
BlueCorsa
Da würe ich auch nochmal jemand anders fragen. Für die errichtung eines Schornsteins ist auch ned der Kaminkehrer zuständig sonder das Landratsamt. Ist er errichtet dann nimmt der Kaminkehrer selbigen ab ob er korekt errichtet und Betriebssicher ist.
Gruss bernd
Gruss bernd