tatsächliche Anhängelast eines PKW

Diskutiere tatsächliche Anhängelast eines PKW im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; Heute Artikel in der Autobild. Ausschlaggebend ist das tatsächliche gewicht. Der Anhänger kann auch 5t zulässiges Gesamtgewicht haben. Solange...
Roadrunner 16V

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Heute Artikel in der Autobild.

Ausschlaggebend ist das tatsächliche gewicht. Der Anhänger kann auch 5t zulässiges Gesamtgewicht haben. Solange die anhängelast des PKW nicht überschritten ist ist es zulässig.
 
Semper Fidelis

Semper Fidelis

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Oh, habe den Thread mal kurz überflogen:

Roadrunner 16V hat natürlich recht, womit ja die eigentliche Frage beantwortet ist...

aber mit der FSK B ist da noch was, was ich gern los werden will:

Also Ich habe FKB B. Auto: Anhängelast 1450kg. Leergewicht 1270 kg Gesamtgewicht 2000kg
Hänger Leermasse 800kg Tatsächliches Gewicht 1200kg. Gesamtgewicht1200kg
Diese Komination darf ich fahren, obwohl es mehr als 750 KG sind.

So habe ich das in Errinnerung. Ist das richtig?
 
Emerald

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nein ... Hänger darf ned mehr als 750kg haben, wobei das zul. GesamtGewicht des Zugs 3,5to nicht übersteigen darf ...

d. h. wenn du ´nen Transporter mit 2,7to zul. GG fährst, dann darfst da noch nen Hänger mit 750kg dranhängen ...
 
Acki

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Also soweit ich weiß darf er "nur" 750 Kilo ziehen wenn er Klasse B hat.
Die 750 Kilo darf er auch nur ziehen wenn das gebremst/ungebremst auch das Auto ziehen darf.

Wenn er mehr anhängt muss er ne BE haben und darf nicht über 3,5t Gesamtgewicht kommen UND dann darf er die Anhängelast vom Auto nicht überschreiten.
 
Callimatrix

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Mit nur B Führerschein darf man immer einen 750Kg Anhänger ziehen. Also selbst wenn die zuläassige Gesammtmasse des Zugfahrzeugs 3,5to wäre, darf er immer noch einen 750Kg Anhänger ziehen!
Damit ist man zwar bei 4250Kg, aber ist trotzdem legal!
Genau das gleiche hatte ich jetzt nämlich und ich habe deswegen extra inner Fahrschule nachgefragt.
 
Semper Fidelis

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Ja, und wenn ich mehr fahren will folgenede Bedingungen: Gebremst. Auto und Hänger nicht über 3,5 und Leermasse des Autos muss höher sein als gesamtmasse des Hänges. So habe ich das das in Erinnerung.
Ist doch so Oder?
 
Callimatrix

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Ja, so sollte es sein wenn ich es richtig verstanden habe
Wobei gilt, das die zulässige Gesammtmasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesammtmasse des Hängers zusammen diese 3,5to nicht überschreiten darf. :wink:
 
Acki

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@calimatrix: Auf der vorherigen Seite hast du es aber anders geschrieben?!
 
Callimatrix

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@Acki

Das letztere bezieht sich auf einen Anhänger der mehr als 750Kg wiegt.
Dann gilt eben das der ganze Verbund nicht mehr als 3,5to wiegen darf. (Jeweils die zulässigen Gesammtmassen).
Wenn der Anhänger allerdings eine zulässige Gesammtmasse von max. 750Kg hat, darf das Zugfahrzeug trotzdem noch eine zulässige Gesammtmasse von 3,5to haben! Es ergibt sich dann zwar eine Gesammtmasse von bis zu 4250Kg, aber dies ist erlaubt.

Gruss :wink:
 
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Gem. § 6 FeV genügt die Klasse B auch in den Fällen, wo der Anhänger ein zGg von mehr als 750 Kilo hat, wenn folgende Fakten eingehalten werden:
1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein, als die Leermasse des Zugfahrzeugs
2. die beiden zulässigen Gesamtmassen zusammen dürfen nicht höher als 3,5 to liegen.
Somit ist die erinnerung von Crashkid 8182 richtig.
P.S. @Roadrunner: sag ich doch!
 
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