G
GrossMeister B
Die bereits gepostete Kanzleiseite hat einige gute Infos. Denke mal wenn du dich daran orientierst gehts vielleicht erstmal ohne Antwalt und weitere Kosten ...
Wenn danach Schadedersatzforderungen o.ä. kommen wirds aber nicht mehr ohne gehen. Kommt aber wohl häufig nicht soweit.
Rechtlich haben die beiden großen Volksverkäufer damals ganze Arbeit geleistet mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. Inzwischen zahlst du sogar was wenn es jemand anders deinen Anschluß genutzt hat (Störerhaftung). Und selbst das wirst du womöglich noch beweisen müssen (siehe LG Köln 28 O 241/09) (hätte den Link gepostet aber ich find den URL-Button dafür nicht)
Wenn danach Schadedersatzforderungen o.ä. kommen wirds aber nicht mehr ohne gehen. Kommt aber wohl häufig nicht soweit.
Rechtlich haben die beiden großen Volksverkäufer damals ganze Arbeit geleistet mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. Inzwischen zahlst du sogar was wenn es jemand anders deinen Anschluß genutzt hat (Störerhaftung). Und selbst das wirst du womöglich noch beweisen müssen (siehe LG Köln 28 O 241/09) (hätte den Link gepostet aber ich find den URL-Button dafür nicht)