Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge.
gut, wenn herstellergarantie 1 jahr ist, hat der verkäufer das restliche jahr, welches es laut gesetzgeber gibt, zu tragen. handy kann in reparatur gehen in garantiezeit steht dann aber für die reparaturzeit ein ersatzgerät zu. bei nem Lader, wenn es dieser ist, sind es 2 jahre ERSATZTEILGARANTIE
diese hatte ich auch schon in anspruch genommen, nach 1 Jahr und 10 Monaten, als mein Astra noch Serie war, ging alles Problemlos über die Bühne. Hatte dies sogar mit dem zuständigen Bereichsleiter von opel abgeklärt.
wenn ein Opelhändler behauptet das es nur 1 jahr auf ersatzteile gibt ist dies falsch !
Das einzigste sind elektronische Bauteile, wie steuergeräte, da sieht das anders aus, aber nicht bei nem Lader, um den es hier geht
