@ nr1ebw: Na wie bekommt ein Auto zum Tüv, wenn man nicht fahren darf? Tragen? Beamen? Werfen?
Ich würds auf den Anhänger stellen.
StvZO? Auch interessant. Zeig mir mal bitte den Absatz, vielleicht liege ich ja falsch.
Fahrten mit ABGEMEDETEM Fzg zum Tüv und direkt zur Zulassungsstelle ok, wenn es mit der Versicherung vorher abgeklärt ist.
Hier mal der beliebte und allgemein bekannte Satz in Beamtendeutsch (sowas steht übrigens in der FZV, nicht StvZO):
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Steht aber nix von abgelaufenem Tüv drin!