Gewerbe anmelden (nebenberuflich)

Diskutiere Gewerbe anmelden (nebenberuflich) im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Moin. Die Arbeiten an meiner Drehmaschine nehmen doch etwas größere Ausmaße an, so das ich mir noch eine zweite, kleinere kaufen werde. Jetzt...
Corsa-A-LET

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Moin.
Die Arbeiten an meiner Drehmaschine nehmen doch etwas größere Ausmaße an, so das ich mir noch eine zweite, kleinere kaufen werde.
Jetzt überlege ich mir, nebenbei ein Gewerbe anzumelden, denn hauptberuflich bin ich normaler Angestellter.
Dazu hab ich 3 Fragen.

1. Die Maschine steht beim Kumpel in der Garage, und davon sollte keiner wissen. Was könnte ich auf meine Wohnanschrift anmelden?
2. Einige Teile sind für meinen Arbeitgeber. Ist soetwas kritisch?
3. Wie muß ich vorgehen, was kostet mich das, welche Auflagen habe ich, welches Gewerbe sollte ich anmelden?
 
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corsalete

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Kann dir nicht genau deine frage beantworten, aber eine wichtige Sache- wenn du beruflich das gleiche machst wie nebenbei musst du deinem Chef das sagen.

Sonstige Infos besorgst dir am besten bei HWK, IHK und Steuerberater, weil in dem Gebiet wird unwahrscheinlich viel quatsch erzählt.
 
Entenschorsch

Entenschorsch

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Ja, da gibts auch viele Aunahmeregelungen.

Aber was ich weiß, dass du als Kleinunternehmer mit UST Befreiung unter einem gewissen Umsatz auf jeden Fall schonmal keine Probleme mit dem Standort etc. hast, da sowieso nicht absetzbar.

Also wenn du dich einfach gegen Schwarzarbeit absichern willst, is Punkt 1 so schon mal abgesichert normalerweise.

Punkt 2 raff ich net, du stellst Sachen für deinen Chef her, oder du stellst dort in deiner Freizeit Teile her?
Wenn du Sachen für deinen Chef baust, wie verrechnet ihr dass dann? Und wie gibt er das an, oder gar net?
 
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riden

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Ich habe mit sowas beruflich zu tun.

1. Du kannst die Garage deines Kumpels als Betriebssitz anmelden oder deine Wohnung als Hauptsitz (Handel) und die Garage als Filliale (Fertigung).

2. Ja das könnte kritisch sein. Zuerst muss auf jeden Fall die Rechnungslegung sauber sein. Weiterhin kommt es auf die Abhängigkeit zu ihm an. Dies könnte bedeuten dass du entweder scheinsselbständig agierst oder in deiner Selbstständigkeit versicherungspflichtig wirst. Beides wird häufig anders betrieben, kommt es bei einer Kontrolle raus, werden Strafverfahren verteilt.

3. Die Kosten kann man jetzt nicht abschätzen. Du brauchst auf jeden Fall eine Genehmigung deines AG und eine Gewerbeanmeldung für Produktion und Verkauf solcher Teile.
 
Entenschorsch

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zu 2.

Das kann man auch einfach regeln.

Ich hab z.B. Überstunden anrechnen lassen für Heimarbeit. Ich hab immer Samstags daheim kleine Baugruppen montiert (1 geschweisster Träger, 3 Schrauben, 1 Auslösefahne, 1 Pneumatikventil und Anschlüsse dran)

Hab die Teile mit nach Hause bekommen, und pro Teil 15 Minuten angerechnet bekommen.

Da man für Überstunden, wenn sie ausbezahlt werden, mehr Abzüge zahlen muss, wurde das ganze mit ner individuellen Leistungszulage ausgeglichen, wo glaube ich auch net soviel Abgaben anfallen im Vergleich zu Überstunden.
Kohletechnisch muss es unterm Strich halt passen.


Möglichkeiten gibts genug, mann muss nur reden. :wink:
 
Corsa-A-LET

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Danke für Eure Antworten, ich warte jetzt auf einen Rückruf unseres Gewerbeamtes.

Mein AG ist mit der Anmeldung einverstanden, bzw verlangt er, weil Rechnungen aus der Portokasse macht er berechtigterweise nicht. Und ich hab auch keine Lust irgendwann Ärger zu bekommen oder zu verursachen.
Bei den Rechnungen handelt es sich üblicherweise um Kleinbeträge <50€, mit Ausnahmen nach oben!

Wenn ich die Garage als Fertigung anmelde, dann muß die sicher gewisse Standarts erfüllen, das fällt aus. Mein Kumpel schraubt da auch Hobbymäßig an Autos, das muss kein Amt wissen.
Wenn ich das nicht zu kritisch sehe, bleibt nur eine Anmeldung auf meinen Wohnsitz, aber hier hab ich ja keine Fertigung...
Was, wenn die einer vom Amt sehen will?

Daher möchte ich mich hier vorab informieren, das Amt frag ich bestimmt nicht wie ich die Garage umgehen kann :lol:
 
Entenschorsch

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Wenn ich die Garage als Fertigung anmelde, dann muß die sicher gewisse Standarts erfüllen, das fällt aus. Mein Kumpel schraubt da auch Hobbymäßig an Autos, das muss kein Amt wissen.
Wenn ich das nicht zu kritisch sehe, bleibt nur eine Anmeldung auf meinen Wohnsitz, aber hier hab ich ja keine Fertigung...
Was, wenn die einer vom Amt sehen will?

Nur ne Vermutung, aber wenn die von dir keine UST sehen, du folglich auch nix absetzen kannst, und auch die Bücher passen, kommt da keine Sau.

Also ne Zertifizierungspflicht wegen Fertigungsstandart oder ne BG Begehung wegen Sicherheitsfaktoren wirds da net geben.
Ausser du willst natürlich brisante Teile z.B. für einen zertifizierten Betrieb herstellen, wo bei den Teilen gewisse Dokumentationen oder sonstiges gefordert wird.
Das interessiert aber nicht das Amt, sondern eher Niszert, den TÜV, die BG oder die Kundschaft wo die Teile letztendlich landen.
Da sollte dann aber dein Kunde drüber bescheid wissen.
 
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riden

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Wenn ich die Garage als Fertigung anmelde, dann muß die sicher gewisse Standarts erfüllen, das fällt aus. Mein Kumpel schraubt da auch Hobbymäßig an Autos, das muss kein Amt wissen.
Wenn ich das nicht zu kritisch sehe, bleibt nur eine Anmeldung auf meinen Wohnsitz, aber hier hab ich ja keine Fertigung...
Was, wenn die einer vom Amt sehen will?

Nur ne Vermutung, aber wenn die von dir keine UST sehen, du folglich auch nix absetzen kannst, und auch die Bücher passen, kommt da keine Sau.

Also ne Zertifizierungspflicht wegen Fertigungsstandart oder ne BG Begehung wegen Sicherheitsfaktoren wirds da net geben.
Ausser du willst natürlich brisante Teile z.B. für einen zertifizierten Betrieb herstellen, wo bei den Teilen gewisse Dokumentationen oder sonstiges gefordert wird.
Das interessiert aber nicht das Amt, sondern eher Niszert, den TÜV, die BG oder die Kundschaft wo die Teile letztendlich landen.


Da sollte dann aber dein Kunde drüber bescheid wissen.


Das ist leider nicht richtig.

Es gibt immer noch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die sich solche Dinge und rechtliche Konstrukte ganz genau vor Ort ansehen. Auch sowas von deinem Kumpel!
 
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riden

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zu 2.

Das kann man auch einfach regeln.

Ich hab z.B. Überstunden anrechnen lassen für Heimarbeit. Ich hab immer Samstags daheim kleine Baugruppen montiert (1 geschweisster Träger, 3 Schrauben, 1 Auslösefahne, 1 Pneumatikventil und Anschlüsse dran)

Hab die Teile mit nach Hause bekommen, und pro Teil 15 Minuten angerechnet bekommen.

Da man für Überstunden, wenn sie ausbezahlt werden, mehr Abzüge zahlen muss, wurde das ganze mit ner individuellen Leistungszulage ausgeglichen, wo glaube ich auch net soviel Abgaben anfallen im Vergleich zu Überstunden.
Kohletechnisch muss es unterm Strich halt passen.


Möglichkeiten gibts genug, mann muss nur reden. :wink:


Wenn es wirklich genau so ist, dann ist es einfach eine ganz normale Fertigung im Rahmen deiner Beschäftigung.
Gilt für deine Beschäftigung ein Tariflohn?
 
Entenschorsch

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Ja, aber nicht das Amt selbst.

Wenn er die Garage nicht rein gewerblich, sondern beide Nutzungen angibt, isses kein Ding!

Und wenn keine UST bezahlt wird, und dadurch nix abgesetzt werden kann, kann man auch net bescheissen.
Also warum sollte der Zoll da auftauchen? Höchstens weil was am Geldfluss net stimmt, aber dann kommen die mit Durchsuchungsbefehl.

Es gibt einfach keinen Grund, und Proforma is nicht. Die müssen sich ebenso auf begründeten Verdacht Zutritt verschaffen wie die Polizei auch.

"Wir schauen mal nach dem Rechten" gibts da wohl nicht. Das weiß ich aber net 100%ig. Zumindest ist meinem Bruder, der nebenbei als UST befreiter Kleinunternehmer seit über 10 Jahren nebenbei Kohle macht, noch nicht einmal einer ins Haus geflattert.
Allerdings weiss ich da, dass die Bücher auch zu 100% passen. Die macht nämlich seine Frau (Steuerberaterin) :wink:
 
nebu

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Wenn sich das so lohnt wieso mietest du dann nicht einfach extra dafür irgendwo ne kleine Halle/Garage?

Klar sind das zusätzliche Kosten aber dann steht der Legalität doch nichts im Wege.

Bin mir nicht zu 100% sicher aber ich hatte mich da auch mal schlau gemacht, weil wir ne Halle auf dem Grundstück haben und diese privat nutzen.

Ich hätte aber soweit ich das raus bekommen habe, trotzdem dort gewerblich was machen können. Einfach den Rest irgendwie abtrennen bzw. genau festlegen was gewerblich is und was nicht.
 
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riden

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Ja, aber nicht das Amt selbst.

Wenn er die Garage nicht rein gewerblich, sondern beide Nutzungen angibt, isses kein Ding!

Und wenn keine UST bezahlt wird, und dadurch nix abgesetzt werden kann, kann man auch net bescheissen.
Also warum sollte der Zoll da auftauchen? Höchstens weil was am Geldfluss net stimmt, aber dann kommen die mit Durchsuchungsbefehl.

Es gibt einfach keinen Grund, und Proforma is nicht. Die müssen sich ebenso auf begründeten Verdacht Zutritt verschaffen wie die Polizei auch.

"Wir schauen mal nach dem Rechten" gibts da wohl nicht. Das weiß ich aber net 100%ig. Zumindest ist meinem Bruder, der nebenbei als UST befreiter Kleinunternehmer seit über 10 Jahren nebenbei Kohle macht, noch nicht einmal einer ins Haus geflattert.
Allerdings weiss ich da, dass die Bücher auch zu 100% passen. Die macht nämlich seine Frau (Steuerberaterin) :wink:

leider auch wieder net ;)

Im Prüfverfahren hat die FKS mehr Befugnisse als die Polizei. Wenn es um Beschäftigungen, Tätigkeiten und dergleichen Annahmen geht, haben sie ein Prüfrecht und die entsprechende Betretungsbefugnis.
 
Entenschorsch

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Im Prüfverfahren hat die FKS mehr Befugnisse als die Polizei. Wenn es um Beschäftigungen, Tätigkeiten und dergleichen Annahmen geht, haben sie ein Prüfrecht und die entsprechende Betretungsbefugnis.

Das stimmt wohl, aber das ist betriebsartabhängig.

Auf ner Baustelle z.B. dürfen die wahrlich auftauchen und kontrollieren.

Da müssen die Beschäftigten wegen der Nachweispflicht aber auch immer ihren Sozialversicherungsausweis, und minimum den Perso dabei haben.

In einem ortsansässigem Betrieb besteht diese Pflicht aber nicht. Da ist alles im Personalbüro hinterlegt, und der Arbeiter ist nicht weit weg davon.
Komischerweise gilt dann, wenn ich z.B. auf Montage fahre, keine Mitführungspflicht des Sozialausweises, obwohl ich net in meinem Stammwerk bin. Und da kommts auch ma vor, dass ich in ner Bäckerei bin, die eben erst gebaut wird.
Komisch dass die Bauarbeiter und Handwerker um mich rum die Pflicht haben, und ich net.
Ich war auch schon bei ner Kontrolle anwesend, ich und mein Team wurden kurz befragt, der leitende Ing. der Baustelle hatte den Montageauftrag unserer Firma gezeigt, und wir wurden gar nicht weiter beachtet von den Kontrolleuren.

Also ich weiss echt net genau wie das läuft, aber wenn die Unterschiede so gravierend auffallen würd ich mich erstmal informieren.

BTW: Das interessiert mich jetzt auch, also wenn jemand da mal ne Quellenangabe dazu hätte.....
 
happydee45

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Umsatzsteuerfreigrenze für Kleinunternehmen liegt bei 17.500€ oder 5.000€ Umsatz. Körperschafts- und Gewerbesteuer fällt ab 35.000€ Umsatz oder 5.000€ Gewinn an
 
FinnBär

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Biebertal
@MArtin Sozianversicherungsausweiss ist schon seit einer Weile keine Pflicht mehr, nur Ausweis musst du dabei haben.

Ansonsten Sebbi mein Tip, Steuerberater fragen, gerade was Geldsachen angeht, zwar kostet der, aber der bringt auch viel.

Dann als nächstes alles was so Arbeitsschutz etc angeht, ab zu Handwerkskammer oder direkt die Berufsgenossenschaft nerven, weil du musst doch ja auch als Selbstständiger versichert sein Zwecks Unfallversicherung blah blah

Und am allerbesten setze dich mal mit so einem Futzi von so einem Existenzgründungsdingens hin, weil da gibt es sicherlich auch Zuschüsse etc. Da geht es ja auch darum welche Firmenform du haben willst, Einzelunternehmer, OHG etc.

Und generell gibt es kein Gesetz was dir verbietet, deinem Arbeitgeber auch als Zulieferer zur Seite zustehen. Kenne einige die sowas machen oder gemacht haben. Probleme gibt es nur dann bei dir in der Firma in Form von Neid.
 
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Reiner Husten

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Normaler Weise gehen doch da bei den Auditoren im Betrieb die roten Lampen an. So weit ich hier mitbekommen hab bist du selbst bei euch dafür zuständig.Kannst also dein eigenes Lieferantenaudit durchführen.

Überschlag doch erstmal ob ein Kleingewerbe mit 17000 Umsatz/Jahr für dich denkbar wäre?
 
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riden

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Im Prüfverfahren hat die FKS mehr Befugnisse als die Polizei. Wenn es um Beschäftigungen, Tätigkeiten und dergleichen Annahmen geht, haben sie ein Prüfrecht und die entsprechende Betretungsbefugnis.

Das stimmt wohl, aber das ist betriebsartabhängig.

Auf ner Baustelle z.B. dürfen die wahrlich auftauchen und kontrollieren.

Da müssen die Beschäftigten wegen der Nachweispflicht aber auch immer ihren Sozialversicherungsausweis, und minimum den Perso dabei haben.

In einem ortsansässigem Betrieb besteht diese Pflicht aber nicht. Da ist alles im Personalbüro hinterlegt, und der Arbeiter ist nicht weit weg davon.
Komischerweise gilt dann, wenn ich z.B. auf Montage fahre, keine Mitführungspflicht des Sozialausweises, obwohl ich net in meinem Stammwerk bin. Und da kommts auch ma vor, dass ich in ner Bäckerei bin, die eben erst gebaut wird.
Komisch dass die Bauarbeiter und Handwerker um mich rum die Pflicht haben, und ich net.
Ich war auch schon bei ner Kontrolle anwesend, ich und mein Team wurden kurz befragt, der leitende Ing. der Baustelle hatte den Montageauftrag unserer Firma gezeigt, und wir wurden gar nicht weiter beachtet von den Kontrolleuren.

Also ich weiss echt net genau wie das läuft, aber wenn die Unterschiede so gravierend auffallen würd ich mich erstmal informieren.

BTW: Das interessiert mich jetzt auch, also wenn jemand da mal ne Quellenangabe dazu hätte.....


Glaub mir einfach...ich weiß genau wovon ich rede ;)

SVA ist schon seit 2009 nicht mehr...nur Perso in den Bereichen des 2a ScharzArbG
 
Oma Latsch

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hinten aufm Hof
Dennis hör auf hier rumzuspammen :)

erst machst du beim Bodybuilding den Klugfred und jetzt hier. :)
 
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