:lol:
Tschuldigung, aber darüber kann ich nur lachen, das sind hier bei uns in jeder PI minimum 3 Leute, die WIRKLICH Ahnung haben! Ja, die kennen sich wirklich aus ... Sind nur meistens so gut drauf, dass sie einem was kleines anhängen, aber deutlichst darauf hinweisen, dass beim nächsten mal rausziehen deutlich Punkte fällig sind ...
Das mit dem LuFiKasten weiss bei uns jeder Cop ... Bei uns hier is der LuFiKasten-Griff eben ´n Standardgriff, das fällt unter unzulässige Änderung am Fahrzeug, das is das selbe wie nicht eingetragen oder zu lauter Auspuff, der Aufbau eines Absorptionsschalldämpfers hat mir sogar mal ´n Bulle locker lässig nebenbei erklärt :wink:
Unzulässige Änderung am Fahrzeug gibt 3 Punkte pro Beanstandung
Nicht mehr Verkehrszulässig kanns geben wegen mangelnder Radfreigängigkeit <-- das gibt dann unter Umständen ´ne Stilllegung
VERDACHT auf Verkehrsunzulässig, da wird dein Auto vorübergehend stillgelegt, ´n Gutachter guckt sich alles an, schreibt ´n gutachten, fehlt sich nix, dann hast schwein gehabt, dann zahlt dir dein Bundesland alle entstandenen Kosten, fehlt sich was, dann darfst ´ne Vollabnahme nach §21 machen, minimum 160€ ... Den Gutachter usw. darfst auch zahlen, wenns gut läuft, dann hast ´n Abgastest in Höhe von 1.800€ an der Backe ...
Mehr "durfte" ich bisher noch nicht erleben ... Rechtsschutz hilft dir auch nix gegen die sofortige Stilllegung, da die Beamten einen begründeten Verdacht haben, dass das Fahrzeug nicht mehr Verkehrstauglich ist! Dafür sind die da und da kann dir in dem Augenblick kein Anwalt der Welt helfen!
Also ich zieh zu euch hoch, wenn da die Bullen so unwissend sind, dann is das ja richtig nett ... nur darum geht das in Bayern nimmer, hier wird das Gesetz korrekt durchgesetzt, hier gilt der Grundsatz "Eingetragen und somit können die einem nix mehr" schon lange nimmer ...