200 km/h bei erlaubten 100 km/h

Diskutiere 200 km/h bei erlaubten 100 km/h im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hallo habe letztens eine kleine Diskussion mit 2 Freunden gehabt wegen zu schnell fahren. Der eine sagt mit 200 km/h bei erlaubten 100 km/h auf...
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tigramanu

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Hallo habe letztens eine kleine Diskussion mit 2 Freunden gehabt wegen zu schnell fahren. Der eine sagt mit 200 km/h bei erlaubten 100 km/h auf einer Landstraße sperren sie dich ein und nehmen dir deinen Führerschein komplett weg weil man eine Gefährdung für den Straßenverkehr ist, der andere sagt es gibt keine höhere Strafe als 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot weil das Gesetz keine höhere Strafe vorsieht.

Im Bußgeldkatalog 2011 heißt es:

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Was meint ihr, oder hat sogar schon einer Erfahrung damit gemacht :wink:

Mfg Manuel
 
fate_md

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Das was Kollege 2 auch sagt.

Wenn man öfter mal Geschwindigkeitsüberschreitungen hat im Punktebereich, kann aber deine Eignung zum führen eines Kraftfahrzeugs in Frage gestellt werden. Oder kurzum du kriegst ne MPU aufgedrückt. Sollte bei einmaligem Vergehen aber nicht der Fall sein.
 
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dc2-fahrer

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Einsperren :D? Wie kommt er denn darauf. Und ja es gibt keiner höhere strafe, allerdings kann die führerscheinstelle sagen das du ne mpu machen sollst
 
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tigramanu

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Das was Kollege 2 auch sagt.

Wenn man öfter mal Geschwindigkeitsüberschreitungen hat im Punktebereich, kann aber deine Eignung zum führen eines Kraftfahrzeugs in Frage gestellt werden. Oder kurzum du kriegst ne MPU aufgedrückt. Sollte bei einmaligem Vergehen aber nicht der Fall sein.

Genau das gleiche habe ich mir auch gedacht. Mfg Manuel
 
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tigramanu

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Einsperren :D? Wie kommt er denn darauf. Und ja es gibt keiner höhere strafe, allerdings kann die führerscheinstelle sagen das du ne mpu machen sollst

Aber MPU gibt es doch nur wenn man Führerschein auf Probe hat oder er komplett genommen wird und nicht bei 3 Monate.
Mfg Manuel
 
206xl

206xl

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Wenn man öfter erwischt wird und es sich ein Muster abzeichnet ("der rast immer ohne Rücksicht und gefährdet andere") dann kann es ganz schnell zu einer MPU kommen.

Es reicht wohl auch, wenn man in flagranti erwischt sich und total uneinsichtig zeigt, dann kann zumindest der Polizist der Führerscheinbehörde eine Mitteilung machen. Alles weitere ist dann Job der Führerscheinbehörde, die entscheidet dann auch alles weitere.
 
xdaywalkerx

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MPU musst man nur machen wenn man den Lappen wegen Drogen,Alkohol oder einfach wegen zuvielen Punkte abgenommen bekommen hat.

Beim Führerschein auf Probe muss man eine Nachschulung machen inkl. Fahrstunden wenn man den Lappen z.b durch zu Schnelles Fhren verloren hat. :wink:
Ich spreche da aus erfahrung :roll: :(
 
caliber

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Der Rekordraser aus Hamburg mit fast 300 hat doch viiiieeel mehr als 680€ bezahlen dürfen!
 
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Gast11549

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MPU musst man nur machen wenn man den Lappen wegen Drogen,Alkohol oder einfach wegen zuvielen Punkte abgenommen bekommen hat.

Beim Führerschein auf Probe muss man eine Nachschulung machen inkl. Fahrstunden wenn man den Lappen z.b durch zu Schnelles Fhren verloren hat. :wink:
Ich spreche da aus erfahrung :roll: :(

Dann warst du wohl zu langsam :lol:
Ne MPU kommt schneller als einem lieb sein kann. Und im übrigen gibt es keinen Paragraphen, wo eine MPU festgesetzt wird. Das entscheidet einzig und allein der Sachbearbeiter der Führerscheinbehörde. Passt Ihm dein Gesicht nicht, bist du dabei. Ganz einfach. Da gibt es keine wirkliche rechtliche Grundlage. Der einzige Weg ist dann über eine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann muss der Sachbearbeiter sich rechtfertigen.

Was das zu schnell fahren angeht, bei einmaliger Auffälligkeit mit so einer Geschwindigkeit wird wohl nicht viel kommen außer Fahrverbot, Punkte und Geldstrafe. Allerdings fällt das nicht mehr in den Bereich Ordnungswidrigkeit. Wenn dann innerhalb der nächsten 5 Jahre eine weitere Tat, egal ob zu schnell fahren oder sonstwas, hinzukommt, stehts sogar im Führungszeugnis drin. Und das für 10 Jahre.

der Bußgeldkatalog geht vielleicht nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, aber AB einer bestimmten Geschwindigkeit kann ich mir gut vorstellen, gehts vor den Richter. Ist bei Promille ja auch nicht viel anders. Aber soweit ich weis, wird sowieso nur bis 200 km/h gemessen. Kann vielleicht jemand bestätigen?

So und wenn jetzt hier einer unserer Forumspolizisten meint was anderes zu schreiben, weil Sie es in der staatlich geförderten Schule anders gelernt haben, dann sage ich euch... falsch gelernt. Gesetzte und Rechtssprechung sind völlig verschiedene paar Schuhe. Und Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt sind dann sowieso nochmal eine ganz eigene Kategorie Menschen die früher aufm Schulhof verprügelt worden sind. Nun wollen sie es der ganzen Welt heimzahlen. :roll:

Bevor Fragen kommen... ich habe fast jeden dieser Fälle durch. Von daher spreche ich hier aus wirklicher Erfahrung. Ich bin nicht stolz drauf, kanns aber nicht mehr ändern. Aber man wird ja zum Glück ruhiger mit dem Alter, auch im Auto :wink:
 
206xl

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Und Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt sind dann sowieso nochmal eine ganz eigene Kategorie Menschen die früher aufm Schulhof verprügelt worden sind. Nun wollen sie es der ganzen Welt heimzahlen. :roll:

Genau so hab ich die auch kennengelernt.
Die können einem mal ganz ganz schnell :aua: - aber so richtig :evil:
 
xdaywalkerx

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@MST

Naja zu Langsam war ich damals nicht, aber vieleicht haben sich die Gesetze auch geändert. Ist ja schon ein paar Jahre her wo ich Führerschein Frischling war.
 
Schabuty

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Ein Freund von mir hatte ein Fahrverbot wegen zu vieler Vergehen bekommen . Da war alles dabei , von nicht Eingetragen bis Illegale Rennen und Geschwindigkeit Überschreitungen.

In der Summe war es so das er 1 Jahr Fahrverbot bekommen hat.

Nach diesem Jahr wollte er seine Pappe wieder Abholen und der Typ in der Führerscheinstelle kannte die Gesamte Familie schon !! Sagte das muß ich mir erst noch überlegen ob du deinen Führerschein wiederbekommst.

Darauf mein Kollege seit wann Dutzen wir uns ?

Waren wir schon ein Bier trinken oder kennen uns aus dem Sandkasten.

Der Typ von der "Stelle" bleib mal Locker sonst sorge ich dafür das du nie wieder Auto Fährst .

Da ist mein Kumpel ca. 2,00M und 120KG Aufgestanden und hat dem Typ von der Stelle so eine verpasst das der 2 Minuten bewustlos auf dem Boden lag.

. Nach 6 Jahren Gericht Streitigkeiten und 5 Aktenordner ist der wieder in dieses Büro und der Typ saß immer noch am gleichen Schreibtisch !!

Da sagte mein Kumpel was soll das jetzt ,6 Jahre sollten reichen . Der Typ von der Stelle hatte so eine macht das niemand da gegen ankam!!

Nach der Androhung das er von nun an jeden tag so eine "Hammer abbekomme wie vor 6 Jahren willigte er ein ,eine MPU zu zulassen und half sogar noch in dem nicht alle Akten zur MPU Übersand wurden .

Machte in der Summe 20T Mark und 7 Jahre ohne Pappe .

Und das alles nur aus Beamten Willkür.
 
xdaywalkerx

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Das hat doch nix mit Beamten Willkür zu tun, wenn dein Kumpel so dämlich ist und haut dem Sachbearbeiten IM Strassenverkehrsamt eine rein. Sowas stellt man Cleverer an, und passt den guten Herrn mal auf dem Heimweg ab oder so.

Also selber schuld !!!
 
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Gast11549

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Nach diesem Jahr wollte er seine Pappe wieder Abholen

kann er aber gar nicht einfach so machen. Die muss neu beantragt werden. Auch wenn er Ihn nicht neu machen muss. Neu beantragen muss er Ihn trotzdem. Also mal ebenso einfach abholen nach nem Jahr ist nicht drin.

Ist aber auch nicht gerade klug gewesen, dem eine zu hauen. Zumal er nach 24 Monaten den Lappen komplett neu machen muss. (Wurde mittlerweile geändert).
Und einwilligen, eine MPU zu zulassen kann nicht sein. Denn korrekterweise heist es nicht, das du zugelassen wirst, sondern das Straßenverkehrsamt stellt deine Tauglichkeit in Frage. Da man selber (Straßenverkehrsamt) nicht in der Lage ist, diese Frage zu beantworten, wird die Fragestellung an genau so eine zugelassene MPU Stelle (Tüv oder ähnliches) weiter gegeben. Die Fragestellung steht auch in dem Einladungsschreiben, welches man bekommt.
Ist aber simpel so eine MPU zu bestehen, wenn man nicht gerade mit dem Kopf vor die Wand gelaufen ist.
 
Schabuty

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Abholen Beantragen , ja kann schon sein . War ja eh eine Kurze Schilderung. Er sagte mir nur Abholen , was auch immer damit gemeint war.

Das STVA , hat ihm eine Sperre Aufs Auge gedrückt ! Das kann das STVA sehr wohl. Und nach 6 Jahren wurde die Tauglichkeit nur noch in frage gestellt und somit zur MPU gelassen !
 
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Gast11549

Guest
Das STVA , hat ihm eine Sperre Aufs Auge gedrückt ! Das kann das STVA sehr wohl.

Nein, das kann nur ein Richter. Wenn du verurteilt wirst, steht geschrieben..." Die STVA ist angehalten, dem verurteilten die Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf von xx Monaten wieder zu erteilen". Das STVA kann die Sperre mit einigen kleinen Tricks um ein paar Wochen verlängern, ja. Aber da ist man als Bürger "geschützt". Schließlich kannst du 3 Monate vor Ablauf deiner Sperre den Lappen neu beantragen. Ich denke da ist noch was anderes gewesen bei deinem Kumpel :wink:

Wenn die Tauglichkeit einmal in Frage gestellt wurde, sprich man muss zur MPU, kann man keine rechtlichen Schritte dagegen einleiten. No chance. Gegen den Sachbearbeiter ja, aber gegen die MPU nein. No way!
 
Peet

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Hallo habe letztens eine kleine Diskussion mit 2 Freunden gehabt wegen zu schnell fahren. Der eine sagt mit 200 km/h bei erlaubten 100 km/h auf einer Landstraße sperren sie dich ein und nehmen dir deinen Führerschein komplett weg weil man eine Gefährdung für den Straßenverkehr ist, der andere sagt es gibt keine höhere Strafe als 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot weil das Gesetz keine höhere Strafe vorsieht.

Im Bußgeldkatalog 2011 heißt es:

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Was meint ihr, oder hat sogar schon einer Erfahrung damit gemacht :wink:

Mfg Manuel

Entweder hast "Glück" und bekommst 600€ Bußgeld, 4 Punkte und 3 mon. Fahrberbot

oder eine Straftat gemäß § 315c / I, Nr. 2d StGB
bzw. §315c / III, Nr. 2 StGB
kommt halt auf die Umstände drauf an.
Und die Strafen fallen nicht billig aus!
 
LifeRacer

LifeRacer

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Zingst
Der Typ von der "Stelle" bleib mal Locker sonst sorge ich dafür das du nie wieder Auto Fährst .

Da ist mein Kumpel ca. 2,00M und 120KG Aufgestanden und hat dem Typ von der Stelle so eine verpasst das der 2 Minuten bewustlos auf dem Boden lag.

sone Aussage rechtfertigt natürlich solch ein Verhalten :roll:

echtes Stammtisch-Feeling hier :?


Wieviel musste der "Rekord-Raser" aus Hamburg denn nochmal blechen?
 
Flo16v

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[quote="Schabuty"
Darauf mein Kollege seit wann Dutzen wir uns ?

Waren wir schon ein Bier trinken oder kennen uns aus dem Sandkasten.

Der Typ von der "Stelle" bleib mal Locker sonst sorge ich dafür das du nie wieder Auto Fährst .

Da ist mein Kumpel ca. 2,00M und 120KG Aufgestanden und hat dem Typ von der Stelle so eine verpasst das der 2 Minuten bewustlos auf dem Boden lag.

[/quote]

Hätte ich das mitbekommen hätte ich mit Tränen in den Augen vor Lachen deinem Kollegen die Hand geschüttelt.

Klar war das ne "dumme" Aktion aber der Typ von der Führerscheinstelle wird sich wohl jetzt 3 mal überlegen ob er unter Ausnutzung seiner Position frech und herablassend sein wird :wink: :lol:
 
Thema:

200 km/h bei erlaubten 100 km/h

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