G
Gast11549
Guest
Du musst nicht. Kann aber schneller gehen als Du denkst. Außerdem darf ne MPU auch angeordnet werden, während Du deinen Lappen hast.
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
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6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
MPU vorbereitung ist nonsens. Schade ums Geld. Wenn man nicht komplett blöd ist kommt man ohne Probleme durch.
So ein scheiß fragen die da??Ist ja wie LK Chemie/Biologieok wen du das sagst , dann beantworte mir mal wieviel gramm alkohol in einem bier , ein glas wein und einer flasche schnaps sind . dann kannst du mir ja mal die rechnung geben womit man die tatsächliche alkoholmenge im körper berechnet. wen man nich weis was dran kommt oder es noch nie gemacht is die vorbereitung bestens und ausserdem bekommt man da alle nachweise über die abstinenz. allso basta
ok wen du das sagst , dann beantworte mir mal wieviel gramm alkohol in einem bier , ein glas wein und einer flasche schnaps sind . dann kannst du mir ja mal die rechnung geben womit man die tatsächliche alkoholmenge im körper berechnet. wen man nich weis was dran kommt oder es noch nie gemacht is die vorbereitung bestens und ausserdem bekommt man da alle nachweise über die abstinenz. allso basta
Genau das ist eben falsch!und dann interpretiere das mal richtig, denn der Satz IN VERBINDUNG MIT KRAFTFAHREIGNUNG ! [...]wenn ich in der Disco einem die Nase breche hat dies nix mit KRAFTFAHREIGNUNG zu tun [...] ABER wenn ich jemandem am Aldi die Nase breche, weil er mir den Parkplatz weg nimmt, dann hat es was damit zu tun, jetzt verstanden was ich damit sagen wollte ?!
Wer Straftaten begangen hat, ist nach § 2 Abs.4 StVG ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen,
wenn sie auf ein hohes Aggressionspotenzial schließen lassen, sei es auf einer Neigung zu planvoller, bedenkenloser Durchsetzung eigener Anliegen ohne Rücksicht auf berechtigte Interessen anderer oder einer Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten (z. B. bei Raub, schwerer oder gefährlichen Körperverletzung, Vergewaltigung) und dabei Verhaltensmuster deutlich werden, die sich so negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken können, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird.
Begründung
Allgemeinrechtliche Straftaten sind in der Regel durch generalisierte, gewohnheitsmäßige Fehleinstellungen und Fehlreaktionen bedingt. Diese erschweren auch eine adäquate Bewertung der Normen und Gesetze, die den Straßenverkehr regeln, und ein entsprechend angepasstes Verhalten als motorisierter Verkehrsteilnehmer. Ursachen für Straftaten können auch Krankheiten sein.
Der Straßenverkehr ist ein soziales Handlungsfeld, welches von den Beteiligten "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" (§ 1 StVO) erfordert.
Wer aufgrund des rücksichtslosen Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund seines großen Aggressionspotentials oder seiner nicht beherrschten Affekte und unkontrollierten Impulse in schwerwiegender Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht erwarten, dass er im motorisierten Straßenverkehr die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer -zumindest in den sehr häufig auftretenden Konfliktsituationen -respektieren wird.
Solange ein solches Fehlverhalten besteht, ist auch mit sicherheitswidrigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu rechnen.
Blödsinn, wegen Steuerhinterziehung, Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsdelikten usw. wird niemals eine MPU angeordnet werden.du stellst das hin als wenn jemand für jede beschissene Straftat eine MPU machen muss
Wo habe ich denn bitte was von Punkt 5 gesagt!?Tante EDIT weist drauf hin:
unter Punkt 5 dazu steht folgendes: “bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,”
So ein scheiß fragen die da??Ist ja wie LK Chemie/Biologie![]()
LEH weiss doch alles,müsste man doch mittlerweile wissen![]()
gehts wieder los :lol:
Edit: kritik und beleidigung sind paar verschiedene schuhe :!:
mit dem Drogenschmuggel sehe ich ein, ist in verbindung einer vorrangegangenen Verkehrssituation gegangen !
der rest hätte sich doch lieber nen Anwalt leisten sollen der darauf spezialisiert ist, meine persönlichen erfahrungen gebe ich hier nicht wieder, aber es sei soviel gesagt, ich habe auch genug dinger gedrückt und seit fast einem jahrzehnt sogar punktefrei :lol:
im Westen gibts nur schlechte Anwälte......