NSW gehen deshalb nicht, weil die TFL nen bestimmtem Abstrahlwinkel einhalten müssen. Als Tagfahrlicht 15° nach oben und unten und 20° seitlich und bei Positionslicht 25° nach oben und unten, innen 45° außen 80°. für beide gild min 250mm überm Boden, 350mm von außen weg und max 400mm auseinander.
Die richtigen Nachrüsttagfahrlichter sind mit Vorsicht zu genießen, denn es wird oft gesagt das es nicht Eintragungspflichtig ist. Das bezieht sich aber nur rein auf die Lampen selber da die mit dem E-prüfzechen gekennzeichnet sind. Sind etwaige aufsätze dabei um die Tagfahrlichter am Auto zu montieren, dann müssen die Aufsätze definitiv eingetragen werden.
Am besten du besorgst dir einen sogenannten Tagfahrlichtschalter und dann funzt das Abblendlicht als Tagfahrlicht. Leuchtet dann mit 80% der Leuchtkraft bzw ist einstellbar.