Kermet
Kommt erstmal drauf an was du unter "Marktwert" genau verstehst, da dieser Begriff in der Schadensregulierung eigentlich nicht verwendet wird. Da gehts immer nur um Wiederbeschaffungswert und Restwert bzw. die Differenz daraus, den Wiederbeschaffungsaufwand.
Wenn du mit Marktwert den Preis meinst, den dein Auto mit allen Umbauten usw. auf dem freien Markt bei einem Verkauf erzielen würde, dann ist dieser meines Erachtens irrelevant für den Schadensersatz.
Um das mal zu verdeutlichen, ein Prototyp eines Supersportwagens vom Hersteller XY hätte demnach so gesehen möglicherweise garkeinen Marktwert, wenn er keine für den Privatmann nutzbare Straßenzulassung bekommen kann.
Konkret auf dein Auto bezogen würde ich sagen ist es so - unabhängig davon dass ich deine Arbeit sehr bewundere - dieses dennoch so ersetzbar ist.
Gut erhaltenen Manta besorgen, alles umbauen, lackieren etc. und fertig ("etwas" vereinfacht ausgedrückt
). Natürlich können das nicht viele Werkstätten und billig wirds auch nicht - aber das muss meines Erachtens die gegnerische Versicherung in vollem Umfang so übernehmen, andernfalls wärs du eben entgegen § 249 BGB nach der Regulierung des Unfalls schlechter gestellt als zuvor, was nicht sein darf.
Wenn du mit Marktwert den Preis meinst, den dein Auto mit allen Umbauten usw. auf dem freien Markt bei einem Verkauf erzielen würde, dann ist dieser meines Erachtens irrelevant für den Schadensersatz.
Um das mal zu verdeutlichen, ein Prototyp eines Supersportwagens vom Hersteller XY hätte demnach so gesehen möglicherweise garkeinen Marktwert, wenn er keine für den Privatmann nutzbare Straßenzulassung bekommen kann.
Konkret auf dein Auto bezogen würde ich sagen ist es so - unabhängig davon dass ich deine Arbeit sehr bewundere - dieses dennoch so ersetzbar ist.
Gut erhaltenen Manta besorgen, alles umbauen, lackieren etc. und fertig ("etwas" vereinfacht ausgedrückt



