hallo,
@sissi: bei euch ist nur der tüv abnahmeberächtigt für einzelabnahmen! dekra ist bei euch nur zuständig für §19 und §29. soll heißen, daß darin wohl eher keine möglichkeit besteht!
bzgl. der "günstigen" abnahmemöglichkeiten: uns wurde vor nicht all zu langer zeit ein tigra stillgelegt! dieser war auch ganz legal abgenommen wurden bei der dekra.(im osten ist dies möglich)
leider entdeckte ein recht bekannter tuner im bereich motorumbauten, daß wir die möglichkeit genutzt haben und hinterfragte über das kba die eintragung. wir konnten für das auto natürlich kein teures festigkeitsgutachten nachweisen. dies wird aber in jedem fall gefordert, auch wenn der eintrag erstmal recht günstig geht. im schadensfall und bei prüfung eines staatsanwaltes erlischt die eintragung, wenn ein solches fahrgestellnummernbezogenes festigkeitsgutachten nicht hinterlegt wurde!
konsequenz: versicherungsschutz erlischt! weiteres braucht man sich da wohl nicht vor augen führen.
das gutachten, was hipo beispielsweise für den astra verkauft, egal ob für 150 oder 180kw(mit leistungssteigerung durch po), ist eine prüfvorlage und gleichzeitig ein festigkeitsgutachten, welches beim tüv rosenheim und somit auch kba hinterlegt wird.
diese regelung gilt im übrigen für alle umbauten mit einer leistungssteigerung von mehr als 20% über der maximalen serienleistung der modellreihe. ausnahmen, wie beispielsweise ford escort<->cossi, mitsubishi lancer/carisma<->evo usw. gibt es natürlich auch hier...
@storm: auch für dich: beim tüv rosenheim, idealerweise über hipo, kannst du deinen umbau abnehmen lassen. dies ist auch in österreich gültig. dein fahrzeug wäre damit typisiert! diese möglichkeit nutzen recht viele.
viele grüße
daniel