Moin !
Ich hoffe auf du bist nicht auf das Begehren des Versicherungsgutachters eingegangen ? Hat er sich dein Fahrzeug angesehen ? Falls ja ist der Ärger vorprogrammiert denn dann liegen erstmal 2 Expertisen vor.
Um eine Besichtigung durch einen Gutachter der Schädigerseite zu ermöglichen, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Geschädigten. Spätestens dann, wenn die Versicherung ihren Gutachter entsenden möchte, wird empfohlen, die Zustimmung zu verweigern.
Mit der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen hast du regelmäßig alles Erforderliche getan, um den Schaden und auch den Schadenumfang an deinem Fahrzeug zu beweisen. Du solltest daher einen im Auftrage der Versicherung tätigen Sachverständigen nicht erlauben, dein Fahrzeug zu besichtigen. Dein Sachverständiger hat den entstandenen Schaden in seinem schriftlichen Gutachten umfassend und vollständig dokumentiert und kalkuliert.
Trotzdem kann es vorkommen, dass die gegnerische Versicherung Ihr Fahrzeug durch eigene Sachverständige nochmals nachbesichtigen lassen möchte. Nun ist Vorsicht angebracht! Denn aus Sicht der zahlungspflichtigen Versicherung macht eine solche Maßnahme nur dann einen Sinn, wenn hierdurch Kosten eingespart werden können. Da aber der (versicherungseigene oder versicherungsnahe) Sachverständige der Versicherung zunächst auch einmal Geld kostet, rechnet sich eine Nachbesichtigung für die Versicherung nur dann, wenn zusätzlich zu den Kosten des eigenen Sachverständigen noch ein weiterer Betrag eingespart werden kann. Offensichtlich soll dieser Betrag an deinem Fahrzeugschaden eingespart werden! Wo sonst? Siehe hierzu auch LG München I (19 S 11609/90), AG Wiesbaden ( 91 C 1735/98 ) und LG Kleve 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239)
Außerdem bin ich stark verwundert, ohne jemanden angreifen zu wollen, weshalb sich dein Gutachter auf "Verhandlungen" seitens des Schädigers einlässt !:shock: Wo ist da die Unabhängigkeit ??? Das Gutachten seitens der Versicherung von qualifizierten SV´s nicht anerkannt werden ist mir neu. Wo gibts denn sowas :lol: Leider kann ich deinem vorstehenden Beitrag nicht entnehmen ob der Versicherngs SV deinen Wagen nun in Augenschein genommen hat oder nicht.
Ferner verstehe ich auch nicht was es für Verhandlungen zum WBW und RW gibt ? Wir sind ja nicht auf dem Basar ! Du hast einen SV beauftragt, der in seinem Gutachten WBW und RW ermittelt hat ! Darauf kannst du dich stützen. Laß dich da auf nichts ein, ein findiger Rechtsanwalt wird dir das aber genauer erläutern. Sollte es zu weiteren Streitigkeiten kommen hilft nur klagen, klagen, klagen !
Im übrigen stellt sich mir rein interessehalber die Frage, wie Ergebnis des Gutachtens lautet. WBW ? RW ? Total- oder Reparaturschaden ? Stundenverrechnungssätze ?? evtl. UPE-Aufschläge ??
Mfg