Straßenverkehrsnötigung?!

Diskutiere Straßenverkehrsnötigung?! im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hallo zusammen, habe Post erhalten, dass das Fahrzeug mit meinem Kennzeichen bzw der Fahrer der unbekannt ist ein anderes genötigt hat! Ich...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Vectra_GT_16V

Vectra_GT_16V

Dabei seit
19.10.2005
Beiträge
670
Punkte Reaktionen
0
Ort
Pforzheim
Hallo zusammen,

habe Post erhalten, dass das Fahrzeug mit meinem Kennzeichen bzw der Fahrer der unbekannt ist ein anderes genötigt hat! Ich selbst kann mich an diesen Vorfall nicht erinnern!

Laut Schreiben bzw Polizisten, soll ich zu dicht aufgefahren sein, und als er nicht platzgemacht hat, rechts überholt haben!

Da ich dann mit Fernlicht provoziert wurde, habe ich Ihn angeblich von 140 auf 40km/h!!!!!!!!!!!! runtergebremst!

Jedenfalls soll ich nächste Woche vorbeitanzen, weil ich denen hier persönlich gesagt habe, dass ich mich an solch einen Vorfall nicht erinnern kann bzw erstmal nachdenken muss wer das Auto gefahren ist! Ich soll nächste Woche mal vorbeischauen!

Vllt hat der eine oder andere n Tipp wie ich ungestraft davonkomme?!

mfg
 
torchman

torchman

Dabei seit
27.05.2010
Beiträge
802
Punkte Reaktionen
1
Ort
Freising
Würde an deiner Stelle die Tat abstreiten!

Wenn der "Gegner" keine Zeugen hat steht Aussage gegen Aussage, somit wird es fallen gelassen.

Gruß
Dave
 
nebu

nebu

Dabei seit
27.07.2006
Beiträge
2.975
Punkte Reaktionen
10
Rechtsschutz? Dann Aussage nur per Anwalt fertig is unter Umständen die Laube.
 
S

SR

Dabei seit
21.09.2001
Beiträge
875
Punkte Reaktionen
0
Hm?

Du kannst dich an diesen Vorfall nicht erinnern? Das ganze klingt aber durchaus so wie etwas an das man sich noch erinnern kann. Oder passiert dir sowas täglich? ;-)

D.h. wenn du es wirklich nicht warst (kann ja sein, Kennzeichen nicht richtig erkannt z.B.) sagst du das bei der Vernehmung und fertig. Im schlimmsten Fall bekommst du ein Fahrtenbuch aufgebrummt.

Solltest du es gewesen sein, und es saßen im anderen Auto mehrere Leute die dich bzw. dein Auto zweifelsfrei identifizieren wird es eng.

SR
 
nebu

nebu

Dabei seit
27.07.2006
Beiträge
2.975
Punkte Reaktionen
10
Naja nicht wirklich da spielen viele Faktoren rein. Von daher ist es schonmal gut wenn du z.b. durch nen Anwalt Akteneinsicht in die Polizeiakten kriegen kannst. Dadurch kann man dann schon genauer überlegen wie man vor geht.

Wenn das z.b. vor kurzem abends war, will ich mal sehen wer dich da als Fahrer im Auto vor Gericht erkennt. Sofern du es aber nicht warst, kannst du das ja ruhig aussagen, nur wenn du ne Rechtsschutz hast, würd ich as alles übern Anwalt machen.
 
Grimmjar

Grimmjar

Dabei seit
15.09.2006
Beiträge
697
Punkte Reaktionen
0
Ort
Prignitz
Immer mit Anwalt! Hierbei geht es nicht um die Wahrheit sondern um Geld.
 
FinnBär

FinnBär

Dabei seit
05.10.2008
Beiträge
2.562
Punkte Reaktionen
0
Ort
Biebertal
Wenn du nicht weiss wer dein Auto gefahren ist und du dich auch nicht dazu erinnern kannst, sagste genau das aus und fertig ist. Die sind ja in der Beweislast.
 
renegomoll

renegomoll

Dabei seit
08.09.2009
Beiträge
330
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schwerin
... und mal davon abgesehen, wer kann denn nach ein paar Wochen/Monaten noch einen Menschen eindeutig identifizieren, den er höchsten kurz durch eine Autoscheibe gesehen hat?
Ich hatte auch mal so eine Geschichte, wo ne Tussi sich beim einparken verschätzt hat. Ich war einer der Zeugen. Bei der Gerichtsverhandlung Monate später konnte keiner der Zeugen die noch identifizieren. Wäre die nicht so blöd gewesen und hätte sich selbst belastet, hätte ihr keiner was können.

MFG
 
G

Gast11549

Guest
Wenn du nicht weiss wer dein Auto gefahren ist und du dich auch nicht dazu erinnern kannst, sagste genau das aus und fertig ist. Die sind ja in der Beweislast.

Na ihr glaubt ja alle an die deutsche Rechtssprechung im Straßenverkehr :lol:

Ist doch ganz einfach, du hast das Auto mit Kollegen voll gehabt. Wer will denn Beweisen das diese nicht dabei waren? So macht man das und nicht anders.
Sprecht euch nur gut ab, die Richter stellen dann immer so doofe Fragen wenn sie zweifeln.
Anwalt würde ich pauschal schon nehmen.
Problem ist. das Nötigung im Straßenverkehr richtig teuer wird. 700 eur ca.
Nem Kollegen auch mal passiert. Und der hatte nen Kombi, leicht abgedunkelte Scheiben und Gepäcknetz hoch gepsannt. Kein Schwein kann so jemanden erkenne von hinten. Trotzdem schuldig. 5 Punkte. Glückwunsch.
 
c20xeturboastra

c20xeturboastra

Dabei seit
24.01.2007
Beiträge
1.728
Punkte Reaktionen
1
Ganz einfach, wenn Du es gewesen bist..den Arsch in der Hose haben, dazu stehen und Deine Strafe hinnehmen wie es sich gehört

Wenn Du es nicht gewesen bist, dies bei der Vernehmung sagen..die können Dir garnix !!
 
Vectra_GT_16V

Vectra_GT_16V

Dabei seit
19.10.2005
Beiträge
670
Punkte Reaktionen
0
Ort
Pforzheim
Hi,

es war dunkel und er meine Scheiben am VW sind auch abgedunkelt! Habe das schon abeklärt mit 2 Freunden die mit an "board" waren :)

Wenn ich es abstreite,dass ich nicht gefahren bin, wollen die aber wissen "WER" gefahren ist... wie tut man da clever antworten, ohne jmd zu verraten?!

Die Person die mich beschuldigt, saß alleine im Auto!

Rechtsschutz leider nein, Meint ihr es wird teuer Rat vom Anwalt abzunehmen zwecks Akteneinsicht etc.!


mfg
 
El-Hardo

El-Hardo

Dabei seit
10.07.2002
Beiträge
1.580
Punkte Reaktionen
0
Ort
Tuningen
Hab genau gestern so eine Geschichte im Amtsgericht mitverfolgt. Warum und wieso tut nix zur Sache.
Die Geschichte vom Zeugen (der genötigt wurde): Er fuhr mit 180 linke Spur und wollte paar Autos überholen. Ein Typ kam mit 230km/h im A6 linke Spur angeflogen, 2x Lichthupe, dann rechts vorbei, sich vor ihn gesetzt und kurz Ausgebremst. Danach ist er abgehauen.

Fahrer wurde angeklagt, und es gab eine Identifizierung per Foto auf dem Polizeirevier im Hintergrund.
Anschliessend 1. Verhandlungstag, wo der A6 Fahrer alles abgestritten hat und meinte, den Wagen könnte jeder fahren und er war krank zu Hause. Im Hintergrund wurde er aber wie gesagt identifiziert. - Tolle Wurst. Dann hat er es zugegeben, daß er rechts überholt hat, er habe den MB aber NICHT ausgebremst, sondern Vollgas weiter, weil er es eilig hatte.

Ende vom Lied war: Die Richterin hat dem A6 Typ NIX geglaubt (weil der eingangs gelogen hat), ist voll auf der Seite des MB Zeugen gewesen. Es gab 15Mon Führerscheinsperre, Fahrerlaubnis wurde entzogen, MPU muss gemacht werden, und 65 Tagessätze Strafe, was etwa 7000€ sind. Dann kann er neuen Lappen machen, dazu Anwalt, Gutachten etc. Der kam nicht unter 12000€ weg.
 
Grimmjar

Grimmjar

Dabei seit
15.09.2006
Beiträge
697
Punkte Reaktionen
0
Ort
Prignitz
Auch wenn du Zeugen hast wirst du ohne Anwalt als nächstes nen Zahlschein in der Post haben.
 
Peet

Peet

Dabei seit
29.08.2008
Beiträge
2.015
Punkte Reaktionen
0
Ort
Flöha
Von woher kam den das Schreiben?
Klingt für mich wie ne Privatklage.

Wenn das tatsächlich so ist, steht Ausage gegen Aussage ohne irgendwelche Beweise. Da kommt dann meist "das Verfahren wurde eingestellt" raus.
 
El-Hardo

El-Hardo

Dabei seit
10.07.2002
Beiträge
1.580
Punkte Reaktionen
0
Ort
Tuningen
Sowas ist nie eine Zivilfall, sondern immer Strafsache, also Staatsanwalt gegen Privatperson!
 
G

Gast11549

Guest
Sowas ist nie eine Zivilfall, sondern immer Strafsache, also Staatsanwalt gegen Privatperson!

so siehts aus :!:

Es steht doch bestimmt ne Tatzeit bzw. Tag in dem Schreiben. Also waren du und deine Kollegen dort unterwegs, du bist gefahren aber ihr habt niemals rechts überholt, geschweige denn jemanden ausgebremst.
Denn du hast selber mal so etwas erlebt wie es dann zum Unfall kam. So etwas würde dir nie in den Sinn kommen.
An das Auto kann sich keiner von euch erinnern. Die Fahrt verlief ohne nennenswerte Ereignisse :)
Ich habe ne ähnliche GEschichte auch mal mit nem Kumpel durchgezogen "der mit an Board" war. Es ging gegen zwei Polizeibeamte und deren Aussage.
Hatte damals keinen Anwalt und habs tatsächlich geschafft aus der Nummer ohne was zu zahlen oder sonstwas raus zu kommen.
Ist aber nicht empfehlenswert. Anwalt kostet pauschal erstmal um die 150 eur um Akteneinsicht zu bekommen und damit der paar Briefe schreibt. Wenn er bei Gericht zur Verhandlung mit dir muss, dann kostet das nochmal etwas mehr.
So oder so, wird dich die Sache Geld kosten. Ärgerlich sowas. Vor allem kann man jeden in so einer Sache auch aus reiner Willkür anzeigen.
 
caliber

caliber

Dabei seit
18.09.2005
Beiträge
508
Punkte Reaktionen
0
Ort
Magdeburg
Wenn ich es abstreite,dass ich nicht gefahren bin, wollen die aber wissen "WER" gefahren ist... wie tut man da clever antworten, ohne jmd zu verraten?

Ihr hattet doch bestimmt eine lange Strecke, die ihr gefahren seid, oder? Da ist doch bestimmt jeder mal gefahren. Da weis man doch nicht, wer wann am Steuer saß!
 
A

Acura

Dabei seit
14.07.2007
Beiträge
794
Punkte Reaktionen
0
Ort
Rosenheim
Du musst zu dem Termin nivht erscheinen bis Sie dich holen oder nen Scheiben vom Gericht kommt.
Gehst du allerdings da hin werden die versuchen dich dazu zu beswegen sich zu verquatschen und da reicht nur ein falsches Wort.

Mach es richtig geh da nicht hin bis du vom Gericht Vorgeladen wirst dann muste und auch erst dann würde ich mir nen Anwalt nehmen.
Jetzt solltest du nur den jungs von der Rennleitung nur nen kleines Schreiben schicken das du weder mit dem Wagen noch an dem Tag in der nhe dieser gefahenen Strecke warst . Und schon gar net gefahren bist such dir nen paar Quittungen von mir aus auch von kumpels das du an dem tag in ner anderen Stadt warst alles andere mit mehr Leuten in so nem fall fürt dazu das du nur mehr stress bekommst den die Stärkste kette ist nur so stark wie ihr schlechtes Gleid und so kannst nur du dich verplappern und nicht gefahr gegehn dsa sich noch 2 leute mehr verplappern könnten. MFG
 
S

SR

Dabei seit
21.09.2001
Beiträge
875
Punkte Reaktionen
0
Hi,

es war dunkel und er meine Scheiben am VW sind auch abgedunkelt! Habe das schon abeklärt mit 2 Freunden die mit an "board" waren :)

Wenn ich es abstreite,dass ich nicht gefahren bin, wollen die aber wissen "WER" gefahren ist... wie tut man da clever antworten, ohne jmd zu verraten?!

Die Person die mich beschuldigt, saß alleine im Auto!

Rechtsschutz leider nein, Meint ihr es wird teuer Rat vom Anwalt abzunehmen zwecks Akteneinsicht etc.!


mfg

Also Moment mal.

Wenn das mit deinen Begleitern rauskommt gibt es noch eine Anklage wegen Falschaussage vor Gericht. Und ich bin mir sehr sicher das ein einigermaßen fähiger Richter euch drei im Zweifel in der Luft zerfetzt mit den richtigen Fragen.

Wenn du abstreitest gefahren zu sein brauchst du nicht anzugeben wer gefahren ist da du niemanden belasten musst. Zeugnisverweigerungsrecht.

Was ich viel interessanter finde: Du warst es nicht, kannst dich an nichts erinnern, weisst aber das derjenige der dich angezeigt hat alleine im Auto war?

Alleine dabei würde der Richter schon kurzen Prozess mit dir machen.

SR
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Straßenverkehrsnötigung?!

Oben