Auch von mir herzlichen Glückwusch zu der erfreulich problemlosen und schnellen Abwicklung.
Da hatte wohl weder der zuständige Sachbearbeiter noch irgendwelche Gutachter der Versicherung (verständlicherweise bei diesem Wahnsinns-Umbau) Lust darauf, sich damit weiter auseinanderzusetzen
Der Gutachter hat mir das ausführlich erklärt, weil ich ihn gefragt habe wie es denn aussehen würde, wenn ich vorher ein Wertgutachten hätte machen lassen. Angenommen ich habe ein Wertgutachten und das Auto wird durch einen anderen Unfallversacher komplett geschrottet, dann bekommst du nur Marktwert, weil die gegnerische Haftpflicht nicht verpflichtet ist das komplett zu zahlen. Hast du jetzt ein Wertgutachten von 100.000€ und der Schaden ist 40.000€ ist dein Auto reparaturwürdig und die müssen die 40.000€ zahlen. Bei der Vollkasko bekommst du auch nur die volle Summe wenn du das Auto wieder exakt 1 zu 1 neu aufbaust. Diese Arbeiten müssen dann vom Gutachter begleitet werden usw. Das ist alles nicht so einfach mit den ganzen Regeln. Ich habe mich ja vorher auch nie damit befaßt und wußte das alles nicht. Der Gutachter macht übrigens schon 25 Jahre den Job und weiß wovon er spricht.
Mfg Markus
Zu diesen Aussagen will ich trotzdem noch ein paar Worte loswerden:
Du vermischst da Kasko (Ersatz nur laut Bedingungen des Vertrags mit der eigenen Versicherung) und Haftpflicht (vollständiger Schadensersatz gemäß § 249 BGB).
Bei Vollkasko muss die Versicherung über die Umbauten informiert sein, ggf. in Form eines Wertgutachtens, und muss diese dann auch anerkennen, höchstwahrscheinlich mit entsprechend erhöhter Prämie. Ansonsten gibts nur Ersatz für einen serienmäßigen Manta.
Bei einem Haftpflichtschaden ist ein Wertgutachten egal, da der Wiederbeschaffungswert (= Kosten, um dir genau so ein Auto in genau dem Zustand mit allen Sonderumbauten usw. hinzustellen, ohne dass du dafür einen Finger krumm machen musst!) sowieso als Bestandteil des Schadensgutachtens von deinem Gutachter ermittelt wird. Ein vorhandenes Wertgutachten würde ihm da nur ggf. die Arbeit etwas erleichtern.
Ob das jetzt wieder aufgebaut wird oder nicht spielt grundsätzlich (zumindest im Haftpflichtfall, mit Kasko hab ich beruflich nix am Hut) auch keine bzw. eine untergeordnete Rolle.
Wie du ja bereits geschrieben hast gibts ohne Rechnungen mit ausgwiesener MwSt. eben nur den Netto-Betrag. Ansonsten gibts noch die sog. 130%-Regelung, wonach ein beschädigtes Fahrzeug bis zu einem Reparaturkostenbetrag von 130% des Wiederbeschaffungswerts repariert werden kann. Dies aber nur bei nachgewiesener Reparatur inkl. kompletter Rechnung und mind. 6 Monaten Haltedauer nach dem Unfall.
Ich weiß auch wovon ich spreche, mache den Job zwar noch nicht ganz so lange, mein Vater dafür aber schon über 30 Jahre
