dsop 63,5 goes tüv...

Diskutiere dsop 63,5 goes tüv... im Straßenlage Forum im Bereich Technik; ok heute morgen 8uhr nach mork hänger gemietet (bling 50eu) dann auf den weg nach hannover...drei stunden später dann beim tüv angekommen genau...
maci

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ok heute morgen 8uhr nach mork hänger gemietet (bling 50eu) dann auf den weg nach hannover...drei stunden später dann beim tüv angekommen genau pünktlich zum termin! eingetragen werden sollte felgen fahrwerk auspuff eds d3 kat c20let pop off 30er lenkrad grosser ladeluftkühler (in astra f eds phase 2)

nunja nach dem üblichen trara war ich sehr froh als der prüfer meinte ok soweit alles klar eben noch standgeräusch messen und dann kann ich ihre papiere fertig machen

sollte ich den wagen also raus fahren auf den hof wo viel platz ist und keine mauern und der prüfer testete! ich sollte 4200 upm halten (ähem so 3900 real) und er hat gemessen
danach nochmal 4200 upm mit plötzlicher gaswegnahme was dann zu einer spitze führt

tjo gemessen hat er folgendes:
1. messung 98db
2. messung = spitze 102db

fürn sound db drag hats nicht ganz gereicht aber ich war danach sehr sauer und zwar deswegen:

im gutachten für die dsop anlage steht drin (welche viele motoren für astra und vectra aber kein c20let beinhaltet) dass die anlage nur in verbindung mit einem original kat verbaut werden darf und :?: das standgeräusch um 4db maximal zunimmt :?: *hust* !??!?!

das seriengeräusch eines astra gsi ist 75db also zuzüglich der 4db dürfte ich auf insgesamt 79db kommen...der prüfer sagte er wäre auch mit 82db zufriedern aber hier liegen ja über 20db zuviel vor!

nunja dsop sagt nun dass es am kat und an der leistungssteigerung liegt dass der auspuff zu laut wurde und eds sagt dass der kat keine auswirkung auf die lautstärkeentwicklung hat was ich im amtlich anerkannten gutachten nachgelesen habe! ebenso wirkt sich die phase 2 laut eds auch nicht auf die geräuschentwicklung aus!

tja nun meine frage:
wie bekomm ich das nun leiser bzw eingetragen? das gutachten der anlage beinhaltet definitiv keinen c20let und schliesst einen anderen als serien kat aus! somit ist dsop im prinzip definitiv raus bis auf die tatsache dass ich bei der bestellung den eds kat sowie phase 2 angegeben habe und der prüfer kulanter weise sich nicht gegen das gutachten sträubte!

wie habt ihr eure auspuffanlagen eingetragen bekommen weil ich glaube kaum dass nen turbo mit dampf 80db hat! wäre über vorschläge sehr erfreut!
 
Fasemann

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tja das wie K&N und Sport-ESD , legal darf mann nur eins am Auto haben :-(, aber lass es doch bei dsop im Haus eintragen >> oder bei EDS ...du hast ja deren zertifizierte Produkte erworben.
 
maci

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hä? nahezu jeder tüv prüfer sagte mir dass es sehr schwer wird nen let ohne d3 kat eingetragen zu bekommen! und phase 2 mit serien anlage? naja also ich glaube mit ner 63,5er anlage bin ich eher ein kleiner wicht da gibts viel mehr mit viel lauteren sachen!

aber wie soll ich das denn bei dsop eintragen lassen? und was genau?
eds trägt nix ein!
 
Fasemann

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Du hast nene Astra F ex GSI? der hatte zu 85 % ab Werk nicht D3 , warum quälste dich dann mit dem 200 Zeller ? Mach Tüv mit demTurbokat und lass D3 später eintragen, oder frag Dirk nach ner Lösung, da aber das Auspuffpapierchen OROGINALKAT drinstehen hat >>gehts auch bloss so, ist es denn für mehr wie 150 Kw geprüft ?
 
A

AstraCarawahn

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Hi,

also ohne weiteres würde ich jetzt schon drauf tippen, dass daran nur die Auspuffanlage schuld ist. Meine Lexmaul Gruppe A (60mm durchgehend) mit LET und D3 Kat von EDS hat die Serienwerte im Stand und bei halber Nenndrehzahl von einem Serien XE unterschritten....nur obenrum wird sie etwas lauter ;-). Also ist irgendwas faul...und der Kat kann keine 20dB ausmachen...den hab ich ja auch drin.

Björn
 
Fasemann

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haste die Dämpfer auch in Pfeilrichtung eingebaut >> oder gehen die nur "sorum" drunterzu bauen ?
 
Shrek

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Ich hatte das gleiche Problem seinerzeit bei meinem XE Corsa mit der Bastuck und dem EURO2 Kat von Mantzel.
Kamen die gleichen db Werte raus. Fazit des Prüfers.. nix eintragen.. zu laut.

Da fiel mir doch das eine Lied aus einer Kindergeschichte ein:
..."Dann stopf es zu du dummer Heinrich dummer Heinrich dummer Heinrich, dann stopf es zu ! ...."

Gesagt getan. Habe Stahlwolle reingestopft und bin dann mit nem Hänger zum TÜV gefahren. Dann war alles schön und alles Eingetragen.

Gruß
 
TiCar

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das gleiche haben wir neulich auch bei einem Tigra mit C20XE gemacht - aucheingetragen (grad so), allerdings hat da der Prüfer das Fahrgeräusch gemessen, aber ging noch :D

LET produziert allerdings etwas mehr Abgase wie ein XE, d.h. nicht das da die Wolle ein Flieger macht, wärend des Tests :roll: (würde ich vorher testen und auch nicht zu lange damit rumfahren, gibt ja Rückstau)
 
VECTRA-A-T Pilot

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Warum sagt hier keiner was dazu das das Nachschlagen nicht gemessen werden darf?
 
maci

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ähm wieso darf das nicht nachgemessen werden? (obwohl es eh nur 4db ausgemacht hat...)

wie meint ihr das mit der wolle? einfach stahlwolle nehmen und in den endtopf stecken?

aber mal allgemein: die anlage darf doch nicht so definitiv von den angegebenen werten abweichen! es geht ja nicht um 2-3 db sondern um 20db!

hätte irgendjemand ein serien steuergerät bzw kat zum austesten für mich? bräuchte das ja nicht lange :(
 
Shrek

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Ich bin nach dem Auspuffstopfen auch nicht mit dem Wagen gefahren. Nur zum Gehörtest und auf den Anhänger drauf.

Die beim TÜV habe einmal eine Runde gedreht aber hatte sich nichts gelöst.
Da fällt mir ein ich hatte noch vorne eine Reduzierhülse in den Flansch eingeschweißt (mit zwei Punkten) und nachher wieder rausgetrennt.

Sei doch froh das er etwas lauter ist. Die meißten beschweren sich bei einer Nachrüstanlage das die gleich oder zu leise wär.

Mal ein bißchen Improvisation an den Tag legen.

Gruß
 
Emerald

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Warum sagt hier keiner was dazu das das Nachschlagen nicht gemessen werden darf?

Das stimmt allerdings!
Außerdem gilt die Regelung 2/3 der Nenndrehzahl, oder? Wo hat ´n LET laut Schein Leistung? Bei 5.600? Dann müsstest bei 3.7 (ca.) messen!

kleiner edit hinterher: Meiner 2,5" von atj/fox/dsop is im stand kaum lauter als ´ne alte Remus-Anlage!
 
nr1ebw

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Wen es interessiert, hier die EG-Richtlinie zum Überprüfen der Lautstärke von Auspuffanlagen:



RiLi 97-24 EG/Kapitel 9


2. BAUARTGENEHMIGUNG FÜR EINEN TYP EINES KRAFTRADS IN BEZUG AUF DEN GERÄUSCHPEGEL UND DIE ORIGINALAUSPUFFANLAGE ALS TECHNISCHE EINHEIT



2.1. Fahrgeräusch des Kraftrads (Bedingungen und Meßverfahren zur Prüfung des Fahrzeugs beim Bauartgenehmigungsverfahren)

2.1.1. Grenzwerte: siehe Anhang I.

2.1.2. Meßgeräte

2.1.2.1. Akustische Messungen
Als Meßgerät ist ein Präzisionsschallpegelmesser zu verwenden, der der in der Veröffentlichung Nr. 179 "Präzisionsschallpegelmesser", zweite Ausgabe, der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) beschriebenen Bauart entspricht. Bei den Messungen sind die Anzeigegeschwindigkeit "schnell" und die Bewertungskurve "A", die ebenfalls in dieser Veröffentlichung beschrieben werden, anzuwenden.
Zu Beginn und am Ende jeder Meßreihe ist das Schallpegelmeßgerät nach den Angaben des Herstellers mit einer geeigneten Schallquelle (beispielsweise einem Pistonphon) zu kalibrieren.

2.1.2.2. Geschwindigkeitsmessungen
Motordrehzahl und Geschwindigkeit des Kraftrads auf der Meßstrecke sind mit einer Genauigkeit von ± 3 % zu bestimmen.

2.1.3. Meßbedingungen

2.1.3.1. Zustand des Kraftrads
Bei den Messungen muß sich das Kraftrad in fahrbereitem Zustand (mit Kühlflüssigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug, Ersatzrad und Fahrer) befinden. Vor Beginn der Messungen ist der Kraftradmotor auf die normale Betriebstemperatur zu bringen.
Bei automatisch gesteuerten Lüftern darf im Laufe der Geräuschmessung nicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden. Bei Krafträdern mit mehr als einem angetriebenen Rad ist nur der für den normalen Straßenbetrieb vorgesehene Antrieb zu verwenden. Ist das Kraftrad mit einem Beiwagen ausgerüstet, so ist dieser für die Prüfung zu entfernen.

2.1.3.2. Prüfgelände
Das Prüfgelände muß aus einer zentral angeordneten Beschleunigungsstrecke bestehen, die von einem im wesentlichen ebenen Prüfgelände umgeben ist. Die Beschleunigungsstrecke muß eben sein; ihre Oberfläche muß trocken und so beschaffen sein, daß das Rollgeräusch niedrig bleibt.
Auf dem Prüfgelände müssen die Bedingungen des freien Schallfeldes zwischen der Schallquelle in der Mitte der Beschleunigungsstrecke und dem Mikrophon auf 1 dB genau eingehalten werden. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn im Abstand von 50 m um den Mittelpunkt der Beschleunigungsstrecke keine großen schallreflektierenden Gegenstände wie Zäune, Felsen, Brücken oder Gebäude vorhanden sind. Der Fahrbahnbelag muß den Vorschriften des Anhangs VII entsprechen.
In der Umgebung des Mikrophons darf sich kein Hindernis befinden, das das Schallfeld beeinflussen könnte, und zwischen Mikrophon und Schallquelle darf sich niemand aufhalten. Der Meßbeobachter muß sich so aufstellen, daß eine Beeinflussung der Meßgeräteanzeige ausgeschlossen ist.

2.1.3.3. Sonstiges
Die Messungen dürfen nicht bei schlechten atmosphärischen Bedingungen vorgenommen werden. Es ist sicherzustellen, daß die Ergebnisse nicht durch Windböen beeinflußt werden.
Bei den Messungen muß der A-bewertete Geräuschpegel anderer Schallquellen als des zu prüfenden Fahrzeugs oder des Windeinflusses mindestens 10 dB (A) unter dem vom Fahrzeug erzeugten Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein, sofern dessen Einfluß auf die Empfindlichkeit und die Richteigenschaften des Mikrophons berücksichtigt wird.
Beträgt der Abstand zwischen dem Fremdgeräusch und dem gemessenen Geräusch 10 bis 16 dB (A), so ist zur Berechnung der Testergebnisse der entsprechende Korrekturwert gemäß nachstehendem Diagramm von dem vom Schallpegelmeßgerät angezeigten Wert abzuziehen.
>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

2.1.4. Meßmethode

2.1.4.1. Art und Anzahl der Messungen
Während der Vorbeifahrt des Kraftrads zwischen den Linien AA' und BB' (Abbildung 1) ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel (dB (A)) zu messen. Die Messung ist ungültig, wenn ein vom allgemeinen Geräuschpegel ungewöhnlich stark abweichender Spitzenwert festgestellt wird.
Auf jeder Seite des Kraftrads sind mindestens zwei Messungen vorzunehmen.

2.1.4.2. Mikrophonstellung
Das Mikrophon ist in einem Abstand von 7,5 m ± 0,2 m von der Bezugslinie CC' (Abbildung 1) der Fahrbahn in einer Höhe von 1,2 m ± 0,1 m über der Fahrbahnoberfläche anzubringen.

2.1.4.3. Fahrbedingungen
Das Kraftrad ist mit einer gleichförmigen Anfangsgeschwindigkeit nach 2.1.4.3.1 und 2.1.4.3.2 an die Linie AA' heranzufahren. Sobald die vordere Kraftradbegrenzung die Linie AA' erreicht, ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe möglichst rasch in die Vollaststellung zu bringen. Diese Stellung ist beizubehalten, bis die hintere Kraftradbegrenzung die Linie BB' erreicht; sodann ist die Betätigungseinrichtung schnellstmöglich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Bei allen Messungen ist das Kraftrad in gerader Richtung so über die Beschleunigungsstrecke zu fahren, daß die Spur seiner Längsmittelebene möglichst nahe an der Linie CC' liegt.

2.1.4.3.1. Krafträder mit nichtautomatischem Getriebe

2.1.4.3.1.1. Geschwindigkeit beim Heranfahren
Das Kraftrad nähert sich der Linie AA' mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit von
- 50 km/h
oder
- einer Geschwindigkeit, die 75 % der Nennleistungsdrehzahl S des Motors im Sinne von Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A entspricht.
Die niedrigere der beiden Geschwindigkeiten ist maßgeblich.

2.1.4.3.1.2. Wahl des Getriebegangs

2.1.4.3.1.2.1. Krafträder, die ein Schaltgetriebe mit höchstens vier Gängen haben, werden ungeachtet des Hubraums ihres Motors im zweiten Gang geprüft.

2.1.4.3.1.2.2. Krafträder, die ein Schaltgetriebe mit fünf Gängen und mehr haben und deren Motor einen Hubraum bis zu 175 cm³ hat, werden ausschließlich im dritten Gang geprüft.

2.1.4.3.1.2.3. Krafträder, die ein Schaltgetriebe mit fünf Gängen oder mehr haben und bei denen der Hubraum des Motors 175 cm³ übersteigt, werden im zweiten und im dritten Gang geprüft. Der Mittelwert der beiden Prüfungen ist maßgeblich.

2.1.4.3.1.2.4. Falls während der Prüfung im zweiten Gang (siehe die Abschnitte 2.1.4.3.1.2.1 und 2.1.4.3.1.2.3) die Drehzahl des Motors beim Heranfahren an die Endbegrenzungslinie der Prüfstrecke 100 % der Nennleistungsdrehzahl S gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A übersteigt, ist die Prüfung im dritten Gang durchzuführen und der gemessene Schallpegel allein als Prüfergebnis anzusehen.

2.1.4.3.2. Krafträder mit automatischem Getriebe

2.1.4.3.2.1. Krafträder ohne handbetätigte Vorwähleinrichtung

2.1.4.3.2.1.1. Geschwindigkeit beim Heranfahren
Das Kraftrad wird mit gleichförmigen Geschwindigkeiten von 30 km/h, 40 km/h, 50 km/h oder mit 75 % der Höchstgeschwindigkeit bei Straßenbetrieb - wenn dieser Wert geringer ist - an die Linie AA' herangefahren. Es wird die Betriebsart gewählt, die den höchsten Schallpegel ergibt.

2.1.4.3.2.1.2. Krafträder mit handbetätigter Vorwähleinrichtung mit x Stellungen für Vorwärtsfahrt.

2.1.4.3.2.2.1. Geschwindigkeit beim Heranfahren
Das Kraftrad nähert sich der Linie AA' mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit von
- weniger als 50 km/h, wobei die Drehzahl des Motors 75 % der Nennleistungsdrehzahl S gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A entspricht,
oder
- 50 km/h, wobei die Drehzahl des Motors unter 75 % der Nennleistungsdrehzahl S gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A liegt.
Sollte während der Prüfung bei einer gleichförmigen Geschwindigkeit von 50 km/h ein Herunterschalten in den ersten Gang erfolgen, darf die Geschwindigkeit beim Heranfahren des Kraftrads auf maximal 60 km/h erhöht werden, damit das Herunterschalten unterbleibt.

2.1.4.3.2.2.2. Stellung der handbetätigten Vorwähleinrichtung
Ist das Kraftrad mit einer handbetätigten Vorwähleinrichtung mit x Stellungen für Vorwärtsfahrt ausgerüstet, muß die Prüfung in der höchsten Stellung durchgeführt werden; die Einrichtung für ein gewolltes Herunterschalten (beispielsweise ein Kick-down) darf nicht benutzt werden. Erfolgt nach Durchfahren der Linie AA' ein automatisches Herunterschalten, muß die Prüfung wiederholt werden, wobei die höchste Stellung - 1 oder erforderlichenfalls - 2 gewählt wird, damit die höchste Stellung im Vorwählbereich gefunden wird, die eine Durchführung der Prüfung ohne automatisches Herunterschalten (ohne Benutzung des Kick-down) gewährleistet.

2.1.5. Ergebnisse (Prüfprotokoll)

2.1.5.1. In dem Prüfprotokoll für die Ausstellung des Dokuments nach Anlage 1 B sind alle Umstände und Einflüsse anzugeben, die für die Meßergebnisse von Bedeutung sind.

2.1.5.2. Die abgelesenen Werte sind auf das nächstliegende Dezibel auf- bzw. abzurunden.
Folgt dem Komma eine Ziffer zwischen 0 und 4, wird abgerundet; folgt ihm eine Ziffer zwischen 5 und 9, wird aufgerundet.
Zur Ausstellung des Dokuments nach Anlage 1 B dürfen nur Meßwerte verwendet werden, deren Differenz bei zwei aufeinanderfolgenden Messungen auf derselben Seite des Kraftrads nicht größer ist als 2 dB (A).

2.1.5.3. Zur Berücksichtigung der Ungenauigkeit der Messungen gilt der gemäß 2.1.5.2 abgelesene um 1 dB (A) verminderte Wert als Meßergebnis.

2.1.5.4. Wenn der Durchschnittswert der vier Meßergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert für die betreffende Kraftradklasse liegt, gilt die Vorschrift nach 2.1.1 als erfüllt. Dieser Durchschnittswert ist das Prüfergebnis.

2.2. Standgeräusch des Kraftrads (Bedingungen und Meßverfahren zur Überprüfung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge)

2.2.1. Schalldruckpegel des Kraftrads im Nahfeld
Zur Erleichterung einer späteren Überprüfung der Geräuschentwicklung der im Verkehr befindlichen Krafträder ist darüber hinaus der Schalldruckpegel im Nahfeld der Mündung der Auspuffanlage gemäß den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Meßergebnis in das Prüfprotokoll für das Dokument nach Anlage 1 B einzutragen.

2.2.2. Meßgeräte
Es ist ein Präzisionsschallpegelmeßgerät gemäß 2.1.2.1 zu verwenden.

2.2.3. Meßbedingungen

2.2.3.1. Zustand des Kraftrads
Vor Beginn der Messungen ist der Kraftradmotor auf die normale Betriebstemperatur zu bringen. Bei automatisch gesteuerten Lüftern darf im Laufe der Geräuschmessung nicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden.
Während der Messungen muß sich der Wahlhebel des Getriebes in Leerlaufstellung befinden. Ist eine Unterbrechung der Kraftübertragung nicht möglich, so ist das Antriebsrad des Kraftrads frei laufen zu lassen, indem es beispielsweise aufgebockt wird.

2.2.3.2. Prüfgelände (Abbildung 2)
Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt. Insbesondere eigenen sich dazu ebene Flächen, die mit Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Schallreflexion aufweisen; ausgeschlossen sind Flächen aus festgewalzter Erde. Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftrads (ausschließlich Lenker) entfernt sind. Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben, beispielsweise andere Personen als den Fahrer und den Beobachter.
Das Kraftrad ist innerhalb des vorgenannten Rechtecks so aufzustellen, daß das Meßmikrophon zu eventuell vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1 m hat.

2.2.3.3. Sonstiges
Durch Störgeräusche und durch Windeinfluß hervorgerufene Anzeigen des Meßgeräts müssen mindestens 10 dB (A) unter dem zu messenden Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein, sofern dessen Einfluß auf die Empfindlichkeit des Mikrophons berücksichtigt wird.


2.2.4. Meßmethode

2.2.4.1. Art und Anzahl der Messungen
Während des Betriebsablaufs nach 2.2.4.3 ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel (dB) zu messen.
An jedem Meßpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen.

2.2.4.2. Mikrophonstellungen (Abbildung 2)
Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche. Die Kapsel des Mikrophons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45° ± 10° zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt.
Mit Bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf der Seite aufzustellen, die den größtmöglichen Abstand zwischen Mikrophon und dem Umriß des Kraftrads (ausschließlich Lenker) zuläßt. Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand nicht größer als 0,3 m ist, so ist das Mikrophon der Mündung zuzuordnen, die dem Kraftradumriß (ausschließlich Lenker) am nächsten liegt oder die den größten Abstand von der Fahrbahnoberfläche hat. Beträgt der Mittenabstand der Mündungen mehr als 0,3 m, so sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

2.2.4.3. Betriebsbedingungen
Die Drehzahl des Motors ist bei einem der folgenden Werte konstant zu halten:
- >NUM>S >DEN>2, wenn S größer als 5 000 U/min ist, - >NUM>3S >DEN>4, wenn S kleiner oder gleich 5 000 U/min ist.
"S" steht für die Nennleistungsdrehzahl gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A.
Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen. Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs, der ein kurzzeitiges Beibehalten der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, zu messen, wobei als Meßwert der maximale Anzeigenwert gilt.

2.2.5. Ergebnisse (Prüfbericht)

2.2.5.1. In dem Prüfbericht für das Dokument nach Anlage 1 B sind alle erforderlichen, insbesondere auch die zur Messung des Standgeräuschs gehörenden Angaben zu vermerken.

2.2.5.2. Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das nächstliegende ganze Dezibel auf- bzw. abzurunden.
Folgt dem Komma eine Ziffer zwischen 0 und 4, wird abgerundet; folgt ihm eine Ziffer zwischen 5 und 9, wird aufgerundet.
Es sind nur Meßwerte zu verwenden, deren Differenz bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen nicht größer als 2 dB (A) ist.

2.2.5.3. Als Meßergebnis gilt der höchste dieser drei Meßwerte.


Das gleiche gilt nach den Vorschriften auch für Zubehörauspuffanlagen.


ALLES KLAR?!?
 
maci

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wenn ich das richtig verstanden habe beschreibt das doch die messung aus der fahrt und nicht im stand richtig?

mal eine frage:
könnte ich nicht eine serienmässige anlage vom gsi ab kat montieren? oder gibts da probleme wg motor und phase 2 sowie dem kat?
 
A

AstraCarawahn

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Ja,

nette Sache...nur gilt diese Vorschrift nicht für Autos sondern nur für Krafträder....die Messmethode fürs Standgas z.B. ist bei Autos etwas anders was Abstände usw. betrifft.

Björn
 
LETkadett

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Hallo

Das gleich Problem hat ich mit meiner DSOP Anlage auch. Bei 4200u/min hat ich 115db. Da hat er gasagt ist zu laut.
Er hat gesagt er trägt sie nur ein wenn sie nich mehr als 82db hat. So was tun?
Da der Tüver sehr freundlich war, gab er mir ein Tip.
Ich solle doch den Mittelschalldämpfer abschrauben und dort Stahlwolle reinmachen in das Rohr. GUT
Ich aber zu Faul ihn abzubauen da hab ich halt mein ganzen Endschalldämpfer vollgestopft.
Fazit: Bei 4200u/min unter 80db

Nach ein paar mal Autobahn fahren war alles wieder schick

MfG Chrissi
 
maci

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das mit der stahlwolle scheint mit plausibel zu sein und 82db hat mir mein prüfer auch zugestanden!

was soll ich ihm denn sagen wenn ich wiederkomme alles gleich geblieben ist und tada das ding einfach leiser ist? ich muss es ihm ja begründen können! könnte die stahwolle permanent im mitteltopf bleiben oder kann das zu problemen mit dem abgas führen?

zu den vorschriften? ich weis immer noch nicht was mir das sagen soll? genauso hat es der prüfer ja gemacht!
 
Emerald

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Hat er sich den ganzen Auspuff mal angeguckt?
Wenn ja, dann sag ihm, dass du bei dem Verkäufer warst und reklamiert hast ...
Die Wolle soll ned drin bleiben, die wird auch ned drin bleiben, wenn du mal bisschen fährst ... :wink:
 
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