TÜV + Rechtliche Fragen

Diskutiere TÜV + Rechtliche Fragen im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hallo zusammen, ich muss mich gerade mal ein wenig abreagieren. Ich versuche seit etwa 7 Wochen einen Termin beim TüV in Lindau zu bekommen...
CompuKing

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Hallo zusammen,

ich muss mich gerade mal ein wenig abreagieren. Ich versuche seit etwa 7 Wochen einen Termin beim TüV in Lindau zu bekommen, damit ich meine Felgen eingetragen bekomme. Jedes verdammte mal, wo ich da anrufe heißt es entweder, dass der Prüfer die nächste Woche nicht da sei oder, dass er nur zu unmöglichen Zeiten kann (Donnerstag von 8-11) oder so...

Jetzt fahre ich schon einige Zeit mit den Felgen rum, weil es einfach nicht möglich ist, einen Termin da zu finden.

Jetzt habe ich aber ein paar Fragen:
1. Wenn ich mich regelmäßig um einen Termin bemühe, was kann mir passieren wenn ich mit den Felgen angehalten werde?

2. Es handelt sich um OZ Felgen, die für den Mini eine ABE besitzen. Leider steht in der ABE, dass die Felgen auf einen MINI passen, aber nur bis 125kW.
Meiner ist ja nun ein Cooper S mit JCW Kit. Das bedeutet, dass er original 125kW hatte und jetzt aber eben durch die Leistungssteigerung (die auch vom TüV abgenommen ist) 155kW hat.
Nun gilt die ABE ja nicht mehr, oder sehe ich das falsch? Jetzt muss ich sie ja definitiv eintragen lassen? Oder habe ich hier einen Denkfehler?
 
fate_md

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Ob du da regelmässig anfragst und keinen Termin kriegst oder in China nen Sack Reis umfällt ist egal, wenn sie nicht abgenommen sind, interessiert den Cop net warum dem so ist.

Hast du mal bei OZ und ggf Mini (sind das Erstausrüsterfelgen?) angefragt, ob es vielleicht eine Erweiterung der ABE eben für den Fall der Leistungssteigerung gibt?
 
m0rtyr

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wo ist das problem einfach zu nem anderen tüv zu fahren?
 
CompuKing

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Ob du da regelmässig anfragst und keinen Termin kriegst oder in China nen Sack Reis umfällt ist egal, wenn sie nicht abgenommen sind, interessiert den Cop net warum dem so ist.

Hast du mal bei OZ und ggf Mini (sind das Erstausrüsterfelgen?) angefragt, ob es vielleicht eine Erweiterung der ABE eben für den Fall der Leistungssteigerung gibt?
Gute Idee, danke... dann werde ich mal bei OZ anfragen...

wo ist das problem einfach zu nem anderen tüv zu fahren?
Weil der Tüv in Lindau der nächste ist mit 35km weg. Danach haben alle 50-60km Weg...
 
Kaputtmacher

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mein tüv is auch 60km weit weg und trotzdem fahre ich immer wieder hin.

wäre mir das risiko nicht wert mit nicht eingetragenen felgen rumzufahren.


ich an deiner stelle würde einfach mal verschiedene tüv-stationen im umkreis anufen, nach nem prüfer fragen und ihm die sache schildern mit der mehrleistung, in der regel gibts da keine probleme.


zur not ne einzelabnahme und gut ist.



aber tu dir bitte einen gefallen, bau die felgen wieder runter und ziehe sie erst auf wenn du zum tüv fährst!
 
F

FritziFoppel

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Der TÜV kommt doch bestimmt auch zum Autohaus Deines Vertrauens. Die haben doch auch immer regelmässige TÜV-Termine. Ich denke das diese Art der Eintragung in einem Autohaus bzw. Werkstatt auch immer problemloser übern Tisch geht.
 
xdaywalkerx

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Wenn es sich um eine §19.3 eintragung handelt, dann kannst du zu jedem Sachverständigen, DEKRA oder GTÜ Mann deines Vertrauens gehen. :wink:
 
Peet

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Richtig! Da es sich hierbei aber wahrscheinlich um ne Abnahme naceh §21 StVZO (Einzelabnahme) weil das Teilegutachten ja orig. passen würde aber aufgrund einer weiteren baulichen Veränderung jetz nicht mehr stimmig ist.

Guck mal in deine ABE bzw Teilegutachten was da bei den Auflagen und Hinweisen steht.
Wenns ne 21er Abnahme wird kanns nur die Dekra machen. In der hinsicht sind TÜV und GTÜ bissl beschnitten worden. Die können nur 19er Abnahmen machen.
 
CompuKing

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Richtig! Da es sich hierbei aber wahrscheinlich um ne Abnahme naceh §21 StVZO (Einzelabnahme) weil das Teilegutachten ja orig. passen würde aber aufgrund einer weiteren baulichen Veränderung jetz nicht mehr stimmig ist.

Guck mal in deine ABE bzw Teilegutachten was da bei den Auflagen und Hinweisen steht.
Wenns ne 21er Abnahme wird kanns nur die Dekra machen. In der hinsicht sind TÜV und GTÜ bissl beschnitten worden. Die können nur 19er Abnahmen machen.

War das mit TüV / Dekra nicht unterschiedlich, je nach dem obs nen altes oder nen neues Bundesland ist?

Im Gutachten steht:
"Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
Ergo brauche ich ne Einzelabnahme nach §21?!

Der TÜV kommt doch bestimmt auch zum Autohaus Deines Vertrauens. Die haben doch auch immer regelmässige TÜV-Termine. Ich denke das diese Art der Eintragung in einem Autohaus bzw. Werkstatt auch immer problemloser übern Tisch geht.
Naja, ich wohne unter der Woche in Österreich und damit ist auch mein Autohaus des Vertrauens im Ausland. Da kommen zwar sicher auch nen Prüfer hin, aber leider nur einer aus Österreich.
Wenn ich beim TüV auf nem Samstag nen Termin bekommen würde, hätte ich da auch gar kein Problem mit, aber das geht auch nicht... Samstags werden keine Eintragungen gemacht...
 
fate_md

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Ja das mit den 21ern ist Bundeslandabhängig, neue BL nur DEKRA, alte BL nur TÜV. GTÜ / KÜS dürfens mMn gar net, aber da war mal ne Gesetzesänderung in Planung, ob die jetzt schon durch ist, weiss ich aber nicht.

Wenn das aber Erstausrüsterfelgen sein sollten, gibt´s da sicherlich ne Erweiterung der ABE / ne Unbdedenklichkeitsbescheinung zu.
 
Snikkit

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Ja das mit den 21ern ist Bundeslandabhängig, neue BL nur DEKRA, alte BL nur TÜV. GTÜ / KÜS dürfens mMn gar net, aber da war mal ne Gesetzesänderung in Planung, ob die jetzt schon durch ist, weiss ich aber nicht.

Die Änderung ist noch nicht durch. Es ist noch genau so wie von dir beschrieben.
Meines Wissens nach ist die Gesetztesänderung sogar vorerst auf Eis gelegt.
 
Peet

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Richtig! Da es sich hierbei aber wahrscheinlich um ne Abnahme naceh §21 StVZO (Einzelabnahme) weil das Teilegutachten ja orig. passen würde aber aufgrund einer weiteren baulichen Veränderung jetz nicht mehr stimmig ist.

Guck mal in deine ABE bzw Teilegutachten was da bei den Auflagen und Hinweisen steht.
Wenns ne 21er Abnahme wird kanns nur die Dekra machen. In der hinsicht sind TÜV und GTÜ bissl beschnitten worden. Die können nur 19er Abnahmen machen.

War das mit TüV / Dekra nicht unterschiedlich, je nach dem obs nen altes oder nen neues Bundesland ist?

Im Gutachten steht:
"Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
Ergo brauche ich ne Einzelabnahme nach §21?!

Das weiß ich nicht, ist aber sicher so wie fatemd schrieb.

gesondert beurteilen kann man auch nach 19/III StVZO, muß nee zwangsläufig nee 21er werden. Außer es steht explizit geschrieben das ne 21er gefordert wird.
 
nr1ebw

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...Samstags werden keine Eintragungen gemacht...

Sind die da alle so dumm?

Wenn das da eine technische Prüfstelle ist, dann haben die da Prüfpflicht. Ob sie wollen oder nicht. Und wenn du zu den stinknormalen Öffnungszeiten kommst dann müssen die dich auch "bedienen".

Zitat:
"Das KfSachvG schreibt aus berechtigten Gründen vor, dass für ein Gebiet nur eine Stelle mit der Errichtung und Unterhaltung der TP beauftragt werden kann. Die Stellen werden verpflichtet, dafür genügend personelle und sächliche Voraussetzungen zu schaffen. Nur so ist es möglich, dass diese eigentlich dem Staat zustehende hoheitliche Aufgabe frei von sachfremden Interessen und wirtschaftlichen Zwängen erbracht werden kann.

Wegen der hervorgehobenen Verantwortung und der erforderlichen besonderen Sachkunde für die Verkehrssicherheit und im zunehmenden Maße auch für den Schutz der Umwelt muss der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) einer Technischen Prüfstelle nicht nur exakte und
anwendungsbereite Kenntnis nationaler und internationaler Bau-, Betriebs- und Homologationsvorschriften für die Durchführung von Begutachtungen – auch unter labormäßigen Bedingungen – besitzen. Er muss daneben aber auch detaillierte Kenntnisse über angrenzende Vorschriften, wie Steuergesetze, BOKraft, VOInt, Richtlinien, VkBl-Verlautbarungen und dergleichen haben und über Möglichkeiten zur Durchführung von Begutachtungen in ausreichender Menge verfügen. Dies ist nur möglich durch Einbindung der Sachverständigen in ein Angestelltenverhältnis bei einer Technischen Prüfstelle möglich, ohne den wirtschaftlichen Zwang einer freiberuflichen Tätigkeit.

Die beschriebenen detaillierten Kenntnisse hat der aaS in einer besonderen Anerkennungsprüfung gegenüber der Prüfungskommission der zuständigen Aufsichtsbehörde nachzuweisen....

... Die Technischen Prüfstellen unterliegen der Betriebspflicht und müssen alle ihnen übertragenen Aufgaben flächendeckend und zu einheitlichen Gebühren anbieten, auch wenn einzelne Begutachtungen gegebenenfalls defizitär sind...."


Quelle: www.vdtuev.de



Heißt auf deutsch, die dort angestellten Prüfer (Sachverständige) müssen sich deinem Problem annehmen. Und die können nicht einfach sagen das der dafür zuständige nicht da ist. Jeder der dort angestellt ist hat in einer amtlichen Prüfung nachgewiesen das er fähig ist dieses Sachgebiet zu bearbeiten.
 
Acki

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Jo, und wenn man mit dem Satz kommt sagen die okay, knöpfen dir 200 Latten ab und schicken dich mit negativer Eintragung wieder heim. Klasse.
 
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