
LEH-241
also ich habe ALLES eingetragen, inklusive Leistung 8)
der wagen (und nicht mühle, denn die macht getreide zu mehl) ist absolut sauber
der wagen (und nicht mühle, denn die macht getreide zu mehl) ist absolut sauber
Durchsuchungen bei Owis sind über die Öffnungsklausel des OWiG zur StPO etwas ganz anderes als eure sprachlich gemeinte Durchsuchung.
Der Bußgeldbescheid ist wie folgt definiert:
Rechtsgestaltender Akt der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren, mit dem eine Ordnungswidigkeit geahndet wird.
Damit immer außerhalb des Verwaltungsverfahrens.
Das Rechtsmittel hier ist auch der Einspruch und nicht der Widerspruch.
Lass es einfach, erstens hast du von polizeilichen Maßnahmen und Befugnissen kein Plan, was ja auch nicht schlimm ist, und was du jetzt zum Schluss geschrieben hast ist auch totaler Müll!
Das hast du mir hier in der Diskussion einfach nur bewiesen.
"Gefährliches Halbwissen" reicht hier nicht mehr aus.
Wenn du mir richtig Konter geben willst dann studier das VwVfG.
Ende
Wenn die wüssten was du beruflich machst riden xD
Lustig ist auch, das hier öffentlich zugegeben wird das es so war auch wenn man "nix" nachweisen kannholzkopf