Z20LET für den Motorsport einfahren

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Shadowchild

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Hallo zusammen

Ich befinde mich gerade im Umbau eines Z20LET auf Z20LEH (geplant ist mit LEH-Koleben usw.).
Da das Fahrzeug keine Strassenzulassung hat frage ich mich, wie der Motor noch eingefahren werden soll.
Habe die Suche und Google gefragt und diverse Antorte gefunden.

- Der Motor kann auf dem Prüfstand eingefahren werden... (Wieviel würde das wohl kosten?)
- Das Einfahren ist nur aufgrund der neuen Kolben nötig, da es anscheinend zu eine Verglassung kommen kann. 150KM einfahren reichen.
- Das Einfahren ist bei den heutigen Kolben nicht mehr nötig... (Diese Aussage erstaut mich ziemlich).

Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Einfahren von solchen Motoren für den Renneinsatz?
Wie würdet ihr Vorgehen? Soll ich lieber andere Kolben verwenden?
 
Cali-Faucher

Cali-Faucher

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ich habe hier schon mal gelesen von einer gekonnten Einfahrprozedur am Prüfstand...ideal isses nicht aber wenn keine andere Möglichkeit besteht muß es notgedrungen der Motor ertragen...
...ich könnte mir vorstellen...billiges Öl rein,auf Prüfstand drauf,zuerst eine ausgiebige Teillastabstimmung rausfahren und Last allmählich steigern.Irgendwann dann gutes Öl rein und Volllast abstimmen...

aber mit Kolben Verglasung ist Unfug.Wenn dann fällt ein Kolben maßlich ein,unter Umständen gibts Kolbenfresser oder schmilzt...problematisch ist es für die neuen Kolbenring (wenn sie gleich Volle Kanne Zylinderdruck gefahren werden und haben fertigungstechnisch zur neuen Zylinderbohrung noch eine Einlaufphase nötig),dann gibts "brandige" Kolbenringe.
Ob die Einlaufphase kurz oder lang sein muß,ist abhängig wie die Fertigungstoleranzen sind zur Genauigkeit der neu gebohrten Zylinderlaufbahn.
 
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Blank Andreas

Blank Andreas

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Hi,
das Problem haben alle die, die Motoren für den Wettbewerb bauen und damit nicht auf der Strasse fahren können ;)

Wir nehmen für unsere Motoren ein Einlauföl, mit diesem Öl wird der Motor am Prüfstand bei einer Drehzahl von 1000 (Leerlauf) bis etwas erhöhtem Standgas ca. 1500U/min 12-15 Stunden eingelaufen!

Sicher läuft das Teil diese Prozedur nicht am Stück, wir kontrollieren alle viertel Stundenweise die Temperaturen unserer Flüssigkeiten (Wasser,Öl) dabei kann man gerne mal ein paar Gasstösse geben :smile: und nach 1-1,5 Stunden wird abgestellt, abgekühlt und nach 1-2 Stunden neu gestartet, dabei steht vor dem Fahrzeug immer das Prüfstandsgebläse!

Bei dem Öl ist wichtig das man nicht über 4000 dreht, also da muss man sich an die Vorschriften halten.

Wenn dies dann nach ein paar Tagen geschehen ist, wird der Ölkühler angeschlossen, Synthetik eingefüllt und es wird mit der Abstimmung begonnen.

PS: ein Kolben (Kolbenringe) müssen sich immer einlaufen!! Wenn das nicht passiert hast du sehr starkes Blow by, der Motor kan unter Umständen bei der Volllastabstimmung sogar kaputt gehen.

Grüße, Andreas
 
GTdriver

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Vielen Dank für deine Ausführungen! Sehr hilfreich!
 
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Kadett_Cabrio

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Gehts jetzt eigentlich nur darum das man des Auto net auf der Straße bewegen darf? Weil da könntest dir doch ne Wochenzulassung holen und damit rum fahren.
 
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Schraxx

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Jo für 3-4 Tage zulassen und dann damit 1000km runter reissen. Da sollte dann zum einfahren ausreichen. Oder ist das Auto überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegbar?
 
Shadowchild

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Leider lebe ich in der Schweiz, wo es nur max. eine 3 Tageszulassung gibt (und das nur nach einer Fahrzeugbegutachtung durch eine Garage). Weiter kommte hinzu, dass ich für den Strassenverkehr zuviel umbauen müsste.

@Andreas Blank: Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung!!!
 
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Vectra_2000_4x4

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@Shadowchild, Besorg dir eine Garagen-Nummer... darfts ja "beinahe" alles damit bewegen ;-)
 
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Corsa A 16V

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Für einige den Tipp, lest mal bitte was bei Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen und "rote" Nummern auf dem schönen rosa Zettel steht
 
c16v

c16v

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Da wo ich mich wohlfühle&schraube, zu Hause:))
Ohne hier jetzt Panic zu schüren: das sagt der Gesetzgeber..

Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.

Sie gelten für höchstens fünf Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, oben der Tag, darunter der Monat und unten das Jahr, jeweils zweistellig. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen. Seit dem 1. November 2012 können Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der Zulassungsstelle des Wohnortes des Halters beantragt werden. Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens fällt eine bundeseinheitliche Gebühr von derzeit 10,20 Euro an. (Geb.-Nr. 221.4 Anlage zu §1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

Gesetzestext:

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 9 auszugeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen 1.nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden und
2.keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.
Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03“ oder „04“. Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.
(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „06“. Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
(3a) Rote Kennzeichen können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde auch Technischen Prüfstellen sowie anerkannten Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Prüfungsfahrten im Rahmen der Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Begutachtungen nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Untersuchungen oder Begutachtungen im Rahmen des § 5 widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden. Das rote Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „05“.
(4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern seine in § 6 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Daten und die in § 6 Absatz 4 Nummer 3 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen.
(6) Die §§ 29 und 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden keine Anwendung.
 
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CalliLET

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Es ist nur wichtig was man sagt wenn man angehalten wird. Aber der Text stimmt schon. Genau genommen darf man das nicht. Ich kenne aber Leute die sind Jahrelang mit 06er Schildern rumgefahren. Die Rennleitung wollte denen auch am WE an die Wäsche aber die konnten nie was machen. Wann und wo ich meine Probefahrt mache steht ja nirgends :)
 
Corsa-A-LET

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besorg Dir irgendein Zlet Astra, bau den Motor um, fahre ihn paar Tage, bau zurück und verkauf ihn wieder.
Ist zwar teuer und viel Arbeit, sollte Dein Problem aber lösen
 
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besorg Dir irgendein Zlet Astra, bau den Motor um, fahre ihn paar Tage, bau zurück und verkauf ihn wieder.
Ist zwar teuer und viel Arbeit, sollte Dein Problem aber lösen

Also da würde ich eher den Wagen auf nen Hänger packen und zu nem Prüfstand schaffen und dann da drauf die Karre laufen lassen
 
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Schraxx

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Jo da ist so ein Prüfstand günstiger... Wobei ich mir das schwierig vorstelle, wenn man dort dann 1-2 Tage den Prüfstand belegt. Es muss ja auch jemand das Auto in der Zeit überwachen und bedienen. Aber extra ein Auto kaufen und umbauen, nur um die 1000km drauf zu fahren wäre mir auch aufwändig.
 
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Reiner Husten

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Hallo,
wenn der Motor noch ausgebaut ist könnte man evtl auch bei einem Tuner fragen, welcher einen Motorenprüfstand hat. Drehzahl und Lastregelung kann man so einen Motor auch in 8-10 Stunden einlaufen lassen. Die Anzahl der Tuner mit Prüfstand ist allerdings sehr lintiert. Glaub ich zumindest. Im Kölner Raum könnte da was gehen.
 
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Kadett_Cabrio

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Ich redete ja von den Kurzzeitkennzeichen für rote Kennzeichen ist das wieder ganz anders oben der Text schreibt es ja. Und den Motor ein zu fahren ist ja nichts anderes als eine Probefahrt, nämlich wenn man es so auslegt die Probefahrt ob der Motor irgendwelche Störungen macht oder evtl kaputt geht. Man darf hierbei auch nicht vergessen das Gesetzestexte auch ein bisschen Auslegungssache sind.
 
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Corsa A 16V

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Ich redete ja von den Kurzzeitkennzeichen für rote Kennzeichen ist das wieder ganz anders oben der Text schreibt es ja. Und den Motor ein zu fahren ist ja nichts anderes als eine Probefahrt, nämlich wenn man es so auslegt die Probefahrt ob der Motor irgendwelche Störungen macht oder evtl kaputt geht. Man darf hierbei auch nicht vergessen das Gesetzestexte auch ein bisschen Auslegungssache sind.

Nee, eben nicht, gilt nahezu das gleiche sogar noch etwas strenger.

Du darfst mit Kurzzeitkennzeichen nur für den Verkehr befindliche Fahrzeuge führen
 
Zero-XE

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besorg Dir irgendein Zlet Astra, bau den Motor um, fahre ihn paar Tage, bau zurück und verkauf ihn wieder.
Ist zwar teuer und viel Arbeit, sollte Dein Problem aber lösen

Wieso so einen aufwand treiben? Wenn ich mir das durchlese was der Blankl geschrieben hat kann man ja das einlaufen auch relativ Problemlos in dem entsprechenden Fahrzeug machen, braucht man bloß den Platz dazu das das Fahrzeug halt ein paar Stunden vor sich hin dümpeln kann. Wenns ein Wettbewerbsfahrzeug ist sollte es ja eh über diverse Anzeigen verfügen für Themperaturen Öldruck etc. Evtl. noch ein Gebläse davorstellen das ein bisschen fahrtwind da ist und ab gehts. Wenn das Fahrzeug recht laut ist gibts da dann wohl nur Probleme mit den Nachbarn :D
 
Shadowchild

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@Reiner Husten: Das hört sich interessant an. Leider ist mir keine sollche Einrichtung bekannt.

Habe gerade gesehen, dass z.B. bei Rissen Motorsport der Prüfstand ca. 120.- Euro/Std. kostet.
Ich werde wohl wie folgt vorgehen:
1. Orignaler Wärmetauscher anschliessen und das Einfahröl einfüllen.
2. Den Motor im Stand mit 1000-1500 U/Min. laufen lassen und schauen das ich 15 Betriebstunden hinbekomme. (Alle 1-2 Stunden werde ich den Motor abkühlen lassen).
3. Ca. 2-3 Std. auf dem Prüfstand einfahren (max 4000 U/Min.).
4. Öl ablassen, externer Ölkühler anschliessen und das normale Öl einfüllen.
5. Abstimmung durchführen.

Im Fahrzeug sind folgende Zusatzinstrumenten verbaut:
- LC-2 Lambdaüberwachung
- AGT
- VDO Öl-Temp.
- VDO Öl-Druck
- VDO LD

Aber etwas leuchtet mir nicht ein. Wieso muss das einfahren mit einem Ventilator, Prüfstandgebläse, etc... durchgeführt werden? Sobald der Motor heiss hat, geht doch automatisch der Lüfter an.
 
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