Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit!

Diskutiere Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit! im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; :lol: Wenn das so wäre, hätt ich mich als Pornostar beworben. :lol: @ Acki Das kommt darauf an in welchem Zustand das Auto ist und ob du dich...
Peet

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Auf der Dienst-Toilette??

:lol: Wenn das so wäre, hätt ich mich als Pornostar beworben. :lol:

@ Acki
Das kommt darauf an in welchem Zustand das Auto ist und ob du dich weigerst zur dekra zu fahren. In dem Fall kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden, auf deine Kosten natürlich! Und wenn beim Verladen oder Schleppen was an deinem Auto kaputt geht haftet das Abschleppunternehmen bzw. die Berufshaftplichtvers. des Schlepperfahrers. Das was die Beamten feststellen und bemängeln und zum Erlöschen der BE führt wird begutachtet. Das Gutachten und ein Umfangreicher Mängelbericht geht an die Zulassungsbehörde. Die Karre kriegst du dann erst wieder zugelassen wenn du der Dekra das Fahrzeug zur Erlangung einer neuen BE vorgeführt hast und die dir bescheinigen das alles wieder i.O. ist, sprich dem Auto eine neue BE zugeteilt wird.

Versuchen die Karre auf jemand anderen zu zulassen nützt nix. Anhand der FIN und der Vorbesitzer wird das vor dem zulassen geprüft ob eine BE, EG-TypG o.ä. vorliegt.

Übrigens hab ich mich nochmal erkundigt, es gibt sehr wohl sachkundiges Personal bei der Personal die aaS sind. Ja, man kann auch studieren bei der Polizei.
z.B. die Beamte der VPI (Verkehrspolizeiinspektion) die sind speziell geschult auf dem Gebiet und arbeiten eng mit der Dekra zusammen.
Aber ich kann dich beruhigen, die Mehrheit der Beamten hat eher sehr geringe Sachkenntnisse was Autos angeht.
 
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Acki

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Ja die Potsdamer haben doch solche mit Spezial Schulung. Denen wäre ich mal fast in die Falle gegangen. Hab auf der Strasse gewendet und gut war. :D

Also wenn der Polizist wegen Auspuff meckert gucken die nicht unter die Haube und suchen solange bis die was haben?
 
CalliLET

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Nun hört doch mal auf den Teufel an die Wand zu malen. Wenn die
Karre halbwegs ok ist, dann machen die Bullen auch keinen Aufstand. Nur wenn da so ne Frickelbude kommt und der Fahrer noch nen dicken macht dann ist der Ärger vorprogrammiert.


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Acki

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Ich weiß. Aber alles andere ist in meinen Augen immer nur Halbwissen gewesen. Deswegen frag ich ja. ;)
 
Peet

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Nun hört doch mal auf den Teufel an die Wand zu malen. Wenn die
Karre halbwegs ok ist, dann machen die Bullen auch keinen Aufstand. Nur wenn da so ne Frickelbude kommt und der Fahrer noch nen dicken macht dann ist der Ärger vorprogrammiert.


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Korrekt! Siehste Acki, er weiß wie der Hase läuft!

Die Abarbeitung oben im Post ist im extremen Fall und nach Vorschrift. Kurz, Theorie.
Wie die Praxis aussieht, da verweise ich mal gekonnt auf meine Signatur.

Wenn du genau wissen willst was begutachtet wird dann frag doch mal einen Dekraprüfer deines Vertrauens.
Der weiß diesbezüglich auf jeden Fall noch mehr als ich.

Ich hoffe das reicht jetzt, der Thread sollte lediglich rein informativ sein! Der Mod. darf bitte zu machen bei Bedarf.
 
fate_md

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Peet du darfst aber mal noch ne Frage beantworten:

in nem Mopped Forum wurde nun gerade gegrübelt wie es mit "Erlöschen der BE" im Fall von z.B. zu kleinen Spiegeln oder Blinkern / Lampen ohne E-Zeichen aussieht. Denn der allseits beliebte "vergessene" DB Killer kostet ja von nunan richtig Geld, die Frage ist, wie das mit anderem Kleinscheiss (Spiegel / Blinker ... ) ist. Fällt das auch sofort unter BE Erloschen oder gibt´s da noch irgendwelche Paragraphen von wegen nicht zugelassener Teile (eine direkt Gefährdung für andere entsteht daraus ja erstmal nicht)?
 
Roman

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Also bei mir haben die wirklich alles geprüft und nicht nur die Auspuffanlage. Sogar ob die Bremsflüssigkeit noch gut ist. Wer mehr wissen möchte kann mir gerne ne PN schreiben.
 
Acki

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Theoretisch ist damit die BE erloschen. Alus nicht eingetragen usw. BE erloschen.
 
El-Hardo

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Nein, eben nich. BE erlischt wie peet gesagt hat bei den 3 beschriebene Fällen. Gefährdung, Änderung der Fahrzeugart oder Änderung des Geräusch oder abgasverhaltens.

Alles andere wie z.b. Blinker oder Spiegel sind erhebliche Mängel.
 
nr1ebw

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Falsch ....

Lies dir mal ein Teilegutachten durch. Dort steht meistens gleich als erster Satz .... durch Anbau erlischt die BE, unverzügliche Anbauabnahme ist durchführen zu lassen ..... Und das gilt auch bei Felgen.
 
Peet

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Kommt drauf an welches Teilegutachten das ist. bei ABE. EG, EWG-zeug ist meist keine Anbauabnahme erforderlich. Dennoch müssen die Auflagen und Hinweise im Teilegutachten aufgeführt sein.

Bei den angebauten Motorradspiegeln wo z.B. garnichts dabei ist (kein Teilegutachten, kein Prüfzeichen o.ä.) erlischt die BE wenn keine Abnahme nach §21 StVZO sprich Einzelbetriebserlaubnis erfolgte.

Setzt euch doch mal mit der StVZO auseinander! Selbst in Wikipedia sind solche Sachen erklärt.
Man kann son Thema ziehen wie Gummi. Es gibt Leute die schreiben nen ganzes Buch um den §19 StVZO. Uns selnst wenn man dieses Buch gelesen hat, stellt man erschreckend fest das man gerade mal an der Oberfläche gekratzt hat.

Das brutale an den Bau und Betriebsvorschriften sind nämlich die EG- und EWG- Richtlinien. Wer auch mal an der Oberfläche kratzen möchte kann sich ja ERSTMAL die StVZO Neuerlass ausn Bundesgesetzblatt antun. Siehe Link

http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?...I/2012/Nr. 18 vom 04.05.2012/bgbl112s0679.pdf
 
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Peet

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@ El-Hardo

Erhebliche Mängel entstehen durch Verschleiß/Alterung. Das erlöschen BE fordert ein willentliches Tun-> Abbauen, anbauen, weglassen, verändern usw.

Deswegen kann bei einer durchgerosteten Auspuffanlage keine BE erlöschen. (zumindest so lange sie nicht abgerostet ist und auf dem Boden schleift)



Mal schauen, vielleicht mach ich mal eine große Zusammenfassung und Erklärung zu dem Thema.
 
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Acki

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Hä? Mit dem Auspuff ändert sich doch das Geräuschverhalten.
Zu Reifen/Felgen gibt es Urteile. Aber um die paar Euro Strafe geht es mir nicht.
Mir geht es um den Zirkus mit Abschleppen etc.
 
nr1ebw

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Kommt drauf an welches Teilegutachten das ist. bei ABE. EG, EWG-zeug ist meist keine Anbauabnahme erforderlich. Dennoch müssen die Auflagen und Hinweise im Teilegutachten aufgeführt sein.

Teilegutachten ist immer §19(3) StVZO, sonst würde es nicht Teilegutachten heißen. ABE, EG Typgenehmiging und EWG ist wieder was anderes. Bei Teilegutachten ist immer Anbauabnahme erforderlich. ABE reicht meistens Papiere ins Handschuhfach zu packen.
 
fate_md

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§19.3 besagt aber nicht automatisch, dass es abgenommen werden muss. Der regelt ja nur unter welchen Bedingungen eine BE erlischt oder eben nicht.
 
nr1ebw

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§19 StVZO
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

4. für diese Teile

- die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

- der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

- die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
 
L

LETitGo

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Was passiert eigentlich wenn der TÜV bei einem Garagen Wagen schon 5 Jahre fällig ist? Also angemeldet aber nie gefahren.

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Peet

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Teilegutachten ist immer §19(3) StVZO, sonst würde es nicht Teilegutachten heißen. ABE, EG Typgenehmiging und EWG ist wieder was anderes. Bei Teilegutachten ist immer Anbauabnahme erforderlich. ABE reicht meistens Papiere ins Handschuhfach zu packen.

Ja stimmt, ich meinte Teilegenehmigungen. Teilegutachten ist separat. Nur ABE reicht manchmal aber auch nicht. Wenn z.B. andere Felgen verbaut werden wo in der ABE bei den Auflagen und Hinweisen drinsteht das Fahrwerk Serie sein muß. Und dann noch Federn mit ABE verbaut werden wo drin steht, nur mit Serienbereifung, wird dann eine Einzelabnahme erforderlich weil sich die Teile gegenseitig in den Auflagen beschränken. So sind die ABE's dann für die Tonne und ne EBE ist erforderlich. Wird die Abnahme nicht gemacht -> erlöschen BE
 
E

earlgrey

Guest
In einigen Großstädten (und woanders wohl auch) ist es ein echtes Problem mit der Polizei,die können nämlich
einfach auf Verdacht kontrollieren und eine zB unzulässige Abweichung der Emissionswerte unterstellen.

So etwas endete in M um 21.00 für meine Tochter im Astra G 75 PS mit Stilllegung des Fahrzeugs,Abschleppen zur
Verwahrstelle ,Geräuschgutachten und Gesamtkosten von knapp 1400€ .(Fahrzeugwert 2000€).

Verbaut war ein KN Pilz ,der ohne Auflagen oder Einschränkungen bei bereits länger vorhandenem RemusEndTopf
(EG-Erlaubnis ohne Auflagen oder Einschränkungen ) Tüv vorgeführt und geprüft wurde. 2x Hauptuntersuchung in
dieser Kombi ohne Probleme.
ADAC Rechtsschutz hat nach 8 Monaten akzeptiert bei keiner reellen Aussicht auf Erfolg vor Gericht und die Kosten bis auf Bußgeld übernommen.

Fazit: leider bedeutet heutzutage TÜV eintragung und alle Papiere vorhanden,Fahrzeug auch sonst einwandfrei:
garnichts .

Auch wenn man nichts unterstellen soll: da haben Polizei , Abschlepper , Verwahrstelle und TÜV - Prüfer für
die Geräuschmessung zusammengearbeitet in einer Weise ,die einen fast an .... denken lässt.
 
Peet

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Totaler quatsch. Eine EG-Genehmigung beinhaltet immer (gerade bei Auspuff-Gedöns) gewisse Auflagen und Hinweise! Das da keine Auflagen drinstehen glaube ich erst wenn ich es selber sehe.
Normal hätte Auspuff und Luftfilter zusammen abgenommen werden müssen, weil sie sich gegenseitig beeinflussen. Da reicht das ABE oder EG mitgeschleppe nicht.
Und dass das dort vielleicht deines Erachtens nach locker von der Hand ging, liegt daran das die das nicht zum ersten mal machen. Deine ADAC-Rechtsschutz wird schon wissen ob es sich für dich lohnt vors Verwaltungsgericht zu ziehen.

Ich persönlich finde das was du hier schilderst zwar auch völlig überzogen aber da sieht man mal das eine solche Maßnahme strikt nach Vorschrift umgesetzt werden kann.
 
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