Er hat ne Rechtsschutz und es wurde nen normales Gutachten erstellt, frag mich nicht was das gekostet hat. Nen Gutachter kann ja auch beide Scheinwerfer (original und nachgemacht) anschauen und sagen "ok, gleich hell". Das ist vor Gericht genauso zulässig. Aber wie gesagt, keine Ahnung was und wie genau, war bei der Verhandlung nicht dabei. :lol: Hab nur das Urteil gelesen und da stands halt schwarz auf weiß drin.