Eintragung von starren Vollschalensitzen

Diskutiere Eintragung von starren Vollschalensitzen im Straßenlage Forum im Bereich Technik; Hi Leutz, hab da so ein Problem: Anfang der Woche wollte ich meine Sparco Vollschalensitze beim TÜV eintragen lassen und da sagtre mir der gute...
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Speedy Corsalez

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Hi Leutz,

hab da so ein Problem: Anfang der Woche wollte ich meine Sparco Vollschalensitze beim TÜV eintragen lassen und da sagtre mir der gute Mann, das die Sitze bei Fahrzeugen ab Baujahr 1993 eine Lehnenverstellung von min. 15° haben muss. - Wisst ihr zufälligerweise eine TÜV-, DEKRA-Stelle oder andere Firmen, die mir die Sitze vielleicht doch noch eintragen könnten? Vielen Dank schon mal im voraus.
 
Fasemann

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dann soll er mal messen was passiert wenn du die originale kurbel unter dem stz drehst >>>>>> dann ändert sich der lehnen winkel .. ist zwar zu wenig aber auslegungssache ... so kann es gehen sonst § 70 ausnahmegenehmiging .. aber die ist schwer zu bekommen . :x
 
STEPHAN

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ich denke mal das sieht schlecht aus für dich die zeiten sind vorbei wo man mal eben für ne mark!! mehr fast alles eingetragen bekommt! :wink:
aber frag trotzdem mal bei hotwheels in hamburg oder bei sat in euskirchen!
 
Fasemann

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bei den 2 kannste es dir aber lieber selber auf kopierten papier zu hause drucken :shock: :shock: , bevor ich da nen mark in tüv investiere melde ich die karre im ausland an .. 8)
 
Steinmetzer

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Oder du fährst zu No Limits nach Minden....die haben mir auch meine Vollschalen eingetragen :wink:

Greetz...
 
Flashpoint

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Bei Hot-Wheels bekommst die eingetragen, hauptsache die sind vor und zurück verschiebbar. Ganz so extrem wie Faseman das sagt isses nicht bei Hot-Wheels. Da kommt schließlich einer vom TÜV Nord! Wie sie den dazu überreden weiss ich nicht, aber das ist doch egal. Hauptsache eingetraegn. Und da es TÜV-Nord ist kann dir auch keiner was!

greetz Alex
 
D@niel

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Klar wenn die Grünen dich anhalten und sagen das geht nicht, wird die Karre sichergestellt und von nem Sachverstänigem kontrolliert und wenn der dann sagt is nich wirds wieder ausgetragen!!
Und dann haste das ganze geld ausm Fenster geschmissen!
 
Emerald

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nach aktuellem Gesetz gilt folgendes:

TÜV/Dekra/sonstwas trägt ein .... du glaubst, das is sicher???
Cops sagen, is nich zulässig <-- ist nicht zulässig, auch wenn´s eingetragen is, denn du kannst nicht beweisen, dass du es seit der tüv-eintragung nicht verändert hast, was ziemlich schwierig sein wird :wink:
 
Steinmetzer

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Die Cops können gar nichts...die sind nämlich nur Cops und keine Sachverständigen so sieht es aus ! Natürlich gibt es eine Menge Ärger wenn die Cops Stunk machen allerdings dürfen sie dir die Karre nicht stillegen da in diesem Sinne keine gefährliche Straßenverkehrgefährdung vorliegt. Zumindest nicht bei Sitzen. Bei Veränderungen an der Lichttechnischen Anlagen sieht die Sache schon wieder anders aus. Das heisste bei den Sitzen bekommst du höchstens eine Mängelkarte....gut und wie soll die begründet sein ? Sitze nicht eingetragen ? Son Quatsch die sind ja eingetragen....Auch wenn die Karre stillgelegt wird und ein polizeilicher Gutachter das Ding aus dem Verkehr zieht man kann bekanntlicher Weise von jedem Gutachten ein erneutes Gegengutachten erstellen lassen uns somit das vorige widerlegen !!!! Nur gut wenn man dazu noch einen Bekannten hat der Sachverständiger ist :wink:
Genau deshalb plediere ich immer wieder an alle die in irgendeiner Form ein getuntes Auto fahren auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, meinetwegen auch NUR Verkehrsrechtsschutz !
Wenn es sein muß klagt man damit bis in die letzte Instanz, was wahrscheinlich keine Staatsanwaltschaft mitmachen würde wegen ein paar Sitzen....das lohnt nicht ! :shock:
Lange Rede kurzer Sinn, lasst euch von den Cops bloß nicht verarschen....bei solchen Sachen gibt es viel zu viel Willkür !!!!!

Greetz...
 
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Blademage

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Das Problem dabei ist ja, daß mir keiner den Aufwand eretzt. Ich muß mich ärgern, ich muss Zeit investieren. Selbst wenn es mich dank Rechtsschutz nix kostet, geht mir doch viel verloren.
 
Steinmetzer

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Gut, das ist klar ! Das weiß aber jeder selbst vorher !!! Oder willst du mir jetzt erzählen das deine Phase IV eingetragen ist ???? :wink:

Greetz...
 
Emerald

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@Steinmetzer: sportauspuff in Verbindung mit offenem Luftftilter is nich zulässig, da es das Abgasverhalten verändert :wink: Das wissen MANCHE Cops, die auch noch für sowas geschult werden :shock: aber es is den "besseren" Tüv-Stationen bekannt, dass das nich zulässig is, also tragen die dir sowas gar nich erst ein :D
 
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Blademage

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Ist sie!
(leider nur auf der Liste an den Weihnachtsmann).

Hier in Österreich ist es ja noch viel schlimmer. Es darf nur die LAndesregierung eintragungen vornehmen. Das tut sie nur dann, wenn der TÜV alles für gut befunden hat. Ein Irrtum der Landesregierung (Also wenn der Polizist findet ein 34cm Lenkrad ist doch zu klein für den Vectra), dann wird das Auto stilllgelegt und die LAndesregierung steht zu ihrem Fehler. Sie hat einen Fehler, und Du Dich strafbar gemacht. So einfach ist das bei uns.

Wir müssen fast alle Veränderungen am Fahrzeug eintragen lassen. Ob es sich nun um ein Lenkrad, einen Sitz, andere Felgen, anderes Fahrwerk einen anderen Mitteltopf oder Wurzelholzeinlagen an der Mittelkonsole handelt. Einzig andere Stoßdämpfer muss man nicht eintragen. Also gelbe Konis mit Serienfedern sind problemlos erlaubt. EU ABEs gelten in .at übrigens auch nix!

Und in meinem Bekanntenkreis haben viele Leute laufend Probleme mit den Eintragungen. Einer hat fast seinen Job verloren, weil sie ihn für jede Kleinigkeit einzeln vorgeladen haben (Lenkrad, Endtopf, Federn, Sitze, Türverkleidungen, Luftfilter, Felgen, Bremsen,...) Da nutzt dann auch der Rechtsschutz nix, wenn die Firma zusperrt, weil Du nie da bist, wegen sowas...
 
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Blademage

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bei uns prinzipiell unzulässig:
Vollschalensitze, Motoränderung (bz. XE statt NE), Xenonumbau und Lenkräder kleiner 32cm (<32cm kann ja keiner mehr lenken, ist die Begründung. Die Erfindung der Servounterstützten Lenkung ist an den österr. Behörden vorbeigegangen. Die Ablesbarkeit der Armaturen interessiert niemanden)
 
Steinmetzer

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@Steinmetzer: sportauspuff in Verbindung mit offenem Luftftilter is nich zulässig, da es das Abgasverhalten verändert Das wissen MANCHE Cops, die auch noch für sowas geschult werden aber es is den "besseren" Tüv-Stationen bekannt, dass das nich zulässig is, also tragen die dir sowas gar nich erst ein

Mag ja auch durchaus sein das es dafür keine ABE gibt, aber ich gebe dir Brief und Siegel darauf das ich es eingetragen bekomme und das ganze ohne Schmuddel TÜV ! Sportauspuff und K&N.....da müßte man ja nahezu jedes Auto stilllegen ! :roll:
Außerdem weiß ich nicht ob du vielleicht zum strengsten TÜV fährst den es in eurem Freistaat gibt, hier in Niedersachsen jedenfalls ist das alles überhaupt kein Thema weder mit den Cops noch mit dem TÜV !

Wir müssen fast alle Veränderungen am Fahrzeug eintragen lassen. Ob es sich nun um ein Lenkrad, einen Sitz, andere Felgen, anderes Fahrwerk einen anderen Mitteltopf oder Wurzelholzeinlagen an der Mittelkonsole handelt. Einzig andere Stoßdämpfer muss man nicht eintragen. Also gelbe Konis mit Serienfedern sind problemlos erlaubt.

Nun gut, das ist ja generell bei uns auch so, nur denke ich das es für dich somit kein Geschenk zu sein scheint in Österreich zu leben.... :?
 
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Blademage

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Ich darf ja nichtmal 50% meines Autos nutzen (max. zulässige Geschwinigkeit in Ö. ist ja 130 :cry: :cry: )
 
Emerald

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ich lebe in Bayern und es ist mehrfach bestätigt worden, dass der Bayrische Tüv wie auch die Bayrischen Cops wohl die strengsten sind !!!!
 
Lutscher

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Hi Leutz,

hab da so ein Problem: Anfang der Woche wollte ich meine Sparco Vollschalensitze beim TÜV eintragen lassen und da sagtre mir der gute Mann, das die Sitze bei Fahrzeugen ab Baujahr 1993 eine Lehnenverstellung von min. 15° haben muss. - Wisst ihr zufälligerweise eine TÜV-, DEKRA-Stelle oder andere Firmen, die mir die Sitze vielleicht doch noch eintragen könnten? Vielen Dank schon mal im voraus.


Hallo, Also beim speedster sind die Sitze auch nicht zu verstellen (lehne) und der hat auch Tüv !!!!!! :idea:

Gruß Steffen
 
Thomas

Thomas

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Hallo,

macht euch mal nicht in die Hose.
Die meisten Luftfilter haben ein Gutachten wo drinsteht das sich weder das Geräusch, Abgasverhalten verschlechtert und die Leistung nicht steigt. Und wenn doch dann nur im gesetzl. Rahmen. Genau so ist es mit dem Auspuff.

Wenn man kein Gutachten hat muss man halt die geforderten Werte prüfen lassen. Geräusch, Abgas, Leistungsgutachten.

Und wenn das jemanden zu teuer ist, baut man er es trotzdem ein oder läßt es irgendwo eintragen. Obwohl keinem Gesetz standhält.

Die Bullen können einem immer drankriegen, selbst wenn der Auspuff eingetragen ist, da die eigentlich immer lauter werden. Dann stellen Sie dir ne Mängelkarte(wo TüV Vorstellung drinsteht und der TüVler sagt dir ist zu laut oder sie Messen es gleich selbst.

Selbst bei ner Einzelabnahme muss das ganze dem Gesetzt standhalten. Wenn der Speedster solche Sitze drin hat dann steht das auch irgendwo in der STZVO=Zullassungsverordnung.

Und wenn man sich wirklich sicher ist das alles legal ist, dann kann man zum Polizisten sagen, das man ne Rechtschutzversicherung hat und wegen dem unnötigem Zeit und Geldverbrauch sich wieder an Ihn wenden wird. Dann wird er sich schon überlegen ob er dein Auto aus unwissenheit stilllegen lassen will.
Und was noch immer gut kommt: Frage sie mal wo das stehen soll.

Welcher Polizist wird dich wegen deinen Sitzten anmachen?
 
J

Jochen

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Kann man die Sitze nich so verstellen wie es laut Gesetz sein soll
Kann man auch einen Zweisitzer draus machen
Die Rückbank kannste dann ausbauen
 
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