Recht haben" und "Recht bekommen" sind 2 paar Schuhe.
Wenn ein Prüfer sagt ich trage das nicht ein, dann kann man sich auf den Kopf stellen. Ebenso kann es Prüfer geben die es eintragen.

Wenn man nur mal an Prüfer und Zulassungsstellen denkt die Schlüsselnummern 0 setzen (was auch nicht erlaubt ist!), ich glaub es gibt wichtigere Probleme.

Wenn man wirklich keinen Prüfer findet der einem solch eine Verschlechterung innerhalb der Mindestanforderungen von damals findet, man könnte ja ein anderes Auto umbauen - es würde sich praktisch nix an den Schadstoffen ändern, dann kann ich immer noch einen Fahrgestellnummerntausch vornehmen.
Den Zettel gibt es bei der Zulassungsstelle, beide Briefe braucht man (alte Karosse, "neue" Karosse) und beide FIN's damit man "Nachweisen" kann das es diese nur einmal gibt.
Es sind dann zwar alle Eintragungen usw. nochmal fällig aber als letzte Möglichkeit...
 
CalibraThunder

CalibraThunder

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Wie nennt sich dieser Zettel von der Zulassungstelle denn?

Gruß
 
S

satanos

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@ Der Frank

so wird in paar Tagen/Wochen mein Corsa getüvt...

Fakt ist dass seit 01.03.2009 dieser Abgasverbesserungskram nichtmehr geht und somit ne Eintragung nur noch in der Form bei mir vogenommen werden kann...
 
C

Corsa A 16V

Guest
oder per einzelanahme machen wieoft noch ;)


mann kann auch selbst nen kat bauen und den eintragen lassen
 
Der Frank

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@satanos: ich schliesse mich der Meinung von Acki an. Die eine Seite wie es sein soll und die andere wie es gemacht wird. Ich weis was geht und was nicht und ich weis auch was viele machen damit es angeblich geht.

Wenn der Corsa den gleichen Abgaschlüssel hat wie der C20LET im Calibra oder Vectra ist das zumindest mal möglich. Wenn er mal umgeschlüsselt wurde, aus welchem Grund auch immer, dann geht das wieder auf die ursprüngliche Nummer rückgängig zu machen. Wenn aber ein niedrigerer Schlüssel eingetragen wird dann, dann ist das etwas was nicht sein darf. Das geht auch nicht nach §21 wie du denkst. Was aber gehen würde wäre den D3 Kat welcher nur ein GA hat an dem Fahrzeug nach 21 zu nehmen. Das geht und ist dann wasserdicht.
 
fate_md

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Jetzt mal Titten aufn Tisch, WO STEHT DAS? Muss doch eine bindende schriftliche Aussage zu sowas geben?
 
S

satanos

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@ Frank, Praxis und Theorie sind immer 2 paar Schuhe, jedoch hat mir die bei uns zuständige TÜV-Hauptstelle das auch so bestätigt (die Email fliegt auf meinem ollen PC rum in den Untiefen der Bits und Bytes).

Kann auch gut sein, dass das hier landesabhängig gestaltet ist und nicht einheitlich geregelt, jedenfalls gilt hier, die Norm die zum EZ des KFZ die Mindestnorm war, ist das, auf was ein KFZ ohne jegliche Probleme heruntergeschlüsselt werden kann! Wurde auch schon desöfteren ganz legal, von völlig unabhängigen TÜV-Prüfern hier so gemacht, ohne Tuning-Kartoffelstempelhintergrund für normales Geld.
 
opel-boy

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Hallo warum bekommt man nen Tigra umgeschlüsselt dann wäre jede eintragung illegal??? Also in Niedersachsen,Hamburg,Schleswig-Holstein und Bayern geht es das weiss ich.
 
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