PKW-Privatverkauf: Käufer beschwert sich im Nachgang? Rechtslage?

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bs78

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Hallo Leute,

ich habe ein scheckheftgepflegtes Auto (5 Jahre alt, 173 tkm gelaufen) mit NEUEM TÜV privat gekauft und 100 km überführt - soweit alles in Ordnung.
Nun habe ich mich doch wieder zum Verkauf des Fahrzeugs entschlossen (bin es selber nicht nochmal gefahren und es war auch nicht auf mich angemeldet) und es wurde dieses Wochenende vom Käufer abgeholt.

Da die Batterie des Autos recht schwach war, habe ich diese vor Verkauf nochmals geladen und mich auch über diesen Sachverhalt mit dem Käufer vor dem Kauf unterhalten.
Der Kauf lief schriftlich mit der Klausel "ohne Gewährleistung" (privat an privat) ab.

Der Käufer hat das Auto anschließend über 500 km überführt.
Heute erhalte ich die Info, dass die Batterie getauscht werden muss UND ein Bremssattel an der Hinterachse fest war (knapp 500 Euro Werkstattkosten).
Jetzt verlangt er von mir eine Kostenteilung, auf die ich nicht eingehen werde! Ebenfalls spricht er von einem Anwalt usw.

Nochmal wie schon oben geschrieben - Auto war scheckheft gepflegt, NEUER TÜV (Vorbesitzer) vor einem Monat, seit dem nicht mehr gefahren. Optisch guter Zustand der Bremsen VA/HA.
Auch Probefahrt fand ohne Beanstandungen statt.

Kann er mir was?

Danke.
 
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Hi!

Wie das Auto aussah, ob das scheckheftgepflegt ist ist schnuppe. Der Kaufvertrag zählt! Er kann Dir nichts! Hat er schon repariert?
 
bs78

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Ja, war heute schon in der Werkstatt und hat mir Bilder von der zerlegten Bremse geschickt.

Wenn man so einen Fall im Netz nachliest ist es auch immer sehr zweideutig. Ich habe mir einen Mustervertrag im Netz gesucht und diesen genommen. Genauer Wortlaut muss ich nochmal nachsehen. Auf jeden Fall ist nichts von Garantie erwähnt oder etwas zugesichert.
Auf jeden Fall stand drin, dass ich das Auto unter Ausschluss einer Gewährleistung verkauft wird.

Ich habe mir in Tat nichts vorzuwerfen - habe alles offen vor Ort diskutiert. Dass ich vor dem Verkauf nicht alle Bremssättel abbaue und analysiere sollte klar sein - wenn das Auto einwandfrei fährt optisch i.O. ist (neuer TÜV etc).

Also in der Regel sollte nichts passieren - oder?
 
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...wenn schon repariert, oder schon angefangen bist Du raus. Grund, wenn hätte er Dir die Möglichkeit zum Nachbessern geben müssen, bzw. vorab fragen müssen ob Du was mit reinhaust oder nicht!
 
bs78

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Okay danke dir! Die Info usw. kam erst, nach dem schon alles zerlegt war. Vermutlich Werkstatt - er hat wohl auch schon eine Rechnung usw.
Scheint jetzt alles bereits behoben zu sein.

##########

Und das er mir jetzt wegen der Batterie arglistische Täuschung vorwirft ist doch auch Käse oder? Gerade bei einer BATTERIE? Zudem wusste er vor dem Kauf, dass diese nicht mehr 100% war.
4x Starten bei mir vor Ort und zur Probefahrt war ja alles einwandfrei.
 
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Hi Ralf ;-)

Tja, solche Spinner laufen immer mehr rum. Hattest Du einen Zeugen bzw. Er? Oder unter 4 Augen?
 
bs78

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Hi :)

Er hatte einen mit (den anderen Fahrer, sie mussten ja zu zweit kommen), ich war allein.
Ich habe mir aber echt nichts "arglistisch" vorzuwerfen.
 
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So wurde mir auch ein Strick gedreht. Ich war damals auch allein, obwohl ich mir nichts vorzuwerfen hatte.
Solche Penner, sind die ersten die beim Anwalt sitzen und bekommen auch noch Recht.
 
bs78

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Hmm, jetzt mache mir keine Angst!

Was ich gelesen habe ist aber, dass nur das zählt, was auf dem Papier steht.
 
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Ich möchte Dir keine Angst machen, aber dadurch das der Typ einen Zeugen hat, hat er leider einen Vorteil. Er könnte vor Gericht sagen, das er dich auf jeden einzelnen Bremssattel des Autos angesprochen hat und du hast gesagt, ja alles tip top. Sein Zeuge wird alles bestätigen. Und schon steht man ganz schnell blöd da, obwohl Du eine ehrliche Sau bist.


Wobei GT Driver auch Recht hat. Nachbessern hättest dürfen.
 
bs78

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Danke für die Meinungen.

Ich hatte dem nochmal alles ausführlich geschrieben und begründet warum ich hier nicht zahlen/nachgeben werde.
Lese auch oft im Netz, dass man in einer solchen Situation auf keinen Fall eine Teilzahlung leisten soll - dies wäre eine Art "Schuldeingeständnis".

Ich bleibe jetzt dabei und werde nichts unternehmen.
Wie ist das eigebtlich, bin in 2 Wochen für eine längere Zeit im Urlaub - sollte was schriftlich kommen, kann ich ja dann nicht reagieren.
 
GTdriver

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Ruhig bleiben, wenn Du im Urlaub bist, bist Du im Urlaub! Nächstes, bitte mal Kaufvertragvordruck hochladen, bzw. link senden! Und eine Teilzahlung hat mit Schuldeingeständnis nix zu tun, außer Du unterschreibst dass Du ratenweise deine "Schuld" abzahlst!
 
nebu

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Einfach in die Werkstatt laufen und es reparieren lassen, darf er so ohne weiteres auch nicht, weil du somit deinem Recht auf Nachbesserung nicht mehr folge leisten kannst.
 
A

Astraracer87

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Du hast Privat mit Ausschluss verkauft mach dir keinen Kopf.
Die Arglist muss man dir beweisen können.
 
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FritziFoppel

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Ruhig bleiben, wenn Du im Urlaub bist, bist Du im Urlaub! .....

Das ist so mMn nicht ganz richtig. Fristen laufen ab Zustellung. Entweder musst Du jemanden beauftragen der Deine Post checkt, oder Du musst sie Dir nachsenden lassen.
 
Averell

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Sicherheitsrelevantes Bauteil - was sollte der denn machen, wenn nicht sofort instandsetzen lassen - sofern das überhaupt stimmt?
 
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Dick und fett, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung! Mach ne Woche länger Urlaub ;)

Da geht garnix!
 
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