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StarvinMarvin
Moin,
ich hab am Astra H OPC jetzt Eibach Federn und hinten 15er H&R Platten montiert. Dekra Prüfer fuhr den Hobel und prüfte und es war alles ok. Vorne kommen jetzt noch 10er SCC Platten drauf, da mir 15mm etwas zu heikel wegen dem Radhaus bei Lenkeinschlag sind.
Gutachten für die Platten sind zwar vorhanden, jedoch wurden hier nur immer Serienräder geprüft und ich fahre OZ 8x18 ET38 und sowas gibt es Original nicht.
Ich weiß, dass ich ne §21 Prüfung beim TÜV machen muss. Nach Nachfrage beim TÜV in Düddeldorf sagte man mir es wäre kein Problem, wenn er in seiner Datenbank ein Gutachten für Räder findet, die dann die entsprechende ET ausweisen, ansonsten kann keine Eintragung erfolgen. Wegen 2% Spurverbreiterung max, ET und so.
In den Gutachten der Platten steht aber etwas drin, dass wenn die Räder nicht im gutachten aufgeführt sind, eine Bewertung nach §21 gemacht werden muss, mit Prüfung auf Freigägigkeit und ich denke auch Abdeckung des Profils.
bin jetzt etwas verwirrt, weil dort nicht steht, dass ein gutachten vorhanden sein muss und der Prüfer meint jedoch es muss eins für die Felgen und der resultierenden ET mit den Spurplatten geben.
Hat damit jemand Erfahrung und kann mir vielleicht auch nen kompetenten und kulanten Prüfer im Duisburger Raum nennen?
Ich will hier nicht unnötig Geld ausgeben und es bei verschiedenen Prüfern versuchen müssen.
Gruß
Marc
ich hab am Astra H OPC jetzt Eibach Federn und hinten 15er H&R Platten montiert. Dekra Prüfer fuhr den Hobel und prüfte und es war alles ok. Vorne kommen jetzt noch 10er SCC Platten drauf, da mir 15mm etwas zu heikel wegen dem Radhaus bei Lenkeinschlag sind.
Gutachten für die Platten sind zwar vorhanden, jedoch wurden hier nur immer Serienräder geprüft und ich fahre OZ 8x18 ET38 und sowas gibt es Original nicht.
Ich weiß, dass ich ne §21 Prüfung beim TÜV machen muss. Nach Nachfrage beim TÜV in Düddeldorf sagte man mir es wäre kein Problem, wenn er in seiner Datenbank ein Gutachten für Räder findet, die dann die entsprechende ET ausweisen, ansonsten kann keine Eintragung erfolgen. Wegen 2% Spurverbreiterung max, ET und so.
In den Gutachten der Platten steht aber etwas drin, dass wenn die Räder nicht im gutachten aufgeführt sind, eine Bewertung nach §21 gemacht werden muss, mit Prüfung auf Freigägigkeit und ich denke auch Abdeckung des Profils.
bin jetzt etwas verwirrt, weil dort nicht steht, dass ein gutachten vorhanden sein muss und der Prüfer meint jedoch es muss eins für die Felgen und der resultierenden ET mit den Spurplatten geben.
Hat damit jemand Erfahrung und kann mir vielleicht auch nen kompetenten und kulanten Prüfer im Duisburger Raum nennen?
Ich will hier nicht unnötig Geld ausgeben und es bei verschiedenen Prüfern versuchen müssen.
Gruß
Marc