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aladin72
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Hallo LET-Fans,
habe einen EDS D3 Katalysator (HJS) über meine Werkstatt erworben. Wollte heute nach dem Einbau diesen vom Tüv begutachten lassen um dann eine Eintragung in die Papiere (Steuer) vorzunehmen.
Der TÜV (Paderborn) hat den Kopf geschüttelt: Mit Teilegutachten würde er keine Abgasschlüssel mehr ändern, es wäre eine ABE nötig. :shock:
Hat mir das
Amtblatt 149 vom 9.10.2008 S 33/S43 7352.4/1 ausgedruckt.
Ist viel Amtsdeutsch aus dem die obige Einschränkung für mich nicht erkennbar ist.
Hat irgendjemand auch solche erfahrungen :?:
Kennt jemand die Rechtslage?
Grüße,
aladin
habe einen EDS D3 Katalysator (HJS) über meine Werkstatt erworben. Wollte heute nach dem Einbau diesen vom Tüv begutachten lassen um dann eine Eintragung in die Papiere (Steuer) vorzunehmen.
Der TÜV (Paderborn) hat den Kopf geschüttelt: Mit Teilegutachten würde er keine Abgasschlüssel mehr ändern, es wäre eine ABE nötig. :shock:
Hat mir das
Amtblatt 149 vom 9.10.2008 S 33/S43 7352.4/1 ausgedruckt.
Ist viel Amtsdeutsch aus dem die obige Einschränkung für mich nicht erkennbar ist.
Hat irgendjemand auch solche erfahrungen :?:
Kennt jemand die Rechtslage?
Grüße,
aladin