KFZ Versicherungsfrage, es geht um mehrere Verträge

Diskutiere KFZ Versicherungsfrage, es geht um mehrere Verträge im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Habe mal ein paar Fragen zu KFZ Versicherungen, will mich erstmal hier schlauch machen, damit ich beim Versicherungsverein nicht ganz dumm da...
16VplusX

16VplusX

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Habe mal ein paar Fragen zu KFZ Versicherungen, will mich erstmal hier schlauch machen, damit ich beim Versicherungsverein nicht ganz dumm da stehe wenn ich verhandeln will ;-)

Beispiel:
1.Wagen Opel Signum 30% (oder 35%?also das niedrigste was geht)
der 2. Wagen ist ein Astra mit 60% und der Drittwagen ein Corsa mit 70%

Versicherung kann man generell nur wechseln zum Jahresende Stichtag 30.11.

Jetzt verkauft man den Erstwagen also den Signum und kauft sich nen Vectra und meldet den mit den 30% an, da es aber ein anderes Auto ist, sollte man doch die Möglichkeit haben, dieses Auto bei einer anderen Versicherung zu versichern. Ist dies wirklich mit dem 1. Auto möglich? wechseln dann alle anderen Autos auch auf die Versicherung des 1. Wagens bzw. kann man den Erstwagen wenn man ihn verkauft hat und einen anderen dafür anmeldet während des Jahres so wie oben beschrieben somit zu einer anderen Versicherung zu kommen?

Oder geht das nur mit dem Zweit- und oder Drittwagen und der Erstwagen kann immer nur zum 30.11 wechseln? und müssen dann alle 3 autos bei ein und der gleichen Versicherung sein?

Ist etwas kompliziert beschrieben.... ich will einfach wissen ob ich mit dem Erstwagen wenn ich nen anderes Kaufe und neu anmelde mit den 30% Vertrag mir die Versicherung aussuchen kann oder oder ob ich auch gebunden bin an die alte Versicherung?
 
nebu

nebu

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1. Man kann auch wechseln wenn du eine Beitragserhöhung kriegst. Dann hast du nämlich ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen.

2. Normalerweise hat die Versicherung beim Fahrzeugwechsel ein Anrecht das der Wagen wieder bei ihnen versichert wird. Allerdings machen die Gesellschaften in der Regel davon keinen Gebrauch, weil ein KFZ Kunde Geld kostet und die im Grunde froh sind wenn du wechselst.

3. Du kannst nur mit dem Erstfahrzeug wechseln. Die anderen beiden müsstest du dann zum Jahreswechsel rüber ziehen. Vielleicht geht da noch was mit Punkt 1.

4. Bei den Prozenten der 2. und Dritt Wägen hast du doch sicher eine Rabattierung über die Zweitwagenregelung bekommen oder? Wenn dies der Fall ist musst du aufpassen denn unter Umständen hast du bei einem Wechsel höhere Prozente weil Gesellschaft B dich anders einstuft als Gesellschaft A bzw. Gesellschaft A bei der du jetzt bist dir Sonderkonditionen eingeräumt hat und diese erlischen bei einem Wechsel.
 
M

MitchRV

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Alles richtig Kollege :)

Eins darf ich noch ergänzen: bei ein paar Gesellschaften ist der Wechsel zum 01.01 nicht möglich. Hier gilt immer ein ganzes vertragsjahr. Z.b. Zulassung am 04.02.2011, Kündigung zum 04.02.2012 möglich
 
TingelTangelBob

TingelTangelBob

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soweit ich es kenne, sind die prozente fast uninteressant. die anzahl der Jahre, welche unfallfrei sind, sprich der die SF Klasse ist das interessant bei der berechnung, da es bei den versicherungen hier unterschiede gibt.
also um etwas vergleichen zu können, musst du die sf klassen nehmen und angeben.

mfg ttb
 
16VplusX

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soweit ich es kenne, sind die prozente fast uninteressant. die anzahl der Jahre, welche unfallfrei sind, sprich der die SF Klasse ist das interessant bei der berechnung, da es bei den versicherungen hier unterschiede gibt.
also um etwas vergleichen zu können, musst du die sf klassen nehmen und angeben.

mfg ttb

das ist mir bekannt, aber mehr als 10% unterscheiden sich da dier Versicherungen bei den verschiedenen SF klassen auch nicht.
 
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