Hi !
Lasst euch mal von einem Anwalt beraten , der sich in solchen Sachen auskennt :
Es gibt da einen sehr schönen Passus im Gesetzt , der heißt :
"völliger Entfall von Unterhaltsansprüchen im Trennungsjahr und nach der Scheidung bei einem EINSEITIGEM Ausbruch aus einer intakten Ehegemeinschaft !"
Sichert alle Beweise und Zeugen wie Liebesbriefe oder SMS mit dem Fremdgeher , schreibt euch Zeiten und Ort auf , das ist später alles vor Gericht verwertbar !
Meine EX ist 2004 mit dem Mann Ihrer besten Freundin durchgebrannt und hat mich mit meiner 11 jährigen Tochter zuhause sitzen lassen und hatte sich ganz schlau gedacht , Ich schaffe es nicht , mein Unternehmen und meine neue Aufgabe als alleiniges Familienoberhaupt zu schaffen , aber weit gefeht .
Ich solcher Lage wächst man über sich hinaus und Ich habe es geschafft !
Ich bin jetzt mit meiner neuen Zaubermaus verheiratet und wir leben als glückliche Patchworkfamilie mit 2 Kindern und Hund seit 2005 zusammen !
Meine EX sieht jedenfalls keinen Cent von mir und Ich bin im nach hinein heilfroh , das Sie weg ist und Ich Sie bisher nie wieder sehen musste bis auf ein paar Gerichtstermine , da hat es mir immer die Brust zugeschnürt wenn Ich sie dann zwangsläufig wieder gesehen habe !!!
mfg Arno Schindler
EDS-Fahrzeugtechnik GmbH