führerschein noch weg darf ich trotzdem fahren??

Diskutiere führerschein noch weg darf ich trotzdem fahren?? im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; hallo forum bin seit 1 monat meinen führerschein los,rechtlich dürfte ich heute ab 24 uhr wider fahren!!! das hab ich schriftlich!!!!! aber der...
der gallier

der gallier

Dabei seit
23.06.2004
Beiträge
3.283
Punkte Reaktionen
0
Ort
wallenhorst
hallo forum
bin seit 1 monat meinen führerschein los,rechtlich dürfte ich heute ab 24 uhr wider fahren!!!
das hab ich schriftlich!!!!!
aber der führerschein ist heute mit der post nicht gekommen,und wenn er morgen auch nicht da ist darf ich dann trotzdem fahren?
könnte ja den wisch vorlegen das ich ab den 29ten mein fahrverbot aufgehoben ist!!

darf ich fahren ??

ich bin schon sehr oft mein führerschein los gewesen aber der kam sonst immer 2-3 tage vorher per post!!
 
T

TurboBekir

Dabei seit
24.07.2007
Beiträge
4
Punkte Reaktionen
0
Wenn der Fernseher nicht lügt, darfst du erst fahren wenn du den Lappen gekriegt hast.Hab ich vor kurzem ein Bericht darüber gesehen.Da haben die gesagt dass man vorher nicht fahren darf.
 
der gallier

der gallier

Dabei seit
23.06.2004
Beiträge
3.283
Punkte Reaktionen
0
Ort
wallenhorst
Wenn der Fernseher nicht lügt, darfst du erst fahren wenn du den Lappen gekriegt hast.Hab ich vor kurzem ein Bericht darüber gesehen.Da haben die gesagt dass man vorher nicht fahren darf.

ich hatte es auch mal so im der glotze gesehen und meinte auch das es so war das man erst dann fahren darf wenn man den lappen in der hand hat!!
 
Schabuty

Schabuty

Dabei seit
02.08.2008
Beiträge
1.869
Punkte Reaktionen
0
Kenne ich auch nur so , keine Pappe , keine Erlaubnis.
 
Acki

Acki

Dabei seit
04.07.2006
Beiträge
10.124
Punkte Reaktionen
3
Ort
Lausitz
Bist du nicht erst vor kurzem Viertelmeile gefahren? Muss man da keinen Lappen mehr haben? :D
 
Fasemann

Fasemann

Dabei seit
21.05.2002
Beiträge
3.401
Punkte Reaktionen
8
Ort
HH +
Normalerweise MUSS die Behörde sicherstellen, das du dein Schein zum letzen Tag des Verbotes wieder zurück hast, wenn die das nicht packen kannste denen die Kosten für Taxi und Bus in Rechnung stellen. Ich würde einfach fahren und gut ist.
 
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Wenn du nach 24 Uhr wieder fahren darfst und keinen Lappen hast isses ja nur Fahren ohne Führerschein. Davor, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
 
S

scrat

Dabei seit
24.08.2006
Beiträge
602
Punkte Reaktionen
0
Ort
Wolfsburg
Ich würde einfach fahren und gut ist.
Im schlimmsten Fall sachste Du hast den Lappen nich dabei.
Dann werden se sicher nachgucken, ob Du überhaupt einen hast (Haste ja theoretisch, weil das Verbot bereits abgelaufen ist) und dann drücken se Dir höchstens nen Verwarngeld auf. So würde ich es zumindest erwarten und ebenso für mich selbst entscheiden.
 
Schabuty

Schabuty

Dabei seit
02.08.2008
Beiträge
1.869
Punkte Reaktionen
0
tja oder es war noch was offen , und die haben den gleich behalten .

Habe ich auch schon mal gehört.

In dem Fall wäre das fahren , doch ohne Erlaubnis.
 
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Wenn du nach 24 Uhr wieder fahren darfst und keinen Lappen hast isses ja nur Fahren ohne Führerschein. Davor, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

NUR fahren ohne Führerschein??????

Hatte ich!

6 Punkte und so 1300 Euro Strafe- also nur so als Info

Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis mein Freund! :santa:
Auf gut deutsch Schwarzfahren.

Fahren ohne Führerschein ist wenn du das Stück Plastik meinetwegen zu Hause vergessen hast und bei ner allg. Fahrzeugkontrolle vorzeigen sollst.
 
Sven PH.4

Sven PH.4

Dabei seit
15.08.2002
Beiträge
1.814
Punkte Reaktionen
1
Ort
ABG-Thüringen
Ich würde das Risiko nicht eingehen und warten bis der Lappen wieder da ist.
Mal bei der Behörde erkundigen was da los ist.
Oder steht in den Schreiben dass du ihn dann und dann irgendwo abholen kannst?
 
Fireburner2k

Fireburner2k

Dabei seit
27.10.2008
Beiträge
1.725
Punkte Reaktionen
1
Ort
Halle 1
So ein Schwachsinn, wenn du das Schriftlich vorliegen hast das du ab 24 Uhr wieder fahren darfst dann ist doch alles gesagt, oder? Und wenn da noch was offen sein sollte müsstest du das ja bestens wissen! Aber auch dann muss die Führerschein Stelle dir ein Einschreiben schicken oder dich vorladen, das das Verbot nicht aufgehoben wird. Andernfalls ist es nicht dein Problem das du das Plastikstück nicht in der Hand hast, hast aber den Wisch und darauf würde ich mich berufen!
 
STEPHAN

STEPHAN

Dabei seit
15.07.2002
Beiträge
3.836
Punkte Reaktionen
0
Ort
Oberhausen
Wenn du nach 24 Uhr wieder fahren darfst und keinen Lappen hast isses ja nur Fahren ohne Führerschein. Davor, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

NUR fahren ohne Führerschein??????

Hatte ich!

6 Punkte und so 1300 Euro Strafe- also nur so als Info

Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis mein Freund! :santa:
Auf gut deutsch Schwarzfahren.

Fahren ohne Führerschein ist wenn du das Stück Plastik meinetwegen zu Hause vergessen hast und bei ner allg. Fahrzeugkontrolle vorzeigen sollst.

weder noch das nennt man
"fahren trotz fahrverbot" :wink:
StVG § 21 Abs. 1 Nr.1
mich haben sie mal dabei erwischt :oops:
war ne teure sache plus 6 punkte die 5jahre beleiben ist ne staftat ! :!:
 
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Wo liest du das bitte?

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist





Und Straftat ist nicht gleich Straftat.
Es gibt Verbrechen und Vergehen.

In dem des §21 StVG ist es ein Vergehen.
 
Der Nemo

Der Nemo

Dabei seit
08.03.2006
Beiträge
1.985
Punkte Reaktionen
83
Ort
Nähe Dortmund
Mal kurz überlegen.......

Morgen ist Freitag, also mal die Behörde anrufen und da nachfragen, die sollten Bescheid wissen!! Die Meinungen hier gehen da ja weit auseinander, m.E. darfst du nicht fahren, bevor du den Lappen nicht wieder hast!
 
STEPHAN

STEPHAN

Dabei seit
15.07.2002
Beiträge
3.836
Punkte Reaktionen
0
Ort
Oberhausen
Wo liest du das bitte?

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist





Und Straftat ist nicht gleich Straftat.
Es gibt Verbrechen und Vergehen.

In dem des §21 StVG ist es ein Vergehen.

ich habs hier schwarz auf weis liegen als punkteinfo direkt vom KBA :wink:
:!:
 
Thema:

führerschein noch weg darf ich trotzdem fahren??

führerschein noch weg darf ich trotzdem fahren?? - Ähnliche Themen

Einmal New York und zurück: Ich war in New York, hier meine kleine Geschichte dazu. Es war Montag der 13.02.2017(KW07), ich kam vom doc und wurde wegen Grippe die ganze...
Mann baut schlimmen Unfall, weil seine Mutter nicht "Fahr vorsichtig!" gesagt hat: Mann baut schlimmen Unfall, weil seine Mutter nicht "Fahr vorsichtig!" gesagt hat Trier (dpo) - Eine unachtsame Mutter aus der Nähe von Trier hat...
"Opa Kadett" von Martin fällt wieder mal auf: Hier mal ein Bericht aus 'm R32 Forum. Sauber !!!!
Z20LEH jault beim Abtouren: Hab an meinem Alltags Z20LEH folgendes, langwieriges Problem gehabt und nun endlich beseitigt. Möchte den Werdegang hier im Forum Posten um...
Motorsteuergerät schaltet Masse nicht frei- FOH- riesen Probleme, Hilfe!: Hallo, Mein A Zafira OPC kam heute zum FOH, weil letzte Woche zwei Warnlampen angingen. Es hamdelt sich um die Abgasleuchte und die...
Oben