Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit!

Diskutiere Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit! im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hallo Forum. Nur rein informativ für euch. Den ein oder anderen wird es vielleicht interessieren. Zum 01.06.2012 (in Kraft ab 01.07.12) ist das...
  • Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit!

Anzeige

Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
ok, wann ne BE erlischt wisst ihr ja alle. ;D
Sie kann in 3 Fällen erlöschen.
1. Änderung der Fahrzeugart (z.B.Von LKW auf PKW oder umgekehrt)
2. (konkrete) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. Auto schleift auf Boden, federn abgeflext, usw.)
3. Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens

Bis vor der Änderung konnte bei Variante 1 und 3 lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 15€ ausgesprochen werden weil dies lediglich ein Verstoß "Verletzung der Meldeplicht" ist. (hättest praktisch zur Dekra/TÜV fahren müssen, abnehmen lassen und die Änderung umgehend der Zulassungsbehörde melden müssen)

Und bei Variante 2 wurde unterstellt: unvorschriftmäßig gebautes Fahrzeug in Betrieb genommen, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt; (siehe §30/I StVZO); welches dann mit
90€+3 Punkte in FL für Fahrer (Bkat: 330600) und
135€+3 Punkte in FL. für Halter (Bkat: 331621) geahndet wird.

das reine erlöschen der BE konnte bis dato nicht geahndet werden.

Jetzt die Neuerung (siehe Link im ersten Post)

Da gibts nur ein Problem. Die Tatbestandnummer zur erlöschen BE und die zu Fahrzeug unvorschriftsmäßig gebaut...
stehen zueinander in Konkurrenz.
Die Frage hier wäre, Wird jetzt alles beides bestraft? (eventl. Tateinheit?) Oder ist die der Erlöschen BE spezieller?
Entschieden wird das für Sachsen nächste Woche Dienstag im SMI (Staatsministerium des Innern)

Kurz gefasst gesagt, es wird teuerer. Und der Betrieb des Fahrzeugs wird jetzt praktisch sofort untersagt! Nix mehr mit nach Hause fahren.
 
CompuKing

CompuKing

Dabei seit
12.02.2008
Beiträge
495
Punkte Reaktionen
0
Ort
A-6840 Götzis
Bedeutet, wenn ich ne AGA drunter habe, die nicht legal oder nicht eingetragen ist --> Auto muss vor ort stehen gelassen werden!?
 
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Ja, musste ordentlich blechen. Wenn die Beamten Dienst nach Vorschrift machen fahren die gleich mit dir zur Dekra. Und da wird die ganze Karre geprüft, wenn da was nicht passt und eine der Varianten erfüllt ist. darfste die Kiste erstmal nicht mehr fahren. Außer Fahrten zur Erlangung einer neuen BE.
 
Acki

Acki

Dabei seit
04.07.2006
Beiträge
10.124
Punkte Reaktionen
3
Ort
Lausitz
Und wenn alles eingetragen und der Beamte meint es stimme was nicht? Wie ist das dann?
Ist nun mal ein Polizist und kein Ing oder was auch immer...
Also wenn dann maximal Laien Wissen vorhanden.
Siehe VOX Reportage wo Ablauflöcher für Kondenswasser am Auspuff usw bemängelt wurden.
Oder Lautstärkemessung auf nicht geeichtem Umfeld durchgeführt wurden...

Das was du beschreibst trifft ja nur die Idioten die nix eingetragen haben - selbst Schuld.
 
xdaywalkerx

xdaywalkerx

Dabei seit
29.04.2002
Beiträge
1.316
Punkte Reaktionen
5
Ort
Köln
Und wenn alles eingetragen und der Beamte meint es stimme was nicht? Wie ist das dann?
Ist nun mal ein Polizist und kein Ing oder was auch immer...
Also wenn dann maximal Laien Wissen vorhanden.
Siehe VOX Reportage wo Ablauflöcher für Kondenswasser am Auspuff usw bemängelt wurden.
Oder Lautstärkemessung auf nicht geeichtem Umfeld durchgeführt wurden...

Das was du beschreibst trifft ja nur die Idioten die nix eingetragen haben - selbst Schuld.

Den Fall hatte ich vor Jahren mal, da war ein Polizist auch der Meinung mein Auspuff wäre viel zu laut. Er hat vor Ort eine Messung Durchgeführt MITTEN in der Stadt:roll: er hat daraufhin mein Auto stillgelegt und den Abschleppwagen gerufen. Dann ging es zur DEKRA und die Messung wurde erneut durchgeführt. Abgasanlage war mitlerweile abgekühlt und der DEKRA Mann hatte nix zu beanstanden. Dann durfte ich wieder fahren und ich war froh das die nicht noch was anderes gesucht haben :)
 
Roman

Roman

Dabei seit
18.03.2012
Beiträge
316
Punkte Reaktionen
0
Ort
Gilching
Mir wurde mein altes Auto schon mal stillgelegt. Der meinte nur das ist zu laut. Hat dann nen Abschlepper gerufen und weg war das Auto für 3 Wochen.

Strafe wären 3 Punkte und 80€ gewesen. Der Richter ist dann bei der Verhandlung runter auf 35€ und keine Punkte.

Aber das krasseste war die 2000€ Rechnung vom TÜV für die Überprüfung.

Zum Glück hatte ich nen guten Anwalt der die Rechnung an die Rechtschutz verrechnet hat.

Fazit: Alles nur Schikane wegen nichts.
Die Polizei kann einfach nach Lust und Laune jedes Auto sofort stilllegen. Der TÜV findet dann schon was.
 
Roman

Roman

Dabei seit
18.03.2012
Beiträge
316
Punkte Reaktionen
0
Ort
Gilching
Ja das dachte ich auch. Begründet wurde das ganze mit "damit nichts mehr verändert werden kann".
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Calibra_Turbo

Dabei seit
09.06.2004
Beiträge
365
Punkte Reaktionen
0
Ort
Auf dem Mars
Dem deutschen Autofahrer (Damit sind alle in Deutschland mitgemeint), wird doch sowieso am meisten ans Bein gepisst, weil da am meisten kassiert werden können, war schon immer so, ist so und wird auch so bleiben. Aber die Kinderschänder und Mörder, etc. haben teilweise sogar bessere Karten wie die Autofahrer. Unglaublich aber Wahr.
 
Acki

Acki

Dabei seit
04.07.2006
Beiträge
10.124
Punkte Reaktionen
3
Ort
Lausitz
Ja das dachte ich auch. Begründet wurde das ganze mit "damit nichts mehr verändert werden kann".

Ist mein Eigentum?! Ohne Richter usw - wie geht das?
Peet, erzähl mal von den Tricks. :D

Eins weiß ich, wenn Arschloch Bulle - dann sofort 24h Rechtschutz per Handy.
Toitoitoi, bisher keine Arschloch Bullen getroffen. Alle waren bisher ganz ok.
 
xdaywalkerx

xdaywalkerx

Dabei seit
29.04.2002
Beiträge
1.316
Punkte Reaktionen
5
Ort
Köln
Ist mein Eigentum?! Ohne Richter usw - wie geht das?
Peet, erzähl mal von den Tricks. :D

Eins weiß ich, wenn Arschloch Bulle - dann sofort 24h Rechtschutz per Handy.
Toitoitoi, bisher keine Arschloch Bullen getroffen. Alle waren bisher ganz ok.

Bei mir war es ein A. Bulle gewesen, ich war natürlich etwas verärgert das der gute Mann mein Auto mitnehmen will. Er hat dann Verstärkung angefordert weil er ja alleine war (Mopped Bulle).
Ruck Zuck waren die da, und mitlerweile 50 Schaulustige.
Mir wurde dann klar gemacht das ich den Schlüssel rausrücken soll. Man kann es MIT mir oder OHNE mich über die Bühne bringen. Diskutieren bringt nix bei denen
 
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Erstmal solltest du dich bissl zurück nehmen mit deinen Mutmaßungen Acki. Du tust immer so als wenn du der Allwissende bist.

Das Polizisten keine Ing. o.ä. sind ist klar. Darum muss zu einem aaSoP gefahren werden (Darauf besteht die StVZO) und im Rahmen der "Beweissicherung" ein Gutachten erstellt werden wo bescheinigt wird das die BE am Fz. erloschen ist. Festlegen tut das der aaSoP, nicht die Polizei (Polizei stellt nur fest)!
Als nächstes ist die Zulassungsbehörde Herrin über das Zulassungsverfahren und entscheidet ob sie der Zulassung wideruft weil die BE erloschen ist. Die Polizei muss dies dann meist in Form der Amtshilfe umsetzen.

Des weiteren muss dem Betroffenen die Weiterfahrt untersagt werden! Das fordert ebenfals die StVZO. (siehe §19 StVZO)

Macht der Betroffene trotzdem Fahrten nach Erlöschen BE die nicht im §19 StVZO genehmigt sind, begeht er eine weitere Ordnungswidrigkeit.

Und ja das Auto oder die Fz.-Schlüssel kann im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem (bei mir in Sachsen) §27 SächsPolG beschlagnahmt werden (gegen den Willen).
Kriegt man dann aber später wieder zurück, is klar. Karre wird nicht für immer behalten. Da müssen schon andere Sachen passiert sein...


Und das Kinderschänder und Mörder nicht hart genug bestraft werden liegt an unserer Judikative den Gerichten. Polizei ist Exekutive und der Ermittlungsapparat der Staatsanwaltschaft!

Und das es keine Todesstrafe gibt haste dem Grundgesetz zu verdanken. Scheiße hm, nur doof das wir ohne das GG vielleicht nicht mal freie Menschen wären und es das Forum wahrscheinlich nichtmal geben würde... :lol:
Wenn du lange Weile hast kannste dich ja bis die letzte Instanz hochklagen?!?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Die Gedanken sind frei! Davon mach ich jeden Tag mindestens 20mal Gebrauch! :lol:
 
Acki

Acki

Dabei seit
04.07.2006
Beiträge
10.124
Punkte Reaktionen
3
Ort
Lausitz
Jo aber der kann mich dazu zwingen zum TÜV zu fahren oder MUSS der mich auf dem Abschlepper dahin fahren?
Und in welcher Zeit kann das ganze dann passieren?
Wenn die das Auto 5mal Verladen, was kaputt machen, was auch immer - das kostet ja dann wohl mein Geld wenn die irgendwas finden?!
Daher die nächste Frage, darf dann nur das "untersucht" werden was bemängelt wurde oder suchen die dann auch noch kaputten Glühbirnen damit die sagen können "ganz okay" war der Wagen nicht?!
 
Thema:

Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit!

Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit! - Ähnliche Themen

Lose Schläuche, Zündaussetzer, Kühlmittelverlust, Bruchbude?: Hallo Liebe Opel Gemeinde! Nach etlichen Stunden, die ich in diesem Forum als Leser verbracht habe, wird es nun leider Zeit, ein eigenes Thema zu...
Z16LET Motor instandgesetzt - noch ein paar Probleme / Fragen: Hallo, ich bin Dennis und neu hier. Vorab habe ich mich hier schon durch einige Seiten gelesen, sehr informativ, jedoch konnten meine Fragen...
Astra Coupe Motortuning zu verkaufen: Hallo, ich möchte mich gerne von meinem Astra Coupe Turbo trennen. Mein Fahrzeug steht schon länger in der Garage und komme einfach nicht dazu...
Rennstrecken (er)fahren für jedermann, Bilster Berg 14 u. 15 Juli und SPA 30.09.2014: Wir, das Team von Racetrack4you möchten uns vorstellen. Racetrack4You ermöglicht Euch das Fahren auf bekannten Rennstrecken mit dem eigenen Auto...
Z20LEH jault beim Abtouren: Hab an meinem Alltags Z20LEH folgendes, langwieriges Problem gehabt und nun endlich beseitigt. Möchte den Werdegang hier im Forum Posten um...
Oben