
Björn_76GTE
Jo mit Lachgas verstösst man gegen folgende Gesetze
1. Suchtmittelgesetz
2. Gefahrenguttransportgesetz
3. Unerlaubte weil nicht eingetragbare Leistungssteigerung somit
Kraftfahrgesetz.
Ob's 100%ig stimmt weiss i net genau - hab's nur mal in Auto Motor Sport gesehen...
Gruss
Klaus
haha
das hab ich auch gesehen, das war doch mit nen clio oder so
ja stimmt alles
1. deshalb müssen auch in der dritten Welt bei Fahrzeugen die Abgasanlagen über Häuser und Bäume reichen, das die Kinder nicht zum Schnüffeln verleitet werden :lol:
2. richtig ohne ADR Schein darf man kein nicht brennbares Gas mit führen, da kann man jeden Taucher fragen,
deshalb bekommt man auch nur mit Vorlage einer BW Sprengausbildung Propangas ausgehändingt
und was mir noch zu 3. einfällt: wenn man bei nen Wet-Kit zu viel Benzin zusätzlich einspritzt versäuft der Motor und es gibt ne Leistungsminderung und ich denk mal die muß man auch eintragen lassen :twisted:
:lol: :lol: :lol: