
FinnBär
Dazu gab es mal ein urteil, zumin für Parkplätze. Sind dort Fahrgassen/Strassen durch die Einteilung ersicht bar, hat der Vorfahrt der sich darauf befindet, bzw rechts vor links.
Bullshit, kommt drauf an ob es ein Privatparkplatz ist oder nicht!
Bei uns im Einkaufzentrum z.B. gibts es KEIN rechts vor links
Genau darum ging es ja vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart, und das Gericht sah es so das auch hier Links vor rechts gilt auf den Fahrstreifen, egal ob öffentlich oder nicht.