Nachwuchs/Namensgebung

Diskutiere Nachwuchs/Namensgebung im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen, geht Ausnahmsweise nicht um Autos (obwohl ich werde wohl mit einem Opel ins Krankenhaus fahren :D ) zum...
opelkult

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Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen, geht Ausnahmsweise nicht um Autos (obwohl ich werde wohl mit einem Opel ins Krankenhaus fahren :D ) zum Thema, es geht um folgendes: Ende September/Anfang Oktober werde ich Vater, jetzt ist es aber so das wir beide nicht heiraten wollen oder zumindest noch nicht, allerdings wollen wir uns die Option für später offen halten und deswegen wüsste ich gerne ob es die Möglichkeit gibt, dass das Kind trotzdem meinen Nachnamen bekommt, denn sollten wir irgendwann nach der Geburt doch heiraten hätte das Kind schon meinen/unseren Familiennamen und sie bekommt ihn ja automatisch mit der Hochzeit. Das würde natürlich viel Zeit und vor allem Nerven sparen wenn ich/wir danach nicht sämtliche Ämter abklappern müssen, dutzende Anträge ausfüllen müssen und uns mit lauter Beamten rumärgern müssen um dem Kind auch den Familiennamen geben zu können.
 
GTdriver

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...Problemlos. Einfach im Krankenhaus angeben und fertig. Geburtsurkunde wird dann mit deinem Nachnamen ausgestellt.
 
let-vectra

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also in D geht das problemlos :idea:
 
Calistyler

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Wenn ihr nicht verheiratet sind bekommt das Kind immer den Nachnamen der Mutter.
Bei nicht verheirateten Eltern hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, der Vater hat nichts zu melden.
Soll das Kind zB. operiert werden und die Eltern sind nicht verheiratet darf nur die Mutter der Operation zustimmen.

Bei einer Hochzeit könnt ihr bestimmen wie ihr mit Nachnamen heißen wollt. Du kannst den Familiennamen deiner Frau annehmen oder sie deinen. Ihr könnt auch Doppelnamen machen.

Aus Wiki:
Nach § 139 ABGB gilt folgendes: Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen. Haben die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern dem Standesbeamten gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zum Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt haben. Hierzu können die Eltern nur den Familiennamen eines Elternteils bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, erhält das Kind den Familiennamen des Vaters. Bei einer Adoption erhält das Kind den Familiennamen des Annehmenden (§ 183 ABGB).

Für den Fall Scheidung: :lol:
Ich hab zb bei der Hochzeit den Namen meiner Frau angenommen. Erst nach der Scheidung konnte ich meinen alten Nachnamen wieder annehmen. Hat nur ein paar min gedauert und auch nur 12€.
 
let-vectra

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das mit dem Sorgerecht usw stimmt...

die Namensgebung kann man sich quasi aussuchen! das weis ich zu 100% ;)
 
let-vectra

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jupp :wink:

oder ist das in jedem Bundesland evtl anders??
glaub aber nicht
 
opelkult

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Wir haben uns darauf schon geeinigt das sie meinen Namen annehmen wird, also ihr Name oder gar Doppelname steht soweiso nich zur Debatte.
 
LETkadett

LETkadett

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hi.
mein kind ist jetzt 3 monate alt und trägt mein nachnamen. Wir sind nicht verheiratet. Sorgerecht ist auch 50 50.

mfg
 
Peet

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Jo. Wenn man nichts sagt, kriegt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Bei meiner Tochter wollte ich das sie den Nachnamen der Mutter bekommt. Weil meinen Nachnamen, "Müller", is ja eher schon nen Sammelbegriff. :lol:

Als Vater muß man seine 50% Sorgerecht beantragen. Da muß die Mutter zustimmen. Wenn sie es nicht will, A****Karte.
 
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panic

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Bei mir war das so, das Ich vorher aufs Amt bin, und meine Vaterschaft anerkannt habe, weil ich sonst mein Kind nach der Geburt adoptieren müsste.
Also würde ich das vorher abklären, sonst ist es so wie die anderen schon schrieben. Die Mutter hat das "Sagen" :D
 
Tigra2.0 16V

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Also ich rate dir davon ab. Meine Freundin ist Standesbeamtin und rät jedem nichtverheirateten Paar den Nachnamen der Frau zu nehmen.
Sie hat schon das extremste erlebt. Was ist wenn die Beziehung nicht hält?Man weis ja nie.
Das hat dann immer deinen Nachnamen. Für dich wärs ja egal, aber deiner Ex?? Sie wird dann überall mit Frau ... anstatt ihren Namen angesprochen. Schlimm wirds dann wenn sie nen anderen hat oder ähnliches.
Denn rückwirkend kann man den Nachnamen nicht mehr ändern lassen.

Meine Meinung: Solange nicht verheiratet, immer Nachnamen der Frau. Bei der Hochzeit ändert sich der Nachname das sowieso automatisch mit.

MfG Tigra2.0 16V
 
opelkult

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Ja aber der Name vom Kind ändert sich dann ja nicht automatisch mit oder? Sagen wir des Kind bekommt ihren Namen, wir heiraten doch irgendwann und dann bekommt sie meinen Namen und das Kind behält ja dann ihren oder nicht? Falls wir nicht heiraten kann es ja sein das sie irgendwann jemand anderen heiratet und dann hat sie einen anderen Namen als ich und das Kind hat ihren alten Namen, dann haben wir 3 verschiedene?!?!?!? Wird wohl doch etwas komplizierter :p
 
Der Nemo

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Ich hab das auch so gemacht, ist halt ein wenig "Schreibkram" beim Amt. Du mußt die Vaterschaft anerkennen und dich damit einverstanden erklären, daß euer Kind deinen Namen tragen darf.
Die Mutter muß der Namensübertragung zustimmen und auch das du der Vater bist.
Wird dann nur eben blöd, falls ihr nicht heiraten solltet!
Bei mir war das ne Überschneidung von drei Wochen, da meine Twins 8 Wochen zu früh kamen, sonst hätte das gepaßt.
 
opelkult

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Das klingt ned schlecht, so werden wir das dann auch machen. Wie meinst du das mit Ünerschneidung? Muss das gemacht werden bevor das Kind kommt?
 
renegomoll

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@Opelkult: Der Nemo hat recht. Wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du als Vater gar nix zu sagen. Die Mutter legt den Namen fest. Erst, wenn du später (1-2 Wochen, wenn die Mutter mit ins Standesamt kommen kann) beim Standesamt die Vaterschaft anerkennst und ihr ein gemeinsames Sorgerecht beim Standesamt erklärt (viele Urkunden + Unterschriften + 30min Belehrung), dann darfst du bezüglich des Kindes mitreden. Da der Name da aber schon festgelegt sein kann (die Mutter sagt im Krankenhaus den Namen des Kindes an), hast du als unehelicher Vater eigendlich keine rechtliche Handhabe, den Namen des Kindes mitzubestimmen. Und wenn ihr euch zum Namen nicht einig seid, dann gilt die Angabe der Mutter.

Bei meinen beiden unehelichen Kindern haben wir zwar den Vornamen gemeinsam gefunden, aber beim Nachnamen wollte meine Dauer-Lebensgefährtin ihren haben.....

MFG
 
CalliLET

CalliLET

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Das kannst Du alles vorher machen da hat das Standesamt nix mit zu scheissen.
Wenn Du Dir mit deiner Freundin einig bist, dann könnt ihr das alles vorab beim Jugendamt festlegen .
 
opelkult

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Ja wir sind uns da einig, sie will auch das des Kind meinen Namen bekommt, kann sie das also bei der Geburt schon angeben? Sprich das mein Nachname auf der Geburtsurkunde eingetragen wird?
 
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