Acki: wenn ich mich richtig erinnere 2 dB oberhalb der eingeräumten Toleranz. Der Prüfer meinte ,das müsste man hören .Dabei sitzt man selber ja drin und gemessen wird Fahrgeräusch von aussen
@ peet ,ich nehme an ,Du hast irgendwie mit den Hüter des Gesetzes zu tun. Aber ich schrieb ja: Der Wagen wurde zur
Eintragung des KN Pilz mit Gutachten ohne Einschränkungen vorgeführt bei bereits länger montierter Remus -EG- Anlage. Das Gutachten für den KN Pilz wurde erst viel später geändert mit der Einschränkung ,zulässig nur mit
OriginalAnlage. Auch die EG Betriebserlaubnis beinhaltete keine Auflagen oder Einschränkungen. Die Kombi
war zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme zulassungsfähig und hätte im Sinne der Besitzstandswahrung Bestand haben müssen. Bei einem Fahrzeugwechsel wäre auch mit dem alten Gutachten keine Eintragung so mehr möglich ge-
wesen ,da die "alten" uneingeschränkten Gutachten eingezogen worden waren. 2x Hauptuntersuchung nach Montage
ergab jeweils diesen Stand,bei DEKRA wie auch bei TÜV.
Es wurde ja bestätigt ,das zulassungs/eintragungsmäßig alles korrekt verlaufen ist. Aber einer Geräuschmessung
besagt einfach : zu laut gegenüber den Werten in den Fahrzeugpapieren. Deswegen auch keine Verdopplung des Bußgeldes und keine Unterstellung der Absicht.
Eine Übertragung in die Fahrzeugpapiere ist keine Pflicht und eine Eintragung eines ABE/EG Endtopfes ebenfalls nicht,
es reicht das Papier ,es sei denn ,es werden trotz ABE Auflagen gefordert. Und zur ABE hast Du ja oben schon mal
das richtiggestellt: Auflagen können zur Vorführung zwingen. Wären alles eingetragen,auch in Kombi ,hätte das am
tatsächlichen Ergebnis nichts geändert ,und die Stilllegung erfolgte ja auch aus der Unterstellung: Solch eine Kombi
ist nicht möglich,das ältere Gutachten und die TÜV Prüfung waren vor Ort nicht von Belang.
Ich glaube mal gelesen zu haben ,daß ein Corsa OPC stillgelegt wurde wegen nicht eingetragenem Body-Kit. Konnte
erst am nä Tag geklärt werden,den Ärger hat man. Habe seitdem einen OPC Prospekt im Auto .Ist einem Audi RS3
Fahrer ebenfalls mit völlig serienmäßigem Auto passiert.
Und ich wiederhole nochmal die Botschaft: auch alle Eintragungen können trotzdem Problem bereiten.Also mal
eben im Glauben an die Legalität der Dinge sich irgendwie auffällig benehmen ,sollte man lieber vorsichtig sein.
Und @ Acki : zur Verhältnismäßigkeit: ein Hinweis auf vorzuführende Rückrüstung auf Original LuFi und die
Sicherstellung des mitgeführten Prüfberichtes ,das wäre verhältnismässig gewesen.Dabei mag ich garnicht noch
weiter ausführen,welche Sprüche sich meine in Tränen aufgelösten Tochter noch anhören durfte. Einen vorbeifahrenden Wagen mit defektem Originalauspuff hätte man wahrscheinlich nur verwarnt/Bußgeld gegeben,un-
verhältnismässig ,ohne Sinn und Gespür,nicht zu erkennen ,daß hier kein sogRowdy am Werk ist.Sondern das Be
mühen um Legalität und alles auch Ordnungsgemäß zu machen war ja dtl erkennbar.Räder und Fahrwerk waren ja
ebenfalls eingetragen und auch die Fahrweise meiner Tochter ist eher zurückhaltend,auch wenn sie etwas Sound schon mag.
Für mich ist das schon wieder länger her,meine Tochter fährt A3 1,8 TFSI neu,Vertrauen aber ist dahin,auch sie hatte den Eindruck,man wollte möglichst hohe Kosten produzieren .Wenn der Wagen von der Lautstärke her in Ordnung gewesen
wäre: dann wären die Kosten für Abschleppen,Verwahrung und Gutachten am Steuerzahler hängen geblieben.Es hat
also bei solchen Aktionen nur einer nichts zu verlieren.
Jetzt ist aber für mich Schluß,mein altes Herz macht es sonst nicht mehr mit und ich müßte erst mal wieder eine
Runde mit meinem Wagen (....) fahren,mit EG Betriebserlaubnis natürlich.
Gute Nacht.