Hallo,
in der Regel ist es 1/3 vom Abfindungsbetrag.
Eine Abfindung wird nach dem Zuflussprinzip versteuert. Das heißt, im Jahr der Auszahlung.
Nehmen wir mal an du hast in 2011 das Ganze Jahr gearbeitet und bekommst dann mit der Gehaltsabrechnung Dezember 2011 eine Abfindung in Höhe von 3.000,00 €, dann ist es in der Sozialversicherung frei aber dir wird dann halt 1/3, sprich in dem Fall 1.000,00 € an Steuern einbehalten.
Wenn du es aber z.B. in Januar 2012 ausgezahlt bekommst und dann im Anschluss erstmal eine Zeit lang Arbeitslos bist, ist es zunächst mal Steuerfrei. Nur wenn du direkt oder kurze Zeit später eine andere Stelle findest, wirst du das spätestens mit der Einkommensteuererklärung nachzahlen müssen. Dies muss dann aber nicht mehr 1/3 betragen.
Ich hoffe das reicht für einen kleinen Einblick.
Gruß,
Cenk