Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Diskutiere Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; wenn das rennrad unter 11kilo wiegt ja, denn dann ist es ein sportgerät. brauch keine reflektoren und darf nachts mit Akku-lampen gefahren werden...
Kaputtmacher

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Entspricht so ein Rennrad überhaupt der STVO?

wenn das rennrad unter 11kilo wiegt ja, denn dann ist es ein sportgerät. brauch keine reflektoren und darf nachts mit Akku-lampen gefahren werden.


anders sieht es aus bei downhillern bzw. freeridern, mein kona wiegt 16,8kilo, ich müsste mit reflektoren und dynamo etc. fahren. (weiss nur nich wie ich bei 180mm federweg vorn und hinten en dynamo festmachen soll..)
 
Kaputtmacher

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dann zeig mir mal ne nabe mit 6-loch bremsscheiben aufnahme und 20mm steckachse wo en dynamo drin is... *hehe :D

aber ich habe meine helmlampe, 2200lumen sollten reichen... :D
 
Pille

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Heute ist es zwar nicht nach dem Gesetz aber durchaus von den Gerichten bestätigt das Akku betriebene Leuchten ausreichen, allerdings muss man einen zweiten Akku bzw. Batteriesatz dabei haben.
Ich bin noch nie in 35 Jahren auch nur einmal darauf kontrolliert worden mit dem Rennrad, ich fahre aber auch er morgens und egal wie, sind die Leuchten auch nicht Unfallrelevant, zumal es bei diesem sogar um eine Straftat geht also die Verkehrssicherheit damit so wie so nichts zu tun hat.
 
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wenn das rennrad unter 11kilo wiegt ja, denn dann ist es ein sportgerät. brauch keine reflektoren und darf nachts mit Akku-lampen gefahren werden.


anders sieht es aus bei downhillern bzw. freeridern, mein kona wiegt 16,8kilo, ich müsste mit reflektoren und dynamo etc. fahren. (weiss nur nich wie ich bei 180mm federweg vorn und hinten en dynamo festmachen soll..)


Bezieht sich das nur aufs Rennrad oder is das auf jedes Bike übertragbar? ...Bin knapp über 11 und mit bissel mehr Carbon könnt ich die 11kg packen...
 
Kaputtmacher

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naja, im prinzip is die gesetzeslage da recht schwammig, so stand es damals in der Bike drin.
weil, WAS ist ein rennrad? das ist ja nicht genau definiert...

solltest du also ein Marathon-MTB, Fitness oder Crosscountry haben die unter 11kilo sind (ohne fahrer natürlich :D ) sollte dir keiner was können.



@Pille: du hast bei dem gerichtsurteil einen ganz wichtigen aspekt vergessen: die lampe muss eine E-nummer haben und für den bereich geprüft sein. und da gibt es meine ich nur 1 einzige auf dem markt die aber exorbitant teuer ist. (das ist kein witz, stand auch in dem Artikel der Bike)



der artikel war glaube ich anfang 2011 oder ende 2010 drin.
 
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Frag mich grad ob die Polizei das im Falle einer Kontrolle überhaupt nachwiegen kann... Aber interessant wäre die 11kg-Klausel schon; nur hab ich bei Carbon immer so meine Bedenken wegen der Belastbarkeit; besonders im Gelände; ansonsten würd ich alle machbaren Umbauten umsetzen...

Das mit den Lampen hab ich auch gelesen wegen der Zulassung. Also manche Sachen sind schon fast Haarspalterei. Ich denk mir mal; wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Pille

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So ist es, die Polizei die z.B. Abends in Städten die Verkerstauglichkeit von Rädern prüft ist immer mit funktionierenden Lampen zufrieden, egal ob E-Zeichen oder nicht, die Hauptsache Licht. Reflektoren oder so werden ehe kaum noch gefragt. Wenn ich aber Abends fahren würde währe ich wahrscheinlich wie ein Christbaum beleuchtet.

Die 11 kg gelten auch für MTB und andere Fahrräder, ab dem ist ein Sportgerät das aber nur eines darf was die anderen nicht dürfen. Die Lampen oder Akkulicht muss nicht montiert sein aber es muss trotzdem mitgeführt werden, also kein wirklicher Vorteil.
Carbon braucht es nicht ich habe hier z.B ein Rad aus einem Stahlrahmen, nicht Alu, das deutlich unter 10 kg wiegt, so anfang der 90er gebaut.
Das Eddy Merckx Rad aus 1972 wiegt sogar nur 5,75 kg

Allerdings hatt die Polizei damit dann etwas mehr Nachsehen, zumal die weniger im Dunkeln unterwegs sind, auch so zum Punkt der Radwegnutzungspflicht.
 
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naja, ich kenn das nur mit rennrädern unter 11kilo, aber wie gesagt, WAS ist ein rennrad?

in ne kontrolle kam ich bis jetzt nachts 2 mal, 1 ma stadt und 1ma landstrasse.

in der standt habe ich nur mein LED rücklicht ranklipsen müssen (im gelände verliere ich das immer wieder) und musste meine Vorderlampe auf die niedrigste stufe dimmen. (wie gesagt, die hat 2200 Lumen)

auf der landstasse waren sie völlig entspannt, war ja alles dran und wollten nur mal schauen wegen alkohol. (war ja auch sonntag früh um 3)

nach E-nummern oder sowas kräht hier aufm lande kein hahn....
 
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Ich überleg grad... Also als Fussgänger am Fahrbahnrand hat man ja auch keine Auflagen wie Front/Rücklicht, Katzenaugen, Rückstrahler etc. ... Wenn ich also mein Rad schieben würde, könnte mir doch keiner was? Aber wo is dann der Sinn der Auflagen am Bike?
 
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weil du mit bike schneller bist.... oder so... öhm...

(bei uns gibts son jogger, der hatn rücklicht und ne stirnlampe, der kam mir früher aufm arbeitsweg ab und zu entgegen, im dunklen wald ganz praktisch)
 
Pille

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Ich überleg grad... Also als Fussgänger am Fahrbahnrand hat man ja auch keine Auflagen wie Front/Rücklicht, Katzenaugen, Rückstrahler etc. ... Wenn ich also mein Rad schieben würde, könnte mir doch keiner was? Aber wo is dann der Sinn der Auflagen am Bike?

Ich weiß nicht was ist wenn du das Fahrrad schiebst, wahrscheinlich nichts.
Die Auflagen dienen incl. der Radwegbenutzungspflicht immer dem Schutz des Radlers, nicht dem des Autoverkehrs oder anderen Verkehrsteilnehmern, es geht also um den Selbstschutz, so steht es zumindest im Gesetz.
Ist doch ganz nett gemeint.
 
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was ist, wenn es weder rad noch fussgängerweg gibt?

und man schiebt sein bike mangels licht....

würde mich mal interessieren... im ernst jetzt...
 
Pille

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Na, wenn ein Fussgänger, möglicherweise noch in dunkler Kleidung auf der Strasse Nachts angefahren wird, dürfte ein Teil der Schuld bei ihm liegen, dabei wird es unabhängig davon sein ob er ein Rad geschoben hat oder nicht.
Interessanter ist noch auf welcher Strassenseite er geschoben hat.
Als Fußgänger würde ich immer den Verkehr entgegen gehen, also auf der linken Seite.
 
-wastl-

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ich bin selbst schon als erster an einen unfallort gekommen wo ein radfahrer mit 120kmh ungebremst aufgeladen wurde (radweg war ebenfalls vorhanden). das wünscht man niemandem und daher nutze ich mit dem rad wo es nur geht vorhandene wege und fahre dann halt entsprechend angepasst und rücksichtsvoll.
meiner meinung nach betreibt man sport in einer halle, auf einem sportplatz oder ähnlichen dafür eingerichteten und geeigneten orten und nicht auf der straße. wem es auf dem radweg zu langsam zugeht, der soll ein fahrrad mit anderen übersetzungen, höherem gewicht oder sonst was fahren. damit kann man sich auf 10km strecke genau so austoben als mit nem hightech-gerät auf 100km.
 
Acki

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was ist, wenn es weder rad noch fussgängerweg gibt?

und man schiebt sein bike mangels licht....

würde mich mal interessieren... im ernst jetzt...

Also Fussgänger sollst du ja Ausserorts auf der anderen Strassenseite laufen damit dir der Verkehr entgegenkommt und du zur Seite springen kannst.
 
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ich bin selbst schon als erster an einen unfallort gekommen wo ein radfahrer mit 120kmh ungebremst aufgeladen wurde (radweg war ebenfalls vorhanden). das wünscht man niemandem und daher nutze ich mit dem rad wo es nur geht vorhandene wege und fahre dann halt entsprechend angepasst und rücksichtsvoll.
meiner meinung nach betreibt man sport in einer halle, auf einem sportplatz oder ähnlichen dafür eingerichteten und geeigneten orten und nicht auf der straße. wem es auf dem radweg zu langsam zugeht, der soll ein fahrrad mit anderen übersetzungen, höherem gewicht oder sonst was fahren. damit kann man sich auf 10km strecke genau so austoben als mit nem hightech-gerät auf 100km.

So nen Quatsch hab ich auch noch nicht gelesen... Als Steigerung gaebe es dann nur noch die Tour de France aufn Rollentrainer....

Also ich hatte grad ne Begegnung mit 2 Rennradfahrern; natuerlich nebeneinander; und nur einer hatte sowas aehnliches wie ein Licht am Rad... Reflektierende Element e an der Bekleidung Fehlanzeige... Kein Radweg weit und breit. Aber wer so nachts rumfaehrt, der hat echt einen an det Schuessel...
 
Pille

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So nen Quatsch hab ich auch noch nicht gelesen.....

Stimmt, untolerantere Ansichten gehen wohl nicht mehr.
Aber User mit solchen Aussagen disqualifizieren sich selbst für die Teilnahme am Verkehr, vor allem auch als Autofahrer.

STVO

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ist das erste was jeder in der Fahrschule gelernt hat.
 
MeIsTeRjAeGeR

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Pille, Du bist ja scheinbar Polizist, Psychologe & Richter alles in einem, dass Du es Dir erlauben kannst, hier mehreren Leuten
die Qualifikation für die Teilnahme am Straßenverkehr absprechen zu können.

Hammer Typ! So einen wollte ich schon immer mal kennen lernen.
 
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