Sammeltread / Grundsatzdiskussion Gebrauchtwagenkauf/Verkauf

Diskutiere Sammeltread / Grundsatzdiskussion Gebrauchtwagenkauf/Verkauf im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; Da die Fragen dazu immer wieder im Forum aufschlagen, sowohl von Käufern die sich geprellt fühlen als auch von Verkäufern die sich ebenso im Recht...
backmagic

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Da die Fragen dazu immer wieder im Forum aufschlagen, sowohl von Käufern die sich geprellt fühlen als auch von Verkäufern die sich ebenso im Recht fühlen, dachte ich mir, es wäre gut einen eigenen Tread zu haben um über das für und wieder zu sprechen.


Der Verkäufer möchte sein Auto natürlich möglichst teuer verkaufen, in ein möglichst gutes Licht rücken.

Und man hört immer wieder so Flosskeln wie "gekauft wie gesehen" oder "ohne Gewär" und und und.


Ist auch soweit richtig. Und im Hausfrauenforum, bei org. belassenen Autos trifft das in der Regel auch zu.


Oma Huber fährt seid 10 Jahren Ihr Auto zum Bäcker nebenan. Beim Verkauf musste Ihr zb auch nicht bekannt sein das zb das Lenkrad flattert wenn man 160 fährt.

Oder ähnliche Beispiele. In soweit greift diese Regel auch, und wird regelmässig von Gerichten bestätigt.

Es geht sogar noch weiter, eine von Technik ahnungslose Frau durfte sogar einen Unfallschaden "vergessen" und musste den Wagen nicht zurücknehmen, eigentlich eine Fehlentscheidung, aber soll etwas zur Richtung der Rechtsprechung sagen.


Anders nun die Fälle in denen ein Auto verkauft wird an dem vom Verkäufer viel gemacht wurde, Tiefergelegt, getunt, und und und. Evtl. ist der Verkäufer sogar KFZ Mechaniker.


Hier entscheiden Gerichte meist zu Gunsten des Käufers. Da davon ausgegangen wird, der Verkäufer kennt sich mit dem Auto gut genug aus, um JEDEN Mangel aufzeigen zu können.

Wenn unter nachträglich aufgebrachten Unterbodenschutz der Rost sich tummelt, wird das Gericht das in der Regel als verdeckter oder arglistig verschwiegener Mangel werten.


Wie kann man sich als Verkäufer dagegen absichern. Nun eigentlich gar nicht.

Man kann aber eine gewisse Art Puffer schaffen, die eine genaue Frist und Abwicklung regelt.

Also in den Kaufvertrag alle Mängel schreiben. Auch die Aussage Evtl Korrosionsschäden an von aussen nicht einsehbaren Stellen.

Auch wenn ein getunter Motor hops geht, wird ein Gericht in aller Regel entscheiden das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Man kann im Vertrag eine genaue Frist angeben, für Mängel Reklamationen.



"Der Käufer hat nach Kauf ein Rückgaberecht von 7 Tagen. In diesem Zeitraum hat der Käufer die Möglichkeit auf eigene Kosten das Fahrzeug nochmals von einem Sachverständigen auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Werden Mängel festgestellt kann der Käufer den Wagen gegen Erstattung des reinen Kaufpreises zurückgeben. Benzinkosten, Gebühren wie An-, oder Abmeldung, Sachverständigenkosten sind in jedem Fall vom Käufer zu übernehmen. Sollte in der Zeit in der sich der Wagen im Besitz des Käufers befindet durch Beschädigung oder übermässigen Verschleiß (Durchdrehende Räder, Vollbremsungen usw) eine Wertmindeung ergeben, hat der Verkäufer das Recht den Rücknahme Betrag um den entsprechenden Wert zu mindern."

Diese Klausel muss vom Käufer im Vertrag bestätigt werden und hat einen Vorteil. Eine klare Frist in der man den VK Preis vorhalten kann, und man muss keine Kosten übernehmen.

Benachteiligt den Käufer jedoch nicht so, das diese ungültig wäre.

Aber auch in dem Fall, sollte der Motor in der ersten Woche hops gehen, hat der bastelfreudige Auto Hobby Tuner im Vergleich zu Omas Auto im Org Zustand schlechte Karten.

Wenn ich in nächster Zeit mal über interessante Urteile zu dem Thema stolpere, werd ich die dann hier posten

:wink:
 
f_calibra

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Interessante Thema, und auch die "klausel" klingt erstmal sehr gut. Aber wenn ich das nicht falsch verstehe, ist das doch genau ein gefundenes Fressen für Betrüger, oder nicht?
 
Outsider

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Ich glaube normal sinds generell 14 Tage Rückgaberecht auch bei Privatverkauf.
 
Flo16v

Flo16v

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Hi,

Wenn ich nen Auto verkaufe sage ich dem potenziellen Käufer Klipp und Klar was mit dem Auto ist! Alles andere gibt nur Stress.

Ich habe schon ein paar Autos ge - und verkauft und ich hasse nichts mehr wenn einem am Telefon das Blaue vom Himmel versprochen wird und wenn man vorm Auto steht sieht man ne Grotte... Wäre mal Interessant zu Wissen in wiefern man den Verkäufer dafür belangen könnte. Fahrtkosten usw. sind ja auch manchmal nicht ohne

Desweiteren schreibe ich ein Auto das ich verkaufe , so gut es auch sein mag , in dem Kaufvertrag tot! Es ist nunmal ein gebrauchter Gegenstand. da steckt man einfach nicht drin.. Gerdae wenn es um Autos mit Leistung geht.

Diejenigen die damit nicht einverstanden sind sollen dann bitte beim Händler kaufen oder sich nen Neuwagen konfigurieren.

Gruß Flo
 
xdaywalkerx

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Mal ehrlich, welcher Verkäufer eines sagen wir mal 300PS+ Calibra Turbo würde so eine Klausel unterschreiben ?

Der Käufer hätte also das Recht eine Woche mit dem Auto die Sau raus zu lassen, und gibt es dann zurück.
Was ist wenn der 18j alte Kaufer der sich über 10 ecken 5000€ geliehen hat meint er müsse mal 20min Vollgas Fahren auf der Bahn ? Oder er nimmt jedes Krasse 2F2F Duell an ?
Und jeder weis das sich dann so ein Motor in seine einzelteile auflösen würde bei so einer belastung !
Dann kommt er an mit einem Auto was in einer Woche in seinem Besitz mehr mitmachen musste als die 5 Jahre zuvor bei seinem 35j alten Besitzer der sich mit Leidenschaft um sein Auto gekümmert hat, und auch mit VERSTAND das Auto gefahren hat, und sagt" Altah das Calibra hat Motorschaden, gib meine Geld" :roll:

Ich würde sowas nie unterschreiben. Bei mir kann jeder das Auto das ich verkaufen möchte Probefahren in meinem Beisein, und er kann sich das Auto auf der Bühne Stundenlang ansehen. Und wenn er es dann Kauft, dann gibt es auch kein Rückgaberecht.

Dann heist es gekauft wie gesehen und Probegefahren.
 
Outsider

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Am besten wirklich ALLE bekannten Mängel im Vertrag aufführen, dann hat man auch keinen Stress.

Nur leider sieht die Realität meist anders aus, da es immer wieder Vollidioten gibt die meinen schlauer zu sein und sich auf Kosten anderer bereichern wollen.... :x
 
turbo-harburg

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ja am besten mein beschreibt sein auto wirklich mit jeder macke dann hat man am ende weniger probleme, leider machen das die wenigsten weil das würde ja den preis drücken.
 
Blausucht

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Hey,

als ich meinen Cali verkauft hab, hab ich eine DINA4 Seite mit Mängeln dazu geschrieben, jeden kleinsten Makel und hab gesagt alles was er sonst noch findet ist auch seine Sache... und unterschreiben lassen die Bastelkarre.

Finds Schwachsinn was zu verheimlichen, kommt doch eh raus...
 
caliber

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Ich habe nix verheimlicht beim Verkauf. Auch ALLES aufgelistet. 2x haben wirkliche vollidioten die Karre ersteigert und beide kamen nicht weil sie zu dämlich waren zu lesen!

Beide natürlich gemeldet. Die Karre ging dann an einen "Ali", dem war alles egal ;).
 
Bambam2786

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...am Ende der Welt
Hast du Recht, finde auch das ist eine Frage von Anstand und wie man erzogen wurde, bisher hatte ich eigentlich noch nie Probleme beim Verkauf von Teilen, Autos usw. und das aus dem von dir genannten Grund.
Lieber alles sagen bevor man unnötig Stress hat....


Grüße
 
Outsider

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Beim Fahrzeugkauf hatte ich bis jetzt immer den Vorteil das mein Vater
KFZ Sachverständiger bei der DEKRA ist. :)

Den nehm ich dann immer mit, dann bekommt man vom Verkäufer gleich viel weniger Scheisse erzählt... :wink: :lol:
 
backmagic

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Ich hab auch schon Leuten die ein Auto kaufen wollten wieder heim geschickt, weil die mir "zu Schlau waren" und ich mir dachte, lieber nicht.

Gab erst mal lange Gesichter wenn man sagt, "Sei mir nicht böse, aber ich möchte dir das Auto nicht verkaufen"

:lol:

Man kann es ja auf Mängel reduzieren:

"Der Käufer hat nach Kauf ein Rückgaberecht von 7 Tagen sollten in diesem Zeitraum Mängel auftreten von denen anzunehmen ist, das diese schon bei Übergabe bestanden. In diesem Zeitraum hat der Käufer die Möglichkeit auf eigene Kosten das Fahrzeug nochmals von einem Sachverständigen auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Werden Mängel festgestellt kann der Käufer den Wagen gegen Erstattung des reinen Kaufpreises zurückgeben. Benzinkosten, Gebühren wie An-, oder Abmeldung, Sachverständigenkosten sind in jedem Fall vom Käufer zu übernehmen. Sollte in der Zeit in der sich der Wagen im Besitz des Käufers befindet durch Beschädigung oder übermässigen Verschleiß (Durchdrehende Räder, Vollbremsungen usw) eine Wertmindeung ergeben, hat der Verkäufer das Recht den Rücknahme Betrag um den entsprechenden Wert zu mindern."

Wichtig erachte ich , eine Klausel die zum einen Nebenkosten regelt, wer zahlt? Und regelt das eine Wertminderung zu einem Abzug führt.

Natürlich muss auch in dem Fall ein Gericht dies nicht unbedingt anerkennen.

Jeder Fall ist ein Einzelfall. Die Käufer jammern genauso laut wie die Verkäufer
 
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