Na ja,
ich finde beides äußerst kritisch... sowohl OHNE KAT als auch nicht eingetragene Änderungen am Auto.
Fahren ohne KAT ist klar Steuerhinterziehung, d.h. wie schon beschrieben Steuernachzahlung seit Tag der 1. Zulassung des aktuellen Halters und es wird Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung gestellt, was im schlimmsten Fall zu erheblichen Geldbussen und sogar Freiheitsstrafen führen kann. Ob du nun mit dem Auto den Staat betrogen hast oder mit was anderem, spielt bei der Anzeige KEINE Rolle... Steuerhinterziehung ist Steuerhinterziehung.
Fahren eines Autos OHNE Betriebslerlaubnis, sprich mit nicht eingetragenen Sachen, ist je nach Situation kritisch oder nicht. Bei einer Fahrzeugkontrolle gibts lediglich Strafe, Punkte und im schlimmsten Falle Fahrzeugstilllegung. Bei einem verschuldetem Unfall, sprich bei Versicherungsanspruch, muss erstmal nachgewiesen werden, das die nicht eingetragenen Änderung zum Unfall geführt haben. Bei simplen Blechschäden wird da kein Stress gemacht, bei Unfällen wo die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird (sobald Verletzte dabei sind!!!), kann es kritisch werden. Allerdings muss auch hier erstmal durch den Sachverständiger nachgewiesen werden, dass die NICHT eingetragenen Änderungen zum Unfall beigetragen haben. Wenn ja, dann kann die Versicherung Geld zurückverlangen! ABER, es gibt hier eine klare Grenze, ein millionenschwerer Schaden kann nicht im Vollen Umfang vom Unfallverschuldner zurück verlangt werden! Das ist das Risiko der Versicherungen... Im Regelfall bewegen sich die Zurückerstattungen max. in Höhe von 5 stelligen Euro Summen.
Bei einem nicht verschuldetem Unfall spielt nicht eingetragene Sache KEINE Rolle... Falls die Polizei vor Ort, feststellt, dass das Fahrzeug nicht strassenzulässig ist, wird halt wie üblich eine Anzeige erstattet, was zu Punkten, Geldbusen und Stilllegung führen kann. Aber das Verfahren hat NICHTS mit dem Unfall zu tun und wird auch keiner Versicherung gemeldet.
Bei eingetragener Mehrleistung OHNE Schlüsselnummeränderung ist der Versicherung lediglich zu melden, das eine Mehrleistung eingetragen ist. Ob das nun 10PS oder 1000PS mehr sind, spielt keine Rolle und wird auch nicht in den Versicherungsunterlagen vermerkt, lediglich Mehrleistung (wenn überhaupt). Ändert sich die Schlüsselnummer so ist dies der Versicherung zu melden!
Bei Mehrleistung durch Hubraumänderung ist das nicht nur der Versicherung zur melden sondern auch der Zulassungststelle, weil mehr Hubraum zu versteuern ist. Wer das nicht macht, praktiziert wie oben mit fehlenden KAT, Steuerhinterziehung!!!
So....

Wenn ich irgendwo falsch liege, korrigiert mich...
Grüße Tschokko