tatsächliche Anhängelast eines PKW

Diskutiere tatsächliche Anhängelast eines PKW im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; §6 FeV sagt doch eigentlich alles....mit der B geht nur Fall 1....sollte eig jedem klar werden.. das beste Bsp war doch ein User aus dem Omega...
Der Frank

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§6 FeV sagt doch eigentlich alles....mit der B geht nur Fall 1....sollte eig jedem klar werden..

das beste Bsp war doch ein User aus dem Omega Forum mit dem Senator. Schön an den Senator einen Anhänger mit 2t ZGG gehängt und gefahren (Hänger war leer, Gewicht ca 300kg). Angehalten worden, Fahren ohne Führerschein (da nur Klasse B), 800 Eu Strafe...
 
Turbo_Uwe

Turbo_Uwe

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§6 FeV sagt doch eigentlich alles....mit der B geht nur Fall 1....sollte eig jedem klar werden..


ne...wenn du nur B hast darfst nur anhänger mit 750kg ziehen...also brauchst für fall ein mind. BE

Warum sollte ich keinen Hänger ziehen mit höherem zulässigen Gesamtgewicht. Ich hab am Calibra 1800 KG und fahre immer einen Hänger mit zulässigen 2500 KG. Hatte noch nie probleme bei Kontrollen wenn das reele Gewicht die 1800 KG nicht überschreitet. Würde sagen Eins und Zwei sind richtig!

Falsch!!!!

du kommst über 3,5t ZGG also geht nicht mit B oder BE :wink:
 
Turbo_Uwe

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Achso, das tatsächliche gewicht interessiert nur jemanden wenn du über Brücken oder so fährst.
Bei Anhänger , Pkw und LKW usw. ist immer das zul. ges. gewicht die vorgabe und die stützlast natürlich.
 
Der Frank

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§6 FeV sagt doch eigentlich alles....mit der B geht nur Fall 1....sollte eig jedem klar werden..


ne...wenn du nur B hast darfst nur anhänger mit 750kg ziehen...also brauchst für fall ein mind. BE

lies dir das nochmal genau durch was da steht, vielleicht verstehst es dann...man darf wie schon zig mal geschrieben, beides mit der B
 
Turbo_Uwe

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lies dir das nochmal genau durch was da steht, vielleicht verstehst es dann...man darf wie schon zig mal geschrieben, beides mit der b

Wie..Was..Wo...steht? du darfst ruhig im ganzen satz reden damit man versteht was du meinst.


es ging hier doch um Fall1 und Fall2 ..??? oder nicht?


und wenn man NUR klasse B hat dann darf man nur anhänger bis 750kg zgg ziehen!!! .....was bitteschön hat bei Fall1 oder Fall2 750kg zgg?? ....hat doch alles mehr?
 
Corsa-A-LET

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es geht ja nicht um den erforderlichen Führerschein, sondern um den Grundsatz!

Ich bin irgendwie immer noch net schlauer was richtig ist!
 
Corsa-A-LET

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Fall1 darfst auf jeden Fall fahren ... Führerscheinklasse jetzt mal aussen vor :lol:
Fall2 ... darfst auch so fahren :wink:
Ja das Fall1 legal ist, is logisch.
Die Frage ist nur ob Fall2 stimmt, da gehen ja die Meinungen nach wir vor auseinander, der eine bestätigt das, der andere das :lol: :?: :eek:
 
Yellow_Astra

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zumindest in der Schweiz dürft ihr auch fall 2 ohne angst vor der Rennleitung haben zu müssen..
Bescheuertes Führerscheinklassensystem habt ihr da..
 
Turbo_Uwe

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es geht ja nicht um den erforderlichen Führerschein, sondern um den Grundsatz


Also wenn wir den FS außen vor lassen dann darfst Fall1 auf der Straße bewegen.

Fall2 ist nicht zulässig weil das zGG des Anhängers das ZGG des zugfahrzeuges überschreitet. Du bräuchtest ein zugfahrzeug welches ein ZGG über 2000kg hat.
Das tatsächliche gewicht was da angesprochen ist interessiert nicht da immer das ZGG als Vorschrift angegeben ist.
 
A

Al

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Hallo, in diesem Thread geht es ja drunter und drüber. Meine Antwort bezieht sich nicht auf eventuell vorliegende führerscheinrechtiche Probleme, sondern nur auf die technische Seite. Gem. § 42 StVZO ist die Anhängelast die hinter einem Kfz mitgeführte, tatsächlich gezogene Last, also nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Daraus folgt zwanglos, dass sowohl Situation 1 als auch Situation 2 zulässig sind. Die tatsächliche Anhängelsast darf einfach nur die Grenze von 1200 kg nicht überschreiten.
 
J

Jakko2003

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also wie ist das jetzt ich hab am wochende mit einem golf2 90ps ein auto abgeholt also aufem hänger der hänger hatte 1tonne und das auto auch also 2000kg ich habe alle führerscheine durfter ich das nun oder nocht

mfg
 
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also wie ist das jetzt ich hab am wochende mit einem golf2 90ps ein auto abgeholt also aufem hänger der hänger hatte 1tonne und das auto auch also 2000kg ich habe alle führerscheine durfter ich das nun oder nocht

mfg
Nein auf keinen Fall.
Der Golf II darf nur 1200kg ziehen.
Das heißt nach Fall1 ein Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht 1200kg, der müßte leer 200 wiegen, und die Fracht dann 1000kg, das wäre legal

Wenn Fall2 auch legal ist, Transportanhänger bis was weiß ich ZGG 1800kg, der Anhänger wiegt leer 550kg, dann dürfte die Fracht nur 650kg wiegen.
Hätten Sie Dich erwischt wärst Du jetzt bestimmt Fußgänger :lol:
 
Corsa-A-LET

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Hallo, in diesem Thread geht es ja drunter und drüber. Meine Antwort bezieht sich nicht auf eventuell vorliegende führerscheinrechtiche Probleme, sondern nur auf die technische Seite. Gem. § 42 StVZO ist die Anhängelast die hinter einem Kfz mitgeführte, tatsächlich gezogene Last, also nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Daraus folgt zwanglos, dass sowohl Situation 1 als auch Situation 2 zulässig sind. Die tatsächliche Anhängelsast darf einfach nur die Grenze von 1200 kg nicht überschreiten.
woher stammt Deine Info?
 
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Al

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@ Corsa-A-LET
Habe ich aus der StVZO, § 42 und einem anerkannten Kommentar dazu.
Gruß "Al"
 
J

Jakko2003

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Nein auf keinen Fall.
Der Golf II darf nur 1200kg ziehen.
Das heißt nach Fall1 ein Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht 1200kg, der müßte leer 200 wiegen, und die Fracht dann 1000kg, das wäre legal

Wenn Fall2 auch legal ist, Transportanhänger bis was weiß ich ZGG 1800kg, der Anhänger wiegt leer 550kg, dann dürfte die Fracht nur 650kg wiegen.
Hätten Sie Dich erwischt wärst Du jetzt bestimmt Fußgänger :lol:

ich sag ma dann hab ich wohl glück gehabt man muss ja auch ma glück im leben haben aber wenn man ein kadett cabrio im tip top zustand für ne kiste bier angeboten bekommt, nunja ich konnte nicht anders handeln :oops:

mfg
 
senator andy

senator andy

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ich wollt noch was sagen wenn man über 3,5 tonnen kommt. aus aktuellem anlass (gestern) hat man mich in siegen rausgewunken. fahrzeug vectra c 1.9 cdti mit 2 tonnen tandemhänger mit ca 800kg gewicht (nur verpackung drauf). das zulässige gesamtgewicht beider fahrzeuge lag bei 4.15 tonnen. als privatperson auf einer privatfahrt wäre alles in ordnung gewesen.
aber es war eine gerwerbliche nutzung und weil ich über 3.5 tonnen lag, fehlte mir das elektronische fahrtenbuch. das wird nu behandelt als hätte ich einen 40 tonner und kostet naximal 1500 strafe, aber gewöhnlich nur 750 €...nur :shock: . es war dem relativ egal das ich jenseits der 130 km/h unterwegs war, der vectra nur 1500 ziehen darf oder dieser sowiso überladen war. nur die einhaltung der lenk und ruhezeiten war dem wichtig. also gelten bei gewerblichen fahrten nochmals andere regeln.

gruß andy
 
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