Astra auf 4X4 umbau

Diskutiere Astra auf 4X4 umbau im Antrieb Forum im Bereich Technik; Hi Jungs und Mädels Naja besessen wie wir alle hier sind :rolleyes: hehe :p Habe ich mich jetzt durchgerungen ein Projekt zu starten...
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Hi Jungs und Mädels

Naja besessen wie wir alle hier sind :rolleyes: hehe :p
Habe ich mich jetzt durchgerungen ein Projekt zu starten bezüglich eines 4X4 F28 im Astra :D Jetzt hab ich da ein paar fragen wegen des unterbaus...
Welche unterschiede gibt es zwischen der CalibraTurbo und VectraTurbo Bodengruppe? :confused: Länge?Breite? oder doch Baugleich? Welche passt wohl eher unter den Astra??

Da es ja auch 4X4 F20 gibt oder so :confused: diese Verteilergetriebe sind ja schwächer ausgelegt in NM/Leistung.
Wie sieht es aus mit der Bodengruppe aus, ist diese auch schwächer dimensioniert? Blechdicke usw??
Andere aufhängungspunkte am VG als beim Turbo?? :confused:
 
let-vectra

let-vectra

Dabei seit
21.09.2001
Beiträge
7.230
Punkte Reaktionen
22
wende dich doch mal an den nico..astrid 4x4 der fährt so ein allrad monster :D
 
let-vectra

let-vectra

Dabei seit
21.09.2001
Beiträge
7.230
Punkte Reaktionen
22
stimmt egal ob xe oder let...nur das VG ist anders visco usw.....aufhängungspunkte sind gleich.. .
kannst dir also auch nen alten 2000er suchen mit allrad........
 
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Danke

Hy @ all

Danke vielmals ;)
Der unterschied zwischen 16V 4X4 und Turbo 4X4- Bodengruppe
ist ziemlich gross im Preis. Turbo Bodengruppen sind stets Teurer als die anderen, deshalb dachte ich eventuell würde eine andere Blechstärke verbaut... :cool:
Danke an alle..


Gruss Mike
 
L

Lomax

Dabei seit
05.10.2001
Beiträge
118
Punkte Reaktionen
0
Original geschrieben von let-vectra
stimmt egal ob xe oder let...nur das VG ist anders visco usw.....aufhängungspunkte sind gleich.. .
kannst dir also auch nen alten 2000er suchen mit allrad........


8-UNG!
Die Visco ist im Vergleich zum normalen 4x4 ebenfalls stabiler ausgelegt!!!
 
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Behördenkram

Hi @ all

Leider ist es ohne grosse Brieftasche in der schweiz ein 4X4 nicht realisierbar. DTC Gutachten kostet alleine schon 7000.- SFr ca. 9'000.-DM. Danach käme noch der eigentliche umbau hinzu...:)
Da ich zumal noch andere Hobbys habe die Geldintensiv sind siehe anhang.. werde mich daher zeitlich nur damit beschäftigen einen Frontkratzer aufzubauen aber trotzdem vielen Dank an alle...

:D :cool:


Gruss

Mike
 
G

Guest

Guest
Umbau

Hallo Landsmann!

Wenn Du sowas machen willst, hier mein Vorschlag;

Besorge Dir ein deutsches Fzg. Lass dieses dann in Deutschland umbauen (Tipp: Nico Jungbauer (Astrid4x4)), lass es in deutschland Prüfen und Exportiere dann das Umgebaute Fzg. in die Schweiz! Du hättest dann vermutlich einen heissbegehrten Typenschein X !!!!!!!

Bei weiteren Fragen rufe mich doch mal zurück denn mein Vater hatt sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet!

PS: Er war der erste Schweizer der eine Selbsttragende Karrosse geändert hatt auf ein Pick-Up (Kadett D) und nach 6 Jahren (1986)intensivstem Streiten die offic. Schweizer Zulassung bekommen hatt! Wegen Ihm musste die dazumalige Gesetzgebung (Bau und Ausrüstung von Fzg. BAV) in über 80 Artikeln geändert werden!!!!!!

Er kann Dir also genau erklären, was Du wirklich machen müsstest, und was reine Schikane wäre!

Schau hier die Bilder vom Kadett D Pick-Up:
http://www.dorfbrunnen-garage.ch/bilder_reto/Kadett_front.JPG
http://www.dorfbrunnen-garage.ch/bilder_reto/Kadett_hinten.JPG
 
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Landsmann

Hi Reto :)


Ja Danke nochmals wenn Du wüsstest was ich alles mir schon ausgedacht habe... *grübel*:confused:
Wie Du vielleicht weisst ist es schon ein problem einen anderen Motor zu prüfen der nicht Serie ist im Fahrzeug. würde DTC Gutachten erfordern 5000.-SFr. Möchte aber nur mit minimalem aufwand zur sache gehen habe 1.8l 16V, Bremsen vom 2l16V GSI. Habe Freigabe für C20XE im Astra von Opel 150Ps+20%=180Ps in meinem Astra. Bremsen sind das problem beim Let Motor im Astra.
Daher let Motor ist nicht Serie im Astra aber doch baugleich mit xe also Let kaufen xe Kurbelgehäuse anschaffen, let zerlegen davon Kolben Pleuel und Kurbelwelle in xe verbauen, Let Zyl.kopf wieder auf xe. Danach ja zuviel Ps also Phase III EDS, Stufe 1 Regelt 0.3 bar 170Ps. Oder beim Let direkt MotorNr C20LET mit seriennr. abfräsen, danach per körner c20xe einstanzen. Einzige hindernisse sind noch Leistungsmessung auf EMPA-Prüfstand Eidg.Gutachten, ferner offizielle dynamische abgas und verbrauchsmessung und bei MFK noch die
Lärmmessung..

- Leistung 1200.- SFr Gutachten Schweiz
- Abgas und Verbrauch 1200.- Gutachten Schweiz
- Lärmmessung MFK 1tes mal 1200.- bei nicht bestehen 900.-jeder weitere versuch.. :(




Naja ist so am billigsten möglich in der Schweiz, Not macht erfinderisch hehe
Reto.....
:) Aber ich würd glich mal gärn ih dim Auto mitfahre :)
:) Au um mini fründin chönne z'überzüge devo!! :)

Gruss

Mike
 
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Hürlimann

@4x4 Hürlimann

Hab jetzt genau gefunden wonach ich gesucht habe...

Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) verlangt bei einer Leistungssteigerung im Rahmen von maximal
20 % eine Leistungsprüfung, die auf einem anerkannten Prüfstand durchgeführt wurde. Die
Verlustleistung muss mitgemessen werden, damit gemäss Vorschriften des Prüfstandherstellers
auf die Nettomotorleistung zurück gerechnet werden kann. Zusätzlich muss wie bei der Typengenehmigung
bei der EMPA oder der Ingenieurschule Biel eine Abgasuntersuchung auf dem Rollenprüfstand
bestanden werden. Hinzu kommt eine Lärmmessung (Vorbeifahrtsmessung). Wenn alle
diese Nachweise vorliegen, wird die Mehrleistung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Bei Leistungssteigerungen vom mehr als 20 % wird zusätzlich eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers
oder eine Garantie des Umbauers verlangt. Basis dafür ist ein Prüfbericht einer
vom UVEK (Umwelt- und Verkehrsdepartement) anerkannten Prüfstelle. Zur Zeit ist das DTC
(Dynamic Test Center) in Vauffelin die einzige Institution in der Schweiz, welche die Betriebs- und
Verkehrssicherheit prüfen kann.
Wir die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 8 % erhöht, ist für die neue Höchstgeschwindigkeit
zusätzlich eine Garantie des Fahrzeugherstellers oder des Umbauers, gestützt auf einen Prüfbericht
des DTC, erforderlich. Beim Chip-Tuning ist dies vor allem wegen des Ausschaltens der
elektronischen Höchstgeschwindigkeit nötig.
:rolleyes:

Gruss

Mike
 
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Höchstgeschwindigkeit??

Hi @ all

Ich möchte gerne wissen was die von Opel zulässige Höchstgeschwindigkeit ist beim Astra c20xe?? Weiss das jemand??

Freue mich über jede antwort...

:)

Gruss

Mike
 
Yellow_Astra

Yellow_Astra

Dabei seit
10.11.2001
Beiträge
2.977
Punkte Reaktionen
1
Ort
Schweiz
Leistung

Prüfung von Änderungen an Strassenfahrzeugen (Merkblatt 1/97)



1. Grundlage

Nach Art. 41 Abs. 5 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), kann auch der Umbauer die Gesamtgewichtsgarantie für ein umgebautes Fahrzeug abgeben, wenn die Überprüfung einer vom EJPD anerkannten Prüfstelle die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt (Abänderungs-überprüfung). Dazu hat das DTC ein "Konzept zur Prüfung von Abänderungen an leichten Motorwagen und Motorrädern" ausgearbeitet.


2. Überprüfung

2.1 Grundsätze
2.1.1 "Zulassungsbehörde" ist die vom Kanton bezeichnete zuständige Institution (Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle).

2.1.2 "Prüfstelle" ist eine mit dem entsprechenden Fachwissen und den notwendigen Messeinrichtungen ausgestattete Institution. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement bezeichnet die anerkannten Prüfstellen.

2.1.3 Überprüft wird in der Regel der Einfluss der Änderung gegenüber dem Serienzustand. Die tolerierbaren Einflüsse auf die Betriebssicherheit des Fahrzeuges durch eine Änderung sind im eingangs erwähnten Konzept aufgelistet. Das bedeutet, die notwendigen Messungen und Versuche werden im Regelfall an zwei Fahrzeugen durchgeführt (Originalfahrzeug und modifiziertes Fahrzeug).

2.1.4 Wenn die Änderung den Einbau von anderen als Originalteilen beinhaltet, umfasst die Abänderungsüberprüfung eine Bauteil- und eine Anbauprüfung. Die Bauteilprüfung umfasst die Untersuchung der Betriebssicherheit des Bauteils als solchem. Die Anbauprüfung soll Aufschluss über das Zusammenspiel zwischen dem neuen Teil und dem restlichen Fahrzeug geben.

2.1.5 Zur Beurteilung der Betriebssicherheit werden ausschliesslich objektive Messergebnisse verwendet. Alle objektiven und dokumentierten Resultate können, soweit sie den Anforderungen des vorerwähnten Konzeptes entsprechen, zur Beurteilung herangezogen werden. Das heisst, eine Bauteil- und/oder eine Anbauprüfung muss nur einmal durchgeführt werden, wenn der entsprechende Prüfbericht (inklusive Beschreibung der Messanordnung, der Versuchsdurchführung und der Ergebnisse) eines in- oder ausländischen Prüfinstitutes beigebracht werden kann. Prüfberichte sind mehrfach verwendbar.

2.1.6 Die Bauteilprüfung kann - sofern die geltenden Vorschriften oder die Richtlinien 2A oder 2B der asa nichts anderes vorsehen - entfallen, wenn der Bauteilhersteller eine originale, schriftliche Garantieerklärung zu seinem Erzeugnis abgibt, die sich ausdrücklich auf den Einbau dieses Bauteils im zuzulassenden Fahrzeugtyp bezieht. Die Anerkennung der Garantieerklärung ist Sache der Zulassungsbehörde. Wenn keine Garantieerklärung für das Bauteil vorgelegt werden kann, ist eine Bauteilprüfung zwingend erforderlich. Wird die Bauteilprüfung von einer nicht anerkannten Prüfstelle durchgeführt, kontrolliert die anerkannte Prüfstelle die Resultate sowie den Versuchsaufbau und gibt zu Handen der Zulassungsbehörde eine Beurteilung ab.

2.1.7 Die Anbauprüfung kann entfallen, wenn der Fahrzeughersteller ausdrücklich bestätigt, dass sich das nicht seriemässige Teil für den Einbau in diesem Fahrzeugtyp eignet (Eignungserklärung). Die Anerkennung der Eignungserklärungen ist Sache der Zulassungsbehörde. Wenn keine Eignungserklärung für den Anbau beigebracht werden kann, ist eine Anbauprüfung zwingend erforderlich. Wird die Anbauprüfung von einer nicht anerkannten Prüfstelle durchgeführt, kontrolliert die anerkannte Prüfstelle die Resultate sowie den Versuchsaufbau und gibt zu Handen der Zulassungsbehörde eine Beurteilung ab.


2.2 Ablauf
2.2.1 Die Person oder Organisation, welche ein gegenüber dem Seriezustand abgeändertes Fahrzeug in Verkehr setzen will, nimmt mit der zuständigen Zulassungsbehörde Kontakt auf. Dies geschieht vorteilhafterweise vor der Abänderung des Fahrzeuges, damit das Originalfahrzeug für allfällige Prüfungen zur Verfügung steht. Der Kunde wird von der Zulassungsbehörde betreffend weiterem Vorgehen und zu beachtenden Vorschriften orientiert.

2.2.2 Der Kunde kontaktiert die Prüfstelle. Diese verschafft sich durch entsprechende Unterlagen oder durch Gespräche mit dem Kunden einen Überblick betreffend der Abänderung und klärt in Absprache mit dem Kunden ab, ob allenfalls bereits brauchbare - das heisst, objektive und dokumentierte - Prüfungen vorliegen, welche den Anforderungen des Konzeptes entsprechen. Daraufhin wird der Zulassungsbehörde ein Prüfprogramm und dem Kunden eine mündliche Grobofferte unterbreitet.

2.2.3 Das Prüfprogramm wird im Einvernehmen mit der Zulassungsbehörde festgelegt.

2.2.4 Der Kunde erteilt der Prüfstelle aufgrund einer verbindlichen Offerte, welche die Modalitäten regelt (Kosten, Termine, Fahrzeuge usw.), den Auftrag für die Abänderungsüberprüfung.

2.2.5 Nach Abschluss der Überprüfung liefert die Prüfstelle dem Kunden einen Prüfbericht ab, welcher die durchgeführten Prüfungen und deren Resultate beinhaltet sowie die relevanten Punkte der Änderung festhält. Dem Kunden wird ebenfalls eine Bestätigung zugestellt, welche mit spezifischen Fahrzeug-Daten versehen ist (z.B. Fahrgestell-Nr.) und somit nur für dieses abgeänderte Fahrzeug verwendet werden kann. Werden zusätzliche Fahrzeuge abgeändert, dann erstellt die Prüfstelle für jedes Fahrzeug eine einzelne Bestätigung. Der Zulassungsbehörde muss diese Bestätigung (mit Original-Stempel der Prüfstelle) bei der Abnahme vorgelegt werden. Die Zulassungsbehörde kann nach Bedarf in den Prüfbericht Einsicht nehmen.

2.2.6 Die Zulassungsbehörde überprüft das Fahrzeug nach den Kriterien der VTS, welche nicht im Umfang der technischen Untersuchung der Abänderungsüberprüfung enthalten sind. Wenn die Ergebnisse dieser Kontrolle und diejenigen der Abänderungsüberprüfung positiv sind, kann das geänderte Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden.



Vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement anerkannte Prüfstelle:

DTC Dynamic Test Center
Ingenieurschule Biel
CH-2537 Vauffelin

Tel. 032 / 358 00 20:confused:
 
Turbo86

Turbo86

Dabei seit
22.01.2007
Beiträge
240
Punkte Reaktionen
0
Ort
Freital
Hallo,

wollte noch eine kurze Frage einwerfen. Es gibt doch einen Vectra A 2.0 8V 4x4, ist das eine andere Bodengruppe als beim XE oder LET!?

Mfg
 
Fasemann

Fasemann

Dabei seit
21.05.2002
Beiträge
3.401
Punkte Reaktionen
8
Ort
HH +
aber keine Allrad, Astra F mit 4 x4 sollte es wohl mittlerweile 3 oder gar 4 geben ..
 
Thema:

Astra auf 4X4 umbau

Astra auf 4X4 umbau - Ähnliche Themen

Astra F 4x4 Karosse: Servus, ich hab hier noch eine Karosse von einem Astra F 4x4 stehen. Die hat ein Freund vor vielen Jahren gebaut und dann keine Zeit und Platz...
KW Var.1 oder H&R Gewindefahrwerk Astra F 4x4: Hallo Leute, habe mich bei KW und H&R bezüglich eines Fahrwerkes für mein Projekt schlau gemacht und habe von KW ein Angebot bekommen und bei H&R...
Oben