
f_calibra
Hab das hier im Netz gefunden - falls es hilft.
Bitte net auf mir rumhacken, ich hab mit dem ganzen Rechtszeug absolut nix am Hut
Bitte net auf mir rumhacken, ich hab mit dem ganzen Rechtszeug absolut nix am Hut
Kurz gefasst: Sperrmüll, der auf der Straße liegt ist quasi “herrenlos”. Die Mitnahme des Sperrmüll stellt damit keinen Diebstahl dar. Indem der Eigentümer seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, gibt er den Besitz an den Gegenständen mit der Absicht auf, auf sein Eigentum zu verzichten. Es verhält sich hierbei nicht anders, als wenn jemand eine leere Pfandflasche wegwirft und der nächste sie mit nimmt.
Dieser Vorgang wird im BGB § 959 (”Aufgabe des Eigentums”) wie folgt geregelt: “Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.”