Rechtliche Frage?

Diskutiere Rechtliche Frage? im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hallo, ich habe mir Ende Juli einen Passat Bj 2007 / 170PS TDI mit 83tkm gekauft. Das Auto hat alles an Ausstattung was es gibt. Wagen ist vom...
Turbo-Manta

Turbo-Manta

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Hallo,
ich habe mir Ende Juli einen Passat Bj 2007 / 170PS TDI mit 83tkm gekauft. Das Auto hat alles an Ausstattung was es gibt. Wagen ist vom Händler und hat auch Gebrauchtwagengarantie. Als ich das Auto gekauft habe und dann vom Hof gefahren bin, kam dieser "Warnton" und ein Lämpchen im Cockpit, welches symbolisiert dass eine Birne kaputt ist, hat aufgeleuchtet. Also gleich nochmal hingefahren und das bemängelt. Wir haben dann alle Lampen durchgeschaltet und nichts feststellen können. Der Fehler trat immer wieder auf und ich habe dann das Fzg 3 - 4 Wochen nach Kaufdatum zum Händler gestellt und gesagt er soll mal danach schauen. Er hat dann vom Abbiegelicht die Birne gewechselt und gesagt jetzt wäre alles in Ordnung. Losgefahren....Fehler war wieder. Konnte das Auto aber nicht dort stehen lassen, weil wir es dringend gebraucht haben. Guter Bekannter arbeitet bei VW und hatte jetzt mal alles durchgecheckt und festgestellt, dass es am Komfort-Datenbus-Steuergerät liegt. Das kostet 1200€ + Einbau. Die Gebrauchtwagengarantie deckt diesen Schaden leider nicht ab, habe ich schon nachgelesen. Der Autohändler sagt natürlich, er kann das nicht übernehmen. Wie sieht es rein rechtlich aus, wenn der Schaden von Anfang an war. Habe ich da mit Rechtsschutz eine Chance?
Mfg Markus
 
Chrissi

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Das ist mal ausnahmsweise ein Schaden, der in die Sachmängel-Haftung fällt! Weil er ja schon beim Kaufdatum bestand! Also dafür hättest du nicht mal eine Garantie gebraucht, sondern hier tritt die rechtlich festgesetzte Gewährleistung ein, die der Händler gewähren muss!
 
CalliLET

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Hast du mal ne Teilenummer von dem Teil?
 
FinnBär

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Das ist mal ausnahmsweise ein Schaden, der in die Sachmängel-Haftung fällt! Weil er ja schon beim Kaufdatum bestand! Also dafür hättest du nicht mal eine Garantie gebraucht, sondern hier tritt die rechtlich festgesetzte Gewährleistung ein, die der Händler gewähren muss!

So ist es, Anwalt nehmen und der soll sich darum kümmern. Gibt es was schriftliches dazu. Sowas geht ja immer grösstenteils mündlich!
 
S

savy

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Hoi,

hinfahen und Druck machen. Da haben die keine Chance. Mal davon abgesehen ist diese Baureihe wohl net so toll. Kumpel hat einen ähnlichen gekauft. BJ 2006 mit 65000 km. Selber Motor. Nachdem ich das Auto angeschaut habe war schlechte Stimmung angesagt. Rost an allen 4 Türen, der Haube. Die Heckklappe war schon gemacht. 2 Tage später Pumpe Düse Element kaputt..... abschleppen. Jetzt nach 3 Monaten saut der Turbo irgenwo Öl.... Check mal deinen Wagen. Besonders wegen dem Rost.

MFG
 
Turbo-Manta

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Hallo,
danke an alle die geholfen haben. Dann werde ich den Wagen wohl dem Händler wieder vorbeifahren und er soll das in Ordnung bringen. Bei meinem wurde auch schon die Heckklappe erneuert, das hatte mir der Händler beim Kauf aber gleich mitgeteilt. Das war angeblich ein Kulanzfall.
Teilenummer vom Steuergerät habe ich leider nicht, könnte ich aber nachfragen.
Mfg Markus
 
FinnBär

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Biebertal
. Bei meinem wurde auch schon die Heckklappe erneuert, das hatte mir der Händler beim Kauf aber gleich mitgeteilt. Das war angeblich ein Kulanzfall.

Mfg Markus

Das ist bei VAG Gammelbude ab 2000 nichts unübliches, die entwickeln sich zu Rostbuden wie die 90er Opels, ich seh das ja am 2002 A4 von meiner Freundin, Vollverzinkt bringt viel wenn man am Lack spart. 2006 Passat haben die Endspitzen gegammelt^^ Viel Spass
 
someone

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Er muss reparieren! Er muss für alle Mängel haften , die 6 Monate nach Kauf vorliegen, bzw er ist in beweislast , das diese bei Kauf noch nicht waren... und das fällt ja wohl aus, wie du beschrieben hast!
 
R

Reiner Husten

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Ich schätze deine Cahncen bei einem Volkswagen Autohaus als verkäufer sehr gut ein. Es ist so wie Crissi und Fin geschrieben haben haben. Vielleicht hast du ja auch noch den Auftrag von der Aktion, die 3-4 Wochen nach kauf statgefunden hat. Brauchst du aber nicht, da du dieses Jahr auf jeden Fall noch noch nicht in der Beweislast stehst. Warte am Besten nicht zu lang. Die Garantie in den ersten 6 Monaten sollte man bei der Verhandlung des Endpreises schon berücksichtigen.
 
Turbo-Manta

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Alles klar, ich werde morgen mit dem Händler telefonieren und alles in die Wege leiten. Sollte es Probleme geben wird das an einen Anwalt übergeben und mein Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.
Mfg Markus
 
Turbo-Manta

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Ich habe gestern mit dem Händler telefoniert und ihm gesagt er solle die Sache in Ordnung bringen. Darauf sagte er mir, dass er so einen teuren Schaden nicht reparieren kann, da er sonst drauflegt und er in dem Fall lieber das Auto zurücknimmt. Es müßte halt die Nutzung abgezogen werden und ich habe mittlerweile auch schon 4 neu Reifen montiert und paar neue Scheibenwischer draufgemacht. Dann hat er doch gemeint ich solle ihm das Auto mal vorbeibringen und er schaut erstmal ob er den Schaden beheben kann. Am 6.12 stelle ich dem jetzt das Auto nochmal hin. Er braucht es ein ganze Woche hat er gemeint. Bin ja schon das 2. Mal dort wegen dem Fehler und das sind dann auch schon 600km Fahrt. Wieviel dürfte denn der Händler dann abziehen wenn er das Auto zurücknimmt. Geht das pro Monat und gefahrene km, gibt es da eine Tabelle für?
Mfg Markus
 
S

savy

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Hoi,

der von dem ich sprach der hat Ihnen auch gesagt er wolle das Auto zurück nehmen. Er hatte es ca 6 Wochen. Der Händler hätte Ihm 250 Euro abgezogen und das Auto zurück genommen. Aber nur unter der Vorraussetzung das er bei Ihm wieder ein Auto kauft.

MFG
 
CalliLET

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Also ich würde versuchen ein gebrauchtes Stg zu bekommen, und der Händler baut es ein und bezahlt das Teil.
 
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clayman

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www.automobilekanzlei.de
Bei der Auto Wandlung ist vom Käufer eine Nutzungsentschädigung für den PKW zu zahlen. In der Praxis sind sehr häufig Prozentwerte anzutreffen. Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro gefahrene 1.000 Kilometer:

•0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern

•0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern

•0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern und

•0,33 % bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern

Dein eingesetztes Kapital kannst du rückfordern, streng genommen sogar mit Verzinsung.
 
blackmesa

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Abgesehen davon kann der Verkäufer nicht einfach so wandeln, nur weil es ihm zu teuer ist. Du hast zuerst ein Recht auf Nacherfüllung. Sofern die Reparaturkosten nicht unverhältnismäßig hoch sind, muss er reparieren. Wenn du noch deutlich unter 50% Repkosten (vom Kaufpreis) bist, dann siehts gut für dich aus.

Im Rahmen der Nacherfüllung sind alle Arbeits- und Wegekosten (!) übrigens vom VK zu tragen.
 
Spoony007

Spoony007

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ermuss die wege bzw die abholung sogar selber bezahlen!!!

sag ihm du hast es dir überlegt und willst dein geld zurück. soll er in bar mitbringen bzw vorher überweisen wenn er das auto abholt.
der blufft eh nur, glaub mir!

als gebrauchtwagenverkäufer bist du komplett am arsch, die überleben nur weil viele leute unwissend sind und sich viele sachen im sande verlaufen.
der fummelt so lange an deinem auto rum bis du die schnautze voll hast davon 300km zu ihm zu fahren.

lass dich da nicht neppen, das auto war nicht günstig und bei dem preis soll er sich gefälligst den hintern aufreissen.

und das mit dem "da leg ich drauf" ist auch müll. selbst wenn er das auto zurück nimmt muss er den canbus wechseln weil er es so nicht verkauft bekommt. daran siehste schon das er blufft.
ich denke eher das er das auto so mit dem fehler sehr günstig gekauft hat und schon von anfang an wusste was da los ist.
 
Turbo-Manta

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oben bei Mutti
Das Auto hat 16.500€ gekostet und dann sind nochmal 750€ für die abnehmbare AK dazu gekommen, also 17.250€. Ich denke bei dem Preis sollte man schon ein einwandfreies Auto erwarten können. Ich bin gespannt ob er das jetzt beim nächsten Termin alles auf die Reihe bekommt, falls nicht wird definitiv der Rechtsschutz eingeschaltet. Ich lasse auch nochmal alle Fehler bei einer anderen VW-Werkstatt auslesen und mir das schriftlich geben bevor ich es ihm dann am 06.12. hinstelle, dass ich was in der Hand habe. Ist halt immer ärgerlich sowas, der ganze Ärger und die Zeit was dabei drauf geht.
Mfg Markus
 
Sven PH.4

Sven PH.4

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gibs gleich der rechtsschutz, für was willst dich da selber mit rum ärgern, dachte dass es um nen 5000€ auto geht
 
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