
ASH
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Hallo !
Die letzten Tage habe Ich damit verbracht , für die teilweise enormen Unterschiede in den verschiedenen Vergleichsmessungen die unsere Kunden und Mitbewerber von diversen Fahrzeugen erstellt hatten , jeweils technisch und rechtlich abgesicherte Begründungen zu erarbeiten und habe dabei folgendes herausgefunden :
Jeder misst irgendwas , korrigiert irgendwie unter völlig verschiedenen Rahmenbedingungen und die Vergleichbarkeit der Messungen ist nahezu unmöglich !
Zur Info :
Die Definitionen der Leistungsmessungen nach DIN70020 sind steinalt und dort wurde keine Unterscheidung zwischen turboaufgeladenen Motoren und freisaugenden Motoren gemacht !
Die Leistungskorrektur durch atmosphärischen Umgebungsbedingungen und Randbedingungen bei der Leistungsprüfungen sind eher eine ungewollte Verfälschung der Messergebnisse als den gewünschten Effekt der unabhängigen athosphärischen Umgebungskorrektur !
Bei den aktuellen EU-weiten Richtlinie zur Standartisierung von Leistungsmessungen nach EWG wurde leider bislang immer folgender Verfahrensfehler bei den EWG-Messungen gemacht :
Bei TURBOAUFGELADENEN OTTO-Motoren WIRD KEINE Korrektur nach EWG durchgeführt , die Messungen sollen möglichst in der Nähe der Referenztemperatur von 25°C ( +/- x°C ) und des Referenzdruckes 990mBar (+/- y mBar ) durchgeführt werden !!
Abweichende Prüfbedingungen sind im Diagramm zu kommentieren , die Kühlung muss so beschaffen sein , das mindestens 60sek Volllast gefahren werden kann , ohne das eine Überhitzung stattfindet !
Die Abgastemperatur muss während der Messung aufgezeichnet werden und darf die Herstellerangaben NICHT überschreiten .
Wir haben mit MTB zusammen eine interne Vergleichsmessung an einem Z20LET-Phase-1 Fahrzeug ( LEH-Lader , LLK Serie ) durchgeführt und die Einflüsse von Messzeit , Wirbelstrombremseneinstellungen und Gebläseeinstellungen getestet , dabei kam in der Kurzfassung für alle technischen Laien gesagt folgendes dabei heraus :
1) Die Messzeit der Leistungsmessung sollte im hohen Gang so kurz wie möglich und so lang wie nötig sein !
2) Wird die Messzeit durch Prüfstandsbremseneinsatz künstlich verlängert steigen die Ladelufttemperaturen deutlich über 100°C und die Leistungsmessung ist komplett unbrauchbar !
3) Gebläseaustrittsgeschwindigkeiten sollten oberhalb 80km/h liegen , um durch ausreichend Kühlluftmasse die Ladelufttemperatur während der Messung UNTERHALB 60°C besser niedriger !
Ich habe mich heute mit Stephan Klasen von Klasen Motors ausgesprochen und wir haben alle alten Differenzen zum Ende des Jahres 2007 begraben und haben gemeinsam folgenden Vorschlag ausgearbeitet :
Anfang 2007 werden EDS , Klasen-Motors mit MTB und VMAX (sind bereits eingeladen , noch keine Bestätigung erhalten ) zusammen einen Prüfstandsworkshop durchführen , an dem alle anderen Prüfstandsbetreiber gerne teilnehmen können , wo wir einmal die Rahmenbedingungen für eine korrekte Leistungsmessung nach der aktuell gültigen Rechtslage GEMEINSAM erarbeiten und definieren wollen .
mfg Dipl. Ing. Arno Schindler
EDS-Fahrzeugtechnik GmbH
Die letzten Tage habe Ich damit verbracht , für die teilweise enormen Unterschiede in den verschiedenen Vergleichsmessungen die unsere Kunden und Mitbewerber von diversen Fahrzeugen erstellt hatten , jeweils technisch und rechtlich abgesicherte Begründungen zu erarbeiten und habe dabei folgendes herausgefunden :
Jeder misst irgendwas , korrigiert irgendwie unter völlig verschiedenen Rahmenbedingungen und die Vergleichbarkeit der Messungen ist nahezu unmöglich !
Zur Info :
Die Definitionen der Leistungsmessungen nach DIN70020 sind steinalt und dort wurde keine Unterscheidung zwischen turboaufgeladenen Motoren und freisaugenden Motoren gemacht !
Die Leistungskorrektur durch atmosphärischen Umgebungsbedingungen und Randbedingungen bei der Leistungsprüfungen sind eher eine ungewollte Verfälschung der Messergebnisse als den gewünschten Effekt der unabhängigen athosphärischen Umgebungskorrektur !
Bei den aktuellen EU-weiten Richtlinie zur Standartisierung von Leistungsmessungen nach EWG wurde leider bislang immer folgender Verfahrensfehler bei den EWG-Messungen gemacht :
Bei TURBOAUFGELADENEN OTTO-Motoren WIRD KEINE Korrektur nach EWG durchgeführt , die Messungen sollen möglichst in der Nähe der Referenztemperatur von 25°C ( +/- x°C ) und des Referenzdruckes 990mBar (+/- y mBar ) durchgeführt werden !!
Abweichende Prüfbedingungen sind im Diagramm zu kommentieren , die Kühlung muss so beschaffen sein , das mindestens 60sek Volllast gefahren werden kann , ohne das eine Überhitzung stattfindet !
Die Abgastemperatur muss während der Messung aufgezeichnet werden und darf die Herstellerangaben NICHT überschreiten .
Wir haben mit MTB zusammen eine interne Vergleichsmessung an einem Z20LET-Phase-1 Fahrzeug ( LEH-Lader , LLK Serie ) durchgeführt und die Einflüsse von Messzeit , Wirbelstrombremseneinstellungen und Gebläseeinstellungen getestet , dabei kam in der Kurzfassung für alle technischen Laien gesagt folgendes dabei heraus :
1) Die Messzeit der Leistungsmessung sollte im hohen Gang so kurz wie möglich und so lang wie nötig sein !
2) Wird die Messzeit durch Prüfstandsbremseneinsatz künstlich verlängert steigen die Ladelufttemperaturen deutlich über 100°C und die Leistungsmessung ist komplett unbrauchbar !
3) Gebläseaustrittsgeschwindigkeiten sollten oberhalb 80km/h liegen , um durch ausreichend Kühlluftmasse die Ladelufttemperatur während der Messung UNTERHALB 60°C besser niedriger !
Ich habe mich heute mit Stephan Klasen von Klasen Motors ausgesprochen und wir haben alle alten Differenzen zum Ende des Jahres 2007 begraben und haben gemeinsam folgenden Vorschlag ausgearbeitet :
Anfang 2007 werden EDS , Klasen-Motors mit MTB und VMAX (sind bereits eingeladen , noch keine Bestätigung erhalten ) zusammen einen Prüfstandsworkshop durchführen , an dem alle anderen Prüfstandsbetreiber gerne teilnehmen können , wo wir einmal die Rahmenbedingungen für eine korrekte Leistungsmessung nach der aktuell gültigen Rechtslage GEMEINSAM erarbeiten und definieren wollen .
mfg Dipl. Ing. Arno Schindler
EDS-Fahrzeugtechnik GmbH