PKW-Privatverkauf: Käufer beschwert sich im Nachgang? Rechtslage?

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bs78

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Vielen Dank an ALLE!

Ich werde es in ein paar Wochen aufklären, ob ich hier weitere Probleme bekommen habe oder ob nichts mehr kam.

BTW: Auf dem neuen TÜV-Beleg müssten doch auch Bremsenwerte stehen - oder? Dort sollte man ja erkennen ob was nicht in Ordnung war. TÜV war wenige KM alt (& 1 Monat ... danach sofort abgemeldet vom Vorbesitzer).
Er ist ja auch über 500km heim gefahren, da kann der Schaden ja auch enstanden sein... .
 
michael 2.0

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Erstmal hast du ein Privatverkauf gemacht, unterschrieben von ihm ohne Gewährleistung!
Auch wenn ein Mangel an Sicherheitsrelevanten Teilen vorliegt, muss er das Auto stehen lassen bis Einigung erfolgt!

Da du sowieso ohne Gewährleistung schriftlich niedergelegt verkauft hast, kann er da nichts machen, deswegen wird er auch schon repariert haben!

Er versucht es jetzt auf Dummfang bei dir!

Ich würde gar nicht mehr reagieren und auf ein Anwaltsschreiben warten!

Das wird nicht kommen!
 
bs78

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Vielen Dank für die vielen Antworten!
Bisher ist alles ruhig :)

Ein Insignia-Bremssattel kostet gebraucht ab ca. 40 Euro. So wäre ich an die Sache gegangen.
 
Mr. ZLET

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Bei uns in Österreich müssen nur gewerbliche Verkäufer 1 Jahr Gewährleistung leisten, dabei wird ausgegangen, dass Schäden, die in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auftreten, schon beim Verkauf vorhanden waren, es sei denn, der Verkäufer kann dies einwandfrei widerlegen, für die letzten 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden bereits beim Kaufzeitpunkt bestanden hat. Was defakto nicht leicht möglich ist. Weis nicht ob das nationales Recht oder EU Recht ist. Auf jeden Fall müssen Privatverkäufer keine Gewährleistung übernehmen, es gilt "wie besichtigt und probegefahren", wenn so im Vertrag niedergeschrieben. Es sei denn, man kann dem Verkäufer eine arglistige Täuschung des Käufers nachweisen. Aber das wird in der Praxis nicht allzu leicht möglich sein.
 
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