Kaufberatung - Insignia OPC (A28NER)

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14er

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:lol:

Du bist wirklich lustig. Du glaubst wirklich, dass Deine Versicherung keine Regressforderungen stellen wird?
Dann glaubst Du wohl an den Weihnachtsmann.

Da kann ich Dir aus ERFAHRUNG anderes berichten. Aber vielleicht kennst Du ja superduper Anwälte, die Dich da raushauen.
Und was die Rechtsprechung in Deutschland angeht, solltest Du Dich vielleicht mal in Fachliteratur einlesen.
Über Google findet man da leider viele Halb- oder gar keine Wahrheiten. So wie der Link von Dir.

Der vorsätzliche Einbau einer Bremsscheibe ohne Zulassung ist dummerweise keine Obliegenheitsverletzung und fällt damit schon mal nicht unter Deine Regressbegrenzung.

Aber ist mir auch wurscht, was wer verbaut. Muss jeder selbst wissen, ob er es sich im Falle des Falles leisten kann.
In meine Fahrzeuge kommt eben nix ohne Zulassung, da ich dummerweise wohl mehr Erfahrungen habe.

Nur sollten Kaufinteressenten nicht mit völligem Blödsinn beraten werden.
 
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Roadrunner 16V

Roadrunner 16V

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Ich bezweifen mal das da irgendein Gutachter rausfindet ob die Scheiben zugelassen waren oder nicht. Wenn di erstmal paar tausend Kilometer gelaufen haben und schon etwas Rostansatz kann man da ja nix mehr dran unterscheiden.
 
Steel

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Ich bezweifel dass da überhaupt jemand danach sucht.
Die Rechtsprechung ist doch glasklar, ob google oder Verkehrsrechtanwalt werden dasselbe sagen.
Komsich, dass alle eins sagen und andere auf der BE der Scheibe rumreiten, selbst angemeldete Anwälte hier im Forum, die günstig Scheiben für OPC suchen ;)
 
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Schraxx

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Bei Unfällen mit Todesfolge wird das Auto genauer untersucht. Aber bei 'normalen' Unfällen eher nicht.
 
LifeRacer

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Wenn das Kind allerdings deinetwegen behindert ist und Protesen usw. braucht, wirds teuer. Wenn die Versicherung nachweisen kann, das der Unfall durch die unzulässigen Teile zu Stande kam, hast ein echtes Problem. Dann wird man bis zum Ende des Lebens zur Kasse gebeten. - So hats zumindest unser Fahrschullehrer erzählt
 
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Schraxx

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Ja aber wenn, dann muss das Fahrzeug sofort nach dem Unfall untersucht werden und nicht erst Wochen, Monate später wenn sich herausstellt das die Unfallfolgen doch schlimmer waren als angenommen. Wenn man fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat, ist man sowieso dran, egal ob am Auto ein Bauteil keine ABE hatte oder nicht.
 
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savy

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Hoi,

der dem es stört das die Scheiben kein ABE haben soll sie halt einfach nicht einbauen. Fertig. Immer die gleiche Leier mit der Versicherung.....

MFG
 
Outsider

Outsider

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Ich bezweifen mal das da irgendein Gutachter rausfindet ob die Scheiben zugelassen waren oder nicht. Wenn di erstmal paar tausend Kilometer gelaufen haben und schon etwas Rostansatz kann man da ja nix mehr dran unterscheiden.

Also mein Vater ist zufällig Gutachter/KFZ Sachverständiger, und glaub mir, sowas wird NICHT übersehen! :wink:
Selbstverständlich kommt es IMMER darauf an, welcher Hintergrund vorliegt (Unfall, Personenschäden etc....)

Wenn jetzt jemand z.B. beim rückwärts ausparken, ne Oma mit ner Gehhilfe ummäht, kann man natürlich keine Rückschlüsse ziehen, das da jetzt die "falschen" Bremsen dran schuld waren.
Allerdings kann sich die Versicherung an sowas natürlich "aufhängen" um nicht voll zahlen zu müssen.
Die wollen ja schliesslich auch sparen :lol:
 
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14er

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So isses.

Ist doch schön, dass die großen Meinungsbildner in solchen Foren immer die mit gesundem Halbwissen sind.
Damit ist das Einkommen meiner Spezies noch viele Jahre gesichert, so dass ich mir keinen billigen Kram ohne Zulassung ans Auto schrauben muss. :hampel:

Aber vielleicht sollte es mal wieder back to topic gehen. Denn hier gehts doch um Kaufberatung, oder?
Kaufinteressenten wissen nun zumindest, was sie für Bremsscheiben für unter EUR 700,- bekommen.
 
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J.M.G.

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Mal noch einen Nachtrag zu der oben entbrannten Diskussion rund um unzulässige Änderungen am Fahrzeug. Man sollte wohl unterscheiden in die Fälle:

1) Die Änderung ist für den Unfall nicht ursächlich geworden und
2) Die Änderung ist für den Unfall ursächlich geworden.

Im Fall 1) hat war also das Fahrzeug verändert. Diese Änderung hatte jedoch nichts mit dem Schadenseintritt oder der Schadenshöhe zu tun. Wenn dies der Fall ist, besteht nach meiner Auffassung keinerlei Grund für das Erlöschen der Leistungspflicht durch die Versicherung. Das gilt sogar dann, wenn die Betriebserlaubnis des KFZ erloschen war! Gleichsam kann auch in dieses Szenario eine Obliegenheitsverletzung konstruiert werden. Nämlich dann, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Unfall unwahre Angaben zum Fahrzeugzustand macht. Eine solche Frage könnte lauten: Hatte das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt vorangegangene Beschädigungen? Ist ein Bauteil ohne Genehmigung verbaut, muss man wohl von einem Schaden ausgehen. Regressforderungen sind jedoch auf 5.000,00 € pro Verletzung (maximal eine vor & nach Schadenseintritt) begrenzt.

Im Fall 2) wird es finster. Wurde die Änderung ursächlich für den Schadenseintritt oder die Schadenshöhe, muss man sich tatsächlich wenigstens grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung zwar zunächst den Drittschaden deckt, diesen sich jedoch von einem selbst wiederholt. Und dann hilft nicht mal mehr die Privatinsolvenz.

---

Zum Insignia OPC: Habe mit dem damals auch geliebäugelt. Fand den jedoch schwachbrüstig und sehr durstig. Ich lag mit dem Wagen noch mal ca. 1,5-2 l/100km über nem 5.5er Benz (der aber ohne Allrad).
 
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savy

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Hoi,

bin neulich auch eine OPC Limo gefahren. Fand ich sehr schwach. Vor allem unter 3500 U/min ist GAR NICHTS los. Also wenn du da im 4 Gang bei 2000 U/min drauf latscht passiert gar nichts.

Sonst hatte ich nicht viel auszusetzten.

MFG
 
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Der 3.6er BiTurbo ist ja nun offiziell vorgestellt (Cadillac). Kann man nur hoffen, dass der Insignia oder dessen Nachfolger den spendiert bekommt...dann sollte das Problem auch hinfällig sein.

http://www.gminsidenews.com/forums/...xts-gains-revamped-grille-more-luxury-118325/


aber wenn dann hoffentlich mit dem Selben Oldscool 40cm langen Automatikwählhebel, erinnert mich so schön an meinen Senni A oder Omega, in der heutigen zeit wo so nen hebel völlig überflüssig geworden ist.

Aber 3,6 V motor mit puste spricht ja schonmal für bissl mehr drehmoment und damit vll weniger anfahrschwäche, aber in Good old germany wo alle auf weniger und noch weniger hubraum setzen wird das wohl eher nix.
 
J

J.M.G.

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Warten wir es ab - gleichsam war der Motor schon 2005 fertig...genau wie der 3.0 V6 BiTurbo. All diese Triebwerke wurden damals von Alfa geprüft für einen 159 GTA... Der 3.6 BiTurbo hat es nunmehr in die Serie geschafft. Auch gibt es ein Frontantrieb/Haldex-Getriebe, was nun endlich 500Nm wegzustecken scheint.
 
AstraCoupe16V

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Moin
Schön wäre es aber in Deutschland wird das nicht in serie gehn.
Die Zeiten sind vorbei wo Hubraum noch alles war.
Audi von 4,2 auf 3 l
BMW ,Mercedes ,VW etc. alle setzen den Hubraum runter und verbauen Lader.
da wird Opel mitsicherheit nicht hingehn und 0,8l Hubraum drauflegen und 3,6Bi Turbo verbauen.
Wir sollten froh sein wenn im neuen noch ein kleiner V6 drin steckt !!!!
MFG
 
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J.M.G.

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Ich glaube es nicht so ganz. Opel wird sich aus dem Niedrigpreis-Segment absetzen müssen und zu einer Premiummarke neu positioniert werden. Denn anders ist der Preiskampf, auch gegen den hausinternen Wettbewerb, nicht zu gewinnen. Stichworte Chevy aber auch Kia z.B..

Im Premium-Segment braucht es sicherlich auch stärkere Triebwerke. Das ein kleiner V6 natürlich durch einen 4-Zylinder ersetzt werden kann, ist klar (siehe BMW 328i oder auch Mercedes). Würde aber Opel einen Insignia-Nachfolger mit mehr als 400 PS und einem ordentlichen Getriebe deutlich unterhalb des Preises eines Audi S4 / BMW 335i anbieten, man wäre sehr, sehr interessant.
 
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sebi114

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irgendwo hab ich gelesen der 2.8 V6 bleibt und der 3.6 soll dann als ,,Nürburgring Edition" verkauft werden...ist wahrscheinlich aber genau so viel dran wie bei der GT30 Geschichte...
Naja ich bin gespannt ,der 3.6 wäre schon geil
 
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