Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten

Diskutiere Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Ich seh das nochmal ganz anders. Die komplette Wirtschaft schreit nach Fachkräften und Leuten die sich freiwillig weiterbilden, aber zahlen...
Entenschorsch

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Ich seh das nochmal ganz anders.

Die komplette Wirtschaft schreit nach Fachkräften und Leuten die sich freiwillig weiterbilden, aber zahlen wollen nicht mal erschreckende 10% dafür.

Bei den Ausbildungen sind sie durch die Ausbildungsverordnung verpflichtet, bildet ein Betrieb nicht aus hat er merklich mehr Steuern zu zahlen als die Ausbildenden.

Und das ist mMn auch richtig so.

Ich kenne auch Fälle, da fragen die Chefs nach unten ob nicht jemand seinen Meister o.ä. machen würde, aber für die Zeit freistellen würden sie nicht. Auf deutsch muss man für die Weiterbildung kündigen und hat keinen Garant danach übernommen zu werden.

Klar ist es nicht nobel dann irgendwann seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Veränderungen kommen manchmal aber schneller als man denkt, wo wir wieder bei Artikel 2 GG wären.

Und in diesem Fall, wo nicht mal ein Vertrag ausgehandelt wurde, könnte man genauso sagen dass der AG sich ein Hintertürchen offen gelassen hat. Der AN hat diese Türe nun zugemacht.

Meine Meinung: Mit dem falschen Blatt ganz falsch gepokert. 8)
 
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