Steuern auf Abfindung

Diskutiere Steuern auf Abfindung im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hallo, weiss einer von euch wieviel der Staat als Steuern für sich einsackt wenn man eine Abfindung vom Arbeitgeber bekommt?
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Baran Cat

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Hallo,
weiss einer von euch wieviel der Staat als Steuern für sich einsackt wenn man eine Abfindung vom Arbeitgeber bekommt?
 
Carrasco

Carrasco

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Hallo,

in der Regel ist es 1/3 vom Abfindungsbetrag.

Eine Abfindung wird nach dem Zuflussprinzip versteuert. Das heißt, im Jahr der Auszahlung.

Nehmen wir mal an du hast in 2011 das Ganze Jahr gearbeitet und bekommst dann mit der Gehaltsabrechnung Dezember 2011 eine Abfindung in Höhe von 3.000,00 €, dann ist es in der Sozialversicherung frei aber dir wird dann halt 1/3, sprich in dem Fall 1.000,00 € an Steuern einbehalten.

Wenn du es aber z.B. in Januar 2012 ausgezahlt bekommst und dann im Anschluss erstmal eine Zeit lang Arbeitslos bist, ist es zunächst mal Steuerfrei. Nur wenn du direkt oder kurze Zeit später eine andere Stelle findest, wirst du das spätestens mit der Einkommensteuererklärung nachzahlen müssen. Dies muss dann aber nicht mehr 1/3 betragen.

Ich hoffe das reicht für einen kleinen Einblick.

Gruß,

Cenk
 
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Baran Cat

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Jep. Non-APG Berechtigt und seit 21Jahren im Unternehmen. Wird hart der Abschied so einen Arbeitgeber werden wir nie wieder finden.
 
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visa

visa

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Was bedeudet APG ?

@BC
Das glaube ich dir gerne.
Ich bin seit 22 Jahren im Unternehmen und hatte auch Auflösunggespräche während der Krise führen müssen. Ist Gott sei Dank vorerst kein Thema mehr ... aber es nimmt einen schon sehr mit. :cry:

Was ist bei dir/euch los, wenn ich fragen darf ?
Insolvenz, etc. oder wollen die sich "gesundschrumpfen" ?

Gruß,
ViSa
 
Acki

Acki

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Apg dürfte allgemeines Pensionsgesetz sein.

Je nach Region findet man da vielleicht auch einen besseren Job und hat ein schönes Startkapital.
Aber ab 50+ würde ich da eher vorab nach was neuem Suchen.
 
Volks-Tigra

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APG ist das Anpassungsgeld im Bergbau. Ich weiß nicht ob ich das jetzt korrekt zusammen bekomme aber ich meine die Abfindung wären zwei Jahresbrutto plus Anzahl der Jahre im Unternehmen mal zwei. Ein Betriebsrat meinte zu mir das ca. 40% davon als Steuer abgehen.
 
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Baran Cat

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Der Subventionierte Steinkohlenbergbau wird 31.12.2018 von der Regierung beendet. Und die Bergwerke können sich dann selber nicht halten und die letzte Zeche wird an diesem Datum die Förderung einstellen. Nach 2018 wird es noch ca. 3Jahre die Rückbauphase beginnen. Teure (gemietete) Maschinen müssen abgebaut werden. Es muss ein Pumpensystem eingebaut werden damit die Region nicht absäuft..... Wer bis zum 31.12.2021 nicht in die Anpassungsregelung reinfällt (1200Mitarbeiter) muss das Unternehmen verlassen. Und das sind alle Mitarbeiter Jahrgang 1973 und Aufwärts unter Tage, und Jahrgang 1965 und Aufwärts über Tage beschäftigte. Die Deutsche Steinkohle hat eine 150Jährige Geschichte OHNE Betriebsbedingte Kündigungen und das wollen die weiterführen für die nicht APG berechtigten. Von Arbeit zu Arbeit ist das Motto von der IGBCE und DSK gemeinsam. Entweder selber kündigen und eine lukrative Abfindung kassieren oder von der DSK in ein anderes Arbeitsverhältnis weitervermitteln lassen bei gleicher Arbeit/Qualifikation. Nur dann ist die Abfindung aber ERHEBLICH kleiner. Also ich bin Jahrgang 1974 u.T. beschäftigt und nicht APG berechtigt = muss raus.
Wer einen Elektrotechniker mit der Zusatzqualifikation als Ausbilder und Fachkaufmann Handwerkswirtschaft sucht, hier bin ich. 5Jahre Berufserfahrung als Führungskraft kann ich vorweisen.
 
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