tatsächliche Anhängelast eines PKW

Diskutiere tatsächliche Anhängelast eines PKW im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; Da es hier schon heftige Diskussionen gab, was man nun ziehen darf, hier mal meine ERfahrungen. Fall1: Mein Auto darf max 1200kg gebremst ziehen...
Corsa-A-LET

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Da es hier schon heftige Diskussionen gab, was man nun ziehen darf, hier mal meine ERfahrungen.

Fall1:
Mein Auto darf max 1200kg gebremst ziehen.
Der Anhänger den ich ziehen will hat ein zulassiges Gesamtgewicht von 1200kg. Ich darf ihn ziehen, egal wie schwer er beladen ist (bis max 1200kg ges.)

Fall2:
Mein Auto darf max 1200kg gebremst ziehen.
Der Anhänger den ich ziehen will hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg. Ich darf ihn ziehen, wenn er inkl. Ladung nicht mehr wie 1200kg wiegt. Das heißt, wenn er leer 500kg wiegt, dürfte ich ihn auch ohne Probleme leer oder beladen bis 1200kg Gesamtgewicht ziehen.

Da wir hier mal heftig diskutierten, rief ich die Polizei an, die sollten es ja wissen.
Resultat: Giessen sagte, Fall1 ist richtig.
Limburg sagte Fall2 wäre richtig.

Jetzt schrieb ich an den ADAC sowie an Autobild.

Resultat: Autobild bestätigt Fall2, die Antwort vom ADAC steht noch aus.

Was sagt Ihr?
 
A

Astrarix

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Fall 2 ist korrekt. Interessant ist dann noch die zul. und tatsächliche Stützlast.
 
isnogud

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darfst doch in beiden Fällen ziehen solange weder Anhänger noch Fahrzeug überladen sind.
Das würde heissen:

max. 1200kg dürfen hinten dran hängen, mit Ladung und mit Hänger.
Anhänger wiegt 500kg dann darfst in beiden Fällen max. 700kg aufladen.
 
Der Frank

Der Frank

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Fall 1 ist korrekt......

warum? auch das theoretische zulässige Gesamtgewicht darf nicht mehr sein als ein zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges, dabei ist es egal ob der Hänger leer ist (zb 500kr) oder beladen bis max 1200kg.

Bei Nichtbeachtung drohen drastische strafen!
 
Vectra CDX

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Kann mir mal einer erklären, was an Fall1 falsch sein soll?

Der Wagen darf 1200kg ziehen...der Hänger wiegt maximal 1200kg. Warum soll das nicht gehen?
 
Der Frank

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Es gilt für Klasse B! Da darf man keinen Hänger ziehen welcher ein grösseres zulässiges Gesamtgewicht als das des Fahrzeuges hat, egal ob der hänger leer ist oder nur bis gesamtgewicht des zugfahrzeuges beladen.
 
Emerald

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Es gilt für Klasse B! Da darf man keinen Hänger ziehen welcher ein grösseres zulässiges Gesamtgewicht als das des Fahrzeuges hat, egal ob der hänger leer ist oder nur bis gesamtgewicht des zugfahrzeuges beladen.

Du vergisst dass der Hänger dabei das zulässige Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreiten darf UND das zulässige Gesamtgewicht des gesamten Zugs 3,5t nicht überschreiten darf ... :roll:
Gilt aber nur für Führerscheinklasse B :wink:
 
DankeKeke

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So wenn es bei euch so ist wie es bei uns in Österreich ist, dann sieht das so aus:

Also mein Anhänger z.B. den ich habe um mein Rennauto von A nach B und wieder zurück zu bringen hat eine sogenannte Rahmentypisierung.
Das heißt, dass der Anhänger für ein variables Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1200 bis 2000kg zugelassen ist.

Das wiederum heißt: Wenn ich ein Auto habe dass wie in diesem Fall 1200kg ziehen darf, dann darf ich diesen Hänger auch ziehen, aber nur wenn:

Gewicht Hänger (in diesem Fall 360kg) + Gewicht aufgelegte Last kleiner oder gleich 1200kg ergeben.
Wenn ich jetzt ein Auto habe dass 1500kg ziehen darf, dann darf ich auf diesen Hänger wiederum 1500kg-360kg auflegen.

Und so geht das weiter, einmal komplett unabhängig von der Führerscheinklasse, da ist sowieso alles über insgesamt 3500kg Höchstzulässiges Gesamtgewicht Klasse E zu B notwendig, aber das ist ja nicht Thema hier.

Soll in Summe heißen: Fall A ist sowieso richtig und falls der Anhänger eine Rahmentypisierung hat, dann ist Fall B auch richtig.
 
Corsa-A-LET

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Hier gehts ja nicht um Führerscheine.
Ich war bisher auch der Meinung Fall1 ist richtig, bin mir aber weiterhin unsicher.
 
DankeKeke

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dann mußt wohl selbst nen Blick in euer Kraftfahrzeugsgesetz werfen.
 
Janosch

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Und das alles hinterm Smart?

Der wiegt doch selber keine 1000 :))))))))))))

J.
 
Der Frank

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du kannst mit FS Klasse B Anhänger bis 750KG ZGG fahren, immer! auch wenn dein Auto 3,5 Tonnen wiegt!

Ebenfalls kannst du, zb einen Trailer der mehr als 750 KG ZGG wiegt, fahren. Voraussetzung ist aber dass das ZGG des Anhängers das Leergewicht deines Zugfahrzeuges nicht überschreitet und gleichzeitig dann auch die Summe aus ZGG Zugfahrzeug und ZGG Anhänger max. 3,5 Tonnen ist.

*ZGG=zulässiges Gesamtgewicht


§ 6 (1) FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
 
Yellow_Astra

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Fall 2 sage ich auch weil es steht ja Du darfst ziehen bis 1200kg gebremst.
Egal ob dein Hänger 3'000kg ZGG hat oder nicht solange das teil nicht über 1,2t wiegt spielt das keine rolle. Sonst hätte ich viele probleme gehabt damit da mein Wohnwagen ein ZGG hatte von 1400kg.
Leer aber nur 900kg wog. Natürlich beladen mit Motorrad 88kg und 80l Wasser 30l Diesel für Heizung 120l Sprit fürs Motorrad und Auto rückfahrt Gasflaschen 2 Stk zum Kochen bzw Kühlschrank. Gewogen hattte das teil genau 1190kg. Bei der MFK (Schweizer Tüv) hätten die mich niemals wieder gehen lassen wenn ich überladen gewesen wäre, er sagte mir nur das ich einfach nicht über 1200kg beladen darf das wars..
 
Turbo_Uwe

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Also wenn man nur FSK B hat dann darf man weder Fall1 noch Fall2 auf der Straße bewegen.

Hat man FSK BE also Pkw mit Anhänger dann darf man Fall1
fahren.

Fall 2 darfst nicht bewegen da du über 3,5t kommst.
 
backmagic

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Warum sollte ich keinen Hänger ziehen mit höherem zulässigen Gesamtgewicht.

Ich hab am Calibra 1800 KG und fahre immer einen Hänger mit zulässigen 2500 KG. Hatte noch nie probleme bei Kontrollen wenn das reele Gewicht die 1800 KG nicht überschreitet.

Würde sagen Eins und Zwei sind richtig!
 
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