Straßenverkehrsnötigung?!

Diskutiere Straßenverkehrsnötigung?! im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Also ich hab den Eindruck, es war genau so wie es in der Anzeige steht. Und nun hat jemand nicht die Eier zu dem Scheiß zu stehen den er da...
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Holzmichel

Holzmichel

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Also ich hab den Eindruck, es war genau so wie es in der Anzeige steht.

Und nun hat jemand nicht die Eier zu dem Scheiß zu stehen den er da veranstaltet hat.

Aber natürlich war ja alles ganz anderst ;-)

Dann doch lieber Blinker links und Lichthupe, dass ist dann "nur" Nötigung ;-)
 
Acki

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Aber nicht im Abstand von 50cm zum Vodermann soweit ich das verstanden habe :lol:

Sonst bin ich der Meinung wie El Hardo. So Oberlehrerscheiße usw. ist Out. Bissel Spielen (einen Drücken) okay, aber dann mach ich Platz wenn er schneller fahren will.
 
torchman

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Der Blinker ist nicht erlaubt, nur die Lichthupe als "Überholsignal" (auch auf Landstrassen).

@topic: Ich denke es waren schon mehrere in einer vergleichbaren Situation. Diese "Linkespurparker" nerven mich ebenfalls gewaltig, mittlere Spur komplett frei und rechts alle 500m ein LKW. Warum fährt man dann mit 140 auf der linken Spur?

Und dann noch wild am gestikulieren wenn man Lichthupe gibt. Also ich für meinen Teil versuche einmal die Lichthupe und dann fahre ich rechts vorbei (Ist falsch, aber warum sinnlos aufhalten lassen?!).

Ich würde dir empfehlen alles abzustreiten, aber nicht in irgendwelche Geschichten verstricken. Da ziehst du den kürzeren vor dem Richter.

Gruß
Dave
 
S

SR

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Ich hab selten so ein armes Würstchen gesehen...behauptet erst, er war es nicht, winselt dann um Hilfe, verstrickt sich dann in Widersprüche, danach dreht er noch die offensichtlichen Tatsachen rum, greift Leute an die nicht seiner Meinung sind und das alles in aller Öffentlichkeit.

Hoffentlich gibts eine ordentliche Strafe.

Wenn du direkt nach einem Rechtsüberholen von 140 auf 40 runterbremsen musstest (jaja, verkehrsbedingt), dann heisst das nichts anderes als das du so eine Aktion direkt an einem Stauende abgeliefert hast. Schonmal was von "vorausschauendes Fahren" gehört?

Meine Güte reg ich mich gerade auf über den Typen. Sorry Lars.

SR
 
Acki

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Der Blinker ist nicht erlaubt, nur die Lichthupe als "Überholsignal" (auch auf Landstrassen).

Ich fahr soviele neumodische Kisten die von alleine nach 3 mal blinken aufhören, da kann ich meinen Hebel auch mal vergessen zurück zu stellen.

Denke mal das Blinken ist bei so ner krassen Aktion wie hier beschrieben das kleinste Problem.

Rechtsüberholen ist trotzdem Shice, im TV haben se nen Kerl mal angehalten der genauso argumentiert hat. Konnte der erzählen was er wollte...
 
torchman

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Der Blinker ist nicht erlaubt, nur die Lichthupe als "Überholsignal" (auch auf Landstrassen).

Ich fahr soviele neumodische Kisten die von alleine nach 3 mal blinken aufhören, da kann ich meinen Hebel auch mal vergessen zurück zu stellen.

Denke mal das Blinken ist bei so ner krassen Aktion wie hier beschrieben das kleinste Problem.

Rechtsüberholen ist trotzdem Shice, im TV haben se nen Kerl mal angehalten der genauso argumentiert hat. Konnte der erzählen was er wollte...

Ist ja bewusst, dass es eine Strafe dafür gibt...

einmal die Lichthupe und dann fahre ich rechts vorbei (Ist falsch, aber warum sinnlos aufhalten lassen?!).

Andererseits habe ich noch nie(!!) gesehen, dass jemand der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt eine Strafe bekommt.

Ich finde man sollte die Ursachen bekämpfen, und nicht die Auswirkungen!
 
Acki

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Doch hab ich im TV schon gesehen.
Das Problem ist, wenn die Polizei den filmt dann muss halt irgendnen Affe Rechts vorbei. Und das gibt mehr Strafe ?! und dann fahren die dem hinterher...
 
f_calibra

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Rechts Überholen ist meiner Ansicht nach immer noch "harmloser" als zu dichtes Auffahren - wenn man es denn unbedingt am Vordermann vorbei will.
 
nebu

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Und wieso sollte man auf einer BAB auf der 130 sind auf der linken Spur nicht mit 140 fahren dürfen? :roll:

Man einige labern hier nen Scheiss das is echt unglaublich.
 
torchman

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Und wieso sollte man auf einer BAB auf der 130 sind auf der linken Spur nicht mit 140 fahren dürfen? :roll:

Man einige labern hier nen Scheiss das is echt unglaublich.

1. Wenn die Möglichkeit besteht ungehindert auf die mittlere oder rechte Spur zu wechseln, gilt das Rechtsfahrgebot auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht ist!

2. Von welcher BAB redest du? Habe tgl. ca. 60km Arbeitsweg, davon ca. 40km auf der A9, und da ist keine Beschränkung!
 
Der Nemo

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130 auf der BAB? Ich kenn fast nur 120, 130 sind eher selten. Ansonsten bitte nicht "Empfohlene Richtgeschwindigkeit" mit "zulässiger Höchstgeschwindigkeit" verwechseln.
Wenn du auf ner 130 BAB 140 fährst, dann bist du eh schon zu schnell unterwegs. Wenn die BAB allerdings nicht begrenzt ist, und du mit 140 links fährst, obwohl die mittlere/rechte Fahrspur frei ist, dann verstößt du gegen das Rechtsfahrgebot.

Wenn die BAB wirklich leer ist, fahr ich auch 200 auf der rechten Spur!!
 
nebu

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Ich fahr doch nicht bei leerer BAB auf der linken Spur. Ich fahre öfter auf der A61. Da sind oft 130 allerdings fahren dann viele in der Mitte mit ca. 110-120. Das nervt einfach. Also fahre ich links mit 140 und fertig.
 
renegomoll

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Ich denke es waren schon mehrere in einer vergleichbaren Situation. Diese "Linkespurparker" nerven mich ebenfalls gewaltig, mittlere Spur komplett frei und rechts alle 500m ein LKW. Warum fährt man dann mit 140 auf der linken Spur?

Und dann noch wild am gestikulieren wenn man Lichthupe gibt. Also ich für meinen Teil versuche einmal die Lichthupe und dann fahre ich rechts vorbei (Ist falsch, aber warum sinnlos aufhalten lassen?!).

...genau so ist es doch auf deutschen Autobahnen. Das haben wir doch alle schon erlebt bzw. gemacht. Hier im Forum kann keiner behaupten, erfährt immer 100% korrekt! Nicht bei den Auto, die wir fahren. Das kann mir keiner erzählen. Also regt euch nicht auf!

Der Threadstarter hat sich (so wie ich es rauslese) nicht korrekt verhalten. Dafür wurde er angezeigt. Aber der zweite Beteiligte hat sich auch nicht korrekt verhalten. Und genau das würde ich mit Anwaltshilfe auch so vortragen.
Vielleicht noch eine Gegenanzeige machen. Auf alle Fälle zum Anwalt gehen!
Dann steht Aussage gegen Aussage und beide werfen sich irgenein Fehlverhalten vor -> Verfahren eingestellt.

Auf keinen Fall würde ich komplett rumlügen ("mit Kumpels im Auto und keiner ist gefahren")! Das kann nach hinten losgehen. So ein Richter ist nicht blöd!

MFG
René
 
corsa666

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Hier im Forum kann keiner behaupten, erfährt immer 100% korrekt! Nicht bei den Auto, die wir fahren. Das kann mir keiner erzählen. Also regt euch nicht auf!

Hier im Forum kann aber nahezu jeder behaupten (der noch halbwegs alle Tassen im Schrank hat), noch niemals einen anderen Verkehrsteilnehmer grundlos auf der BAB per Vollbremsung auf eine geringe Geschwindigkeit xy genötigt zu haben!
Sowas ist schlichtweg kriminell und ein Autofahrer, der solche Aktionen für erforderlich hält, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit charakterlich für das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht geeignet und infolgedessen muß die Eignung per MPU überprüft werden. Is ne ganz einfache Sache.

Und wer im konkreten Fall hier schon so dumm ist und in nem Internetforum öffentlich Falschaussage und Prozeßbetrug ankündigt, den zerlegt doch ein erfahrener Ermittler bzw. Richter in einer Anhörung komplett samt seinen kleinen Hosenscheißerkumpels, die die angeblichen Zeugen spielen sollten. *gähn*
 
Das Böse

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hei sven reg dich mal etwas ab.du tust ja so als ob du noch nie in deinem leben einen fehler gemacht hast und falls doch,dich gleich aufm rathausplatz stellst und es laut schreiend zugibst.
Und beleidigungen wie "armes würstchen" und so sind generell nicht schön.
 
S

SR

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Geht nicht um den Fehler. Geht um die Art und Weise damit umzugehen.

SR
 
renegomoll

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@corsa666: auf deinen Post antworte ich erst gar nicht. Als Antwort würde eh nur sinnloses Zeug kommen.....

Geht nicht um den Fehler. Geht um die Art und Weise damit umzugehen.
Stimmt natürlich. Wenn ich z.B. auf dem Parkplatz einen anfahre und so blöd bin und abhaue und es hat einer gesehen und zeigt mich an, dann muss ich halt zu meinem Fehler stehen und die Strafe akzeptieren.

Aber in diesem Fall haben (so wie ich es rauslese) sich beide nicht korrekt verhalten. Und der Zweite zeigt den Ersten an und behauptet irgendwas. Dann muss der Erste das nicht akzeptieren. Er hat ein Recht sich mit Anwaltshilfe zu verteidigen. Und dass Anwälte die "Wahrheit" immer etwas dehnen, ist doch klar.

Erstens macht jeder mal Fehler und zweitens hat hier keiner das Recht den anderen zu verurteilen.

Es wurde keiner geschädigt. Normaler Weise würde man sich auf der Autobahn kurz darüber aufregen und 3min später ist es vergessen. Aber irgendwelche nimmersatte Jammerlappen müssen ja immer wegen Nichtigkeiten Anzeigen machen....

MFG
René
 
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